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Rechtsanwälte und Kanzleien für Steuerrecht in Heide finden

Leider haben wir keinen Anwalt für Steuerrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Heide.
Symbolbild Rechtsanwalt

Andrea Beck

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Heistedter Straße 19-21, 25746 Heide
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Stephan Bergmann

Rosenstraße 40, 25746 Heide
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael Dorsch

Neue Anlage 2, 25746 Heide
Symbolbild Rechtsanwalt

Stefan Eckermann

Hamburger Straße 99, 25746 Heide
Symbolbild Rechtsanwalt

Klaus-Jürgen Esch

Berliner Straße 70, 25746 Heide
Symbolbild Rechtsanwalt

Kristian Esch

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Berliner Straße 70, 25746 Heide
Symbolbild Rechtsanwalt

Timm Hollmann

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bahnhofstraße 1 a, 25746 Heide
Symbolbild Rechtsanwalt

Gitta Klinger-Fleischhauer

Klaus-Groth-Straße 25, 25746 Heide
Symbolbild Rechtsanwalt

Ronald Krey

Berliner Straße 70, 25746 Heide
Symbolbild Rechtsanwalt

Ulrich Kuhnert

Andreas-Stammer-Ring 2, 25746 Heide
Symbolbild Rechtsanwalt

Henning Küster

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|204
Neue Anlage 12, 25746 Heide
Symbolbild Rechtsanwalt

Heinz-Gerhard Matzen

Heistedter Straße 19-21, 25746 Heide
Symbolbild Rechtsanwalt

Christian Petersen

Fachanwalt für Familienrecht
Bahnhofstraße 1 a, 25746 Heide
Symbolbild Rechtsanwalt

Hagen Roose

Neue Anlage 12, 25746 Heide
Symbolbild Rechtsanwalt

Dan Schröer

Markt 34, 25746 Heide
Symbolbild Rechtsanwalt

Kai H. Tange

Fachanwalt für Familienrecht|204
Hölle 2-4, 25746 Heide
Symbolbild Rechtsanwalt

Britta Westphäling

Bahnhofstraße 21, 25746 Heide
Symbolbild Rechtsanwalt

Carsten Wilhelmi

Bahnhofstraße 1 a, 25746 Heide

Infos zu Anwälte Steuerrecht in Heide
Steuerrecht
Steuerrecht ©freepik - mko

Das Steuerrecht

Anwältin für Steuerrecht in HeideAnwältin für Steuerrecht in Heide Weil viele Mitbürger vor Formularen, Paragraphen und Erklärungen bereits kapituliert haben, sammeln sie das Jahr über alle ihre steuerrelevanten Belege in einem Schuhkarton und tragen ihn gegen Jahresende zu ihrem Steuerberater. Ist der Steuerberater fertig, so benötigt er lediglich noch eine Unterschrift des Mandanten. Nicht steuerehrlich zu handeln zieht mitunter hohe Strafen nach sich. Egal um welches Steuervergehen es sich handelt, zuständig für steuerstrafrechtliche Dinge ist das Steuerstrafrecht.

Steuerrecht – Unkenntnis hat Folgen

Steueranwältin berät bei SteuervergehenSteueranwältin berät bei Steuervergehen Erbschaftssteuer muss auch auf nachträglich gefundenes Guthaben aus dieser Erbschaft entrichtet werden und ist deshalb sofort mitzuteilen. Ein nicht Angeben, oder auch nur ein zeitlich verzögertes Melden wird als strafbare Handlung gesehen. Selbst die Geburt eines Kindes verändert die steuerliche Situation und muss angegeben werden. Selbständige haben auch mit Betriebsprüfungen zu rechnen oder bekommen unklare Steuerbescheide die der Hilfe eines Experten benötigen. Gegen das Steuerrecht zu verstoßen zieht Strafen nach sich. Ein frühzeitiger Gang zum Anwalt für Steuerrecht, ist bei Fragen das Steuerrecht betreffend, unbedingt anzuraten. Mit uns finden Sie einen Anwalt für Steuerrecht in Ihrer Region.

Rechtsmittel gegen den Steuerbescheid

Rechtsanwältin berät Rechtsmittel zu SteuerbescheidRechtsanwältin berät Rechtsmittel zu Steuerbescheid Hat man die Pflicht eine Steuererklärung abzugeben so schickt man diese an das Finanzamt. Nach Prüfung wird dann ein Steuerbescheid erstellt und zugeschickt. Der Inhalt des Steuerbescheides gibt Auskunft über die tatsächlich zu entrichtende Steuer. Ist zu viel entrichtet worden bekommt man eine Rückerstattung, war es zu wenig wird man zur Nachzahlung aufgefordert. Ist man mit dem Steuerbescheid nicht zufrieden, weil man ihn für falsch berechnet hält, kann man Einspruch erheben. Das sehr komplexe Rechtsgebiet des Steuerrechts erschließt sich nur mit entsprechendem Wissen. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt, wenn der Fiskus Ihre Rechte missachtet.

Steuerhinterziehung

Steuerpflichtiger legt Geld zurückSteuerpflichtiger legt Geld zurück Wurden dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben vorgelegt, so ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung gegeben. Dabei wurden die Steuerforderungen gesenkt und ein Vorteil erlangt. Hier kein fixes Regelwerk, aber doch ein Überblick über drohende Strafen: Unterschlagene Steuern von bis zu 50.000 Euro werden mit Geldstrafen abgestraft. Ab 50.000 Euro bis 100.000 Euro kann entweder einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe verhängt werden, diese in der Regel auf Bewährung. Eine Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldstrafe droht bei Hinterziehung der Steuer bis zu 1.000.000 Euro. Ab einer Million Euro Steuerhinterziehung ist mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu rechnen.

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Münzenstapel Berechnung SelbstanzeigeMünzenstapel Berechnung Selbstanzeige Täter oder Teilnehmer einer Steuerstraftat haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erhalten. Dies ist allerdings nur solange möglich, wie noch keine sogenannte Tatendeckung (in diesem Fall hat die Finanzbehörde bereits Anhaltspunkte) eingetreten ist. Bei dieser Selbstanzeige wird nicht auf die Form geachtet, sehr wohl aber auf Vollständigkeit. Zuständig ist immer das örtlich und sachlich zuständige Finanzamt. Die Vollständigkeit der Angaben ist hier entscheidend. Falsche, oder unvollständige Angaben führen sofort zu einer Anzeige der Steuerhinterziehung. Um eine schwere Steuerhinterziehung handelt es sich bei Summen von über 25.000 Euro an hinterzogenen Steuern. Selbstredend sind auch bei garantierter Straffreiheit eine Rückzahlung der Steuern zuzüglich einem 6%-igen Zinsaufschlages unerlässlich. Ob es sich um eine Selbstanzeige handelt oder eventuell Verjährungsfristen von Steuerschulden geklärt werden sollen, es ist immer ratsam sich bei einem Experten Rat zu holen. Finden Sie mit uns den richtigen Ansprechpartner bei steuerrechtlichen Fragen in Heide.

Schwarzarbeit

Taschenrechner BezahlungTaschenrechner Bezahlung Laut § 1 des SchwarzArbG leistet derjenige Schwarzarbeit, der Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei 1.als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt, 2.als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. Wer Schwarzarbeit betreibt, verstößt nicht nur gegen das SchwarzArbG sondern meist auch gleichzeitig gegen das Sozialversicherungsgesetz und das Steuerrecht.

Warum gibt es Betriebsprüfungen?

drohender Betriebsprüferdrohender Betriebsprüfer Das Finanzamt kann auch eine Privatperson prüfen, wenn z.B. eine Steuererklärung grobe Fragen aufwirft. Wir haben ein sehr umfangreiches Steuerrecht, das jeden Bürger möglichst gleichberechtigt behandeln will. Leider führt diese Einzelfallgerechtigkeit bei vielen oft zur Undurchschaubarkeit des Steuersystems. Immer wieder finden darum Prüfer Gründe zur Beanstandung des Steuerverhaltens. Der Steuerberater kann bei dieser Prüfung auch feststellen, dass zu viel Steuern an das Finanzamt überwiesen wurden. Häufig ist das aber wohl nicht der Fall. In den meisten Fällen ist eine Steuernachzahlung zu leisten. Kann der Steuerprüfer dem geprüften Betrieb eine bewusste Steuerstraftat nachweisen, so hat dies auch strafrechtliche Konsequenzen.

Das Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung

Arbeit im Büro zuhauseArbeit im Büro zuhause Das häusliche Arbeitszimmer kann üblicherweise nicht mehr bei der Einkommenssteuer angegeben werden. Es gibt jedoch Sonderregelungen. Die Einkommenssteuererklärung bietet aber die Möglichkeit der Werbungskosten für ein Arbeitszimmer im häuslichen Raum wenn dieses das einzige dem Arbeitnehmer zur Verfügung stehende Arbeitszimmer ist. Das hat der Bundesfinanzhof festgelegt. Vorausgesetzt, dass der Raum in die häusliche Sphäre des Steuerzahlers eingebunden ist, muss der Raum auch durch seine Ausstattung wie Schreibtisch, Bürostuhl, Regale u.ä klar in seine Funktion erkennbar sein. Bereits eine geringfügige private Nutzung von nur 10 Prozent führt bereits dazu, dass der Steuervorteil nicht gewährt wird. Dient ein Arbeitszimmer als Zentrum der beruflichen Arbeit, so ist es auch als häusliches Arbeitszimmer steuerlich unbegrenzt abziehbar. Ein Büro im heimischen Keller, der in der häuslichen Sphäre eingebunden ist, kann durchaus auch als Arbeitszimmer bewertet werden.

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