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Anwalt für Steuerrecht in Köngen

Rechtsanwälte aus Köngen & Umgebung mit Fachgebiet Steuerrecht. Wählen Sie hier schnell und einfach den Anwalt für Ihren Rechtsfall.

1 Anwälte im 40 km Umkreis von Köngen
Rechtsanwalt Martin Maixner Stuttgart
Rechtsanwalt Martin Maixner
Maixner & Knab Rehtsanwälte
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Familienrecht
Badstraße 15, 70372 Stuttgart
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Steuerrecht
Steuerrecht ©freepik - mko

Das Steuerrecht

Anwältin in Köngen macht SteuerberechnungAnwältin in Köngen macht Steuerberechnung Um die jährliche Steuererklärung zu erstellen, fehlt den meisten Mitbürgern das Wissen und oft auch die Motivation. Steuerberater mit dieser ungeliebten Aufgabe zu betrauen liegt da nahe. Dieser füllt die Steuererklärung für seinen Mandanten, aus und zu guter Letzt bedarf es nur noch dessen Unterschrift. Da hohe Strafen drohen, wenn der Steuerpflicht nicht ordnungsgemäß Genüge getan wird, sind die meisten darüber sehr erleichtert. Geregelt werden steuerrechtliche Vergehen über ein Teil-Rechtsgebiet des Steuerrechts, dem Steuerstrafrecht.

Steuerrecht – Unkenntnis kann zu strafbaren Handlungen führen

Steueranwältin prüft SteuerhinterziehungSteueranwältin prüft Steuerhinterziehung Wird ein Sparguthaben aus einer Erbschaft erst später entdeckt, so muss es trotzdem unverzüglich angezeigt werden (auch bei geringem Wert), damit eine Neufestsetzung der Erbschaftsteuer eingeleitet werden kann. Bereits ein nur verzögertes Angeben dieser zusätzlichen Erbschaft ist strafbar. Ob Heirat oder Scheidung, die Geburt eines Kindes oder eben eine Erbschaft, all dies hat Einfluss auf die zu entrichtenden Steuern. Komplexe Geschäftsfälle in der Firma sind steuerlich noch viel komplizierter, hier ist ein Fachmann für Steuerrecht unbedingt segensreich. Das Finanzamt zu betrügen ist eine strafbare Handlung Ein frühzeitiger Gang zum Anwalt für Steuerrecht, ist bei Fragen das Steuerrecht betreffend, unbedingt anzuraten. Finden Sie mit uns einen Anwalt für Steuerrecht ganz in Ihrer Nähe.

Rechtsmittel gegen den Steuerbescheid

Rechtsanwältin berät Rechtsmittel zu SteuerbescheidRechtsanwältin berät Rechtsmittel zu Steuerbescheid Ist man pflichtveranlagt, so muss man eine Steuererklärung ausfüllen und an das Finanzamt schicken, nach Prüfung schickt dieses dann den Steuerbescheid zu. Der Inhalt des Steuerbescheides gibt Auskunft über die tatsächlich zu entrichtende Steuer. Ist zu viel entrichtet worden bekommt man eine Rückerstattung, war es zu wenig wird man zur Nachzahlung aufgefordert. Auch ein Steuerbescheid ist ein amtlicher Bescheid und das erste Rechtsmittel bei Zweifel ist der erhobene Einspruch. Das sehr komplexe Rechtsgebiet des Steuerrechts erschließt sich nur mit entsprechendem Wissen. Im Zweifelsfall holen Sie sich Rat von einem Anwalt für Steuerrecht.

Steuerhinterziehung

Geschäftsfrau macht SteuererklärungGeschäftsfrau macht Steuererklärung Als Steuerhinterziehung wird eine aktive Handlung oder eine bewusste Passivität vorausgesetzt. Dabei wurden die Steuerforderungen gesenkt und ein Vorteil erlangt. Die folgende Staffelung von Geld- und Freiheitsstrafen unterliegt keinem Regelwert, sie sind vielmehr als Richtwert zu sehen. Bis zu einer Höhe von 50.000 Euro Steuerhinterziehung wird zumeist nur eine Geldstrafe verhängt. Werden Steuern zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro hinterzogen so kann bereits eine Geldstrafe oder auch Freiheitsentzug, meist noch auf Bewährung, drohen. Höhere Beträge bis zu einer Million Euro werden dann sowohl mit einer Geld- als auch einer Freiheitsstrafe, ebenfalls meist auf Bewährung, bestraft. Eine Steuerhinterziehung im großen Stil mit über einer Million Euro wird mit Freiheitsstrafe ohne Bewährung geahndet und meist auch zusätzlich mit einer Geldstrafe belegt.

Die Chance einer Selbstanzeige

reumütige Steuersünderinreumütige Steuersünderin Die Aussicht auf Straffreiheit hat schon viele Straftäter dazu bewegen können ihre Steuerhinterziehung selbst anzuzeigen. Dieses muss aber vor Bekanntwerden einer Prüfungsanordnung passieren. Bei dieser Selbstanzeige wird nicht auf die Form geachtet, sehr wohl aber auf Vollständigkeit. Zuständig ist immer das örtlich und sachlich zuständige Finanzamt. In dieser Anzeige darf nichts fehlen, so sind sowohl vollendete als auch versuchte Steuerhinterziehung in Gänze zu melden. Eine fehlerhafte Selbstanzeige führt nicht zur Straffreiheit, sondern zur Einleitung eines Strafverfahrens! Seit 2015 ist es grundsätzlich nur noch bis zu einem Hinterziehungsvolumen von 25.000 € möglich straffrei zu bleiben. Weiterhin wird selbstverständlich eine Rückzahlung des hinterzogenen Betrages incl. 6% Zinsen gefordert. Eine Selbstanzeige kann schnell falsch ausgestellt sein und zur Anzeige führen. Um dies zu vermeiden oder andere komplizierte steuerliche Sachverhalte erklärt zu bekommen, wendet man sich bestmöglich an einen Steuerberater oder an einen Rechtsanwalt für Steuerrecht. Hier finden Sie einen kompetenten Ansprechpartner in Köngen.

Schwarzarbeit

Miniaturfiguren sitzen auf MünzstapelnMiniaturfiguren sitzen auf Münzstapeln Als Schwarzarbeit bezeichnet man Dienst- oder Werksleistungen die erbracht werden ohne sozialversicherungsrechtliche Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten einzuhalten oder Steuer zu entrichten. Schwarzarbeit bedeutet in den meisten Fällen auch Steuerhinterziehung.

Warum gibt es Betriebsprüfungen?

Buchhalterin bei BetriebsprüfungBuchhalterin bei Betriebsprüfung Auch Privatpersonen bzw. Unternehmensbevollmächtigte können unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Prüfung herangezogen werden. Die sogenannte Einzelfallgerechtigkeit soll auf möglichst viele Situationen gezielt eingehen können, dadurch wird das deutsche Steuersystem leider oft sehr unüberschaubar. Eine Steuererklärung kann so oft schnell versehentlich falsch ausgestellt werden. Das Ergebnis einer Betriebsprüfung kann durchaus auch zu Steuerrückerstattungen führen. Das ist aber in der Praxis kaum der Fall. Meist müssen geprüfte Unternehmen Steuern nachzahlen. Im schlimmsten Fall wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, weil der Prüfer Steuerhinterziehung o.ä. vermutet.

Ein Arbeitszimmer im Privathaus

Arbeit im Büro zuhauseArbeit im Büro zuhause Absetzbar in der Einkommenssteuer ist das häusliche Arbeitszimmer in aller Regel nicht. Aber es gibt Sonderfälle. So sind die Aufwendungen bis zu einem festgelegten Betrag als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 und 3 Halbsatz 1 EStG). Dieses Urteil hat der Bundesfinanzhof gefällt. Um die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei der Steuer absetzen zu können, muss das Arbeitszimmer als Büro eingerichtet sein und nahezu für berufliche Zwecke genutzt werden. Ist erkennbar, dass der Raum nicht rein beruflich genutzt wird, so kann er steuerlich nicht berücksichtigt werden. In unbegrenzter Höhe können Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgezogen werden, wenn dieses den Mittelpunkt der beruflichen Betätigung bildet. Es kann auch ein eingerichteter und in die häusliche Sphäre eingebundener Keller als Arbeitsplatz anerkannt werden.

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