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Anwalt für Steuerrecht in Kronach auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Steuerrecht, die in Kronach Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Joachim Wachter

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Seelabach 28, 96317 Kronach
Schwerpunkte: Steuerrecht

Infos zu Anwälte Steuerrecht in Kronach
Steuerrecht
Steuerrecht ©freepik - mko

Steuerrecht und Steuerhinterziehung – Hilfe vom Anwalt

Anwältin in Kronach macht SteuerberechnungAnwältin in Kronach macht Steuerberechnung Steuererklärungen sind so komplex, dass die meisten Menschen ihre steuerrelevanten Belege zwar mehr oder weniger ordentlich sammeln, aber dann froh sind, wenn sie diese vertrauensvoll ihrem Steuerberater übergeben können. Der erstellt dann eine Steuererklärung für seinen Mandanten, die dieser dann nur noch zu unterschreiben hat. Die Angst versehentlich Steuer zu hinterziehen ist groß denn diese wird mit zuweilen drakonischen Strafen belegt. Zuständig für alle Arten von Steuervergehen ist das Steuerstrafrecht.

Steuerrecht – Unkenntnis hat Folgen

Steueranwältin berät bei SteuervergehenSteueranwältin berät bei Steuervergehen Wird ein Sparguthaben aus einer Erbschaft erst später entdeckt, so muss es trotzdem unverzüglich angezeigt werden (auch bei geringem Wert), damit eine Neufestsetzung der Erbschaftsteuer eingeleitet werden kann. Ansonsten machen Sie sich strafbar. Selbst im privaten Bereich genügen einfache Veränderungen, um Sie bei der nächsten Steuererklärung komplett zu überfordern: Scheidung, Heirat, Nachwuchs - auch steuerlich ist dann alles völlig anders. Im Geschäftsleben kann es steuerlich noch viel schneller unübersichtlich werden, eine Betriebsprüfung ohne einen Experten für Steuerrecht an seiner Seite kann schnell unerfreulich werden. Wenn Sie gegen das Steuerrecht verstoßen, hängt die Strafe von der Schwere Ihres Verstoßes ab. Machen Sie keine Experimente in Steuerrechts-Angelegenheiten, sondern lassen Sie sich von einem Steuerfachmann beraten. Kontaktieren Sie unverbindlich einen Rechtsanwalt für Steuerrecht in Ihrer Nähe!

Mögliche rechtliche Schritte gegen den Steuerbescheid

Rechtsanwältin berät Rechtsmittel zu SteuerbescheidRechtsanwältin berät Rechtsmittel zu Steuerbescheid Eine abgegebene Steuererklärung wird vom Finanzamt geprüft, anschließend wird ein Steuerbescheid erstellt und zugesandt. In diesem steht dann die Information über evtl. zu viel oder zu wenig entrichtete Steuer mit der erfreulichen Nachricht der Rückerstattung oder der Aufforderung zu wenig geleistete Steuer nachzuzahlen. Die Rechtsmittel, die man gegen einen fraglichen Steuerbescheid hat, sind als erster Schritt der Einspruch und als zweiter Schritt die Klage. Die Tiefe des Steuerrechts ist nur schwer zu durchleuchten, hier ist Fachwissen gefragt. Sind Sie der Meinung, das Finanzamt hat Ihnen zu viel Steuern berechnet, kann Ihnen vielleicht ein Anwalt für Steuerrecht helfen.

Steuerhinterziehung

Steuerpflichtiger legt Geld zurückSteuerpflichtiger legt Geld zurück Als Steuerhinterziehung wird eine aktive Handlung oder eine bewusste Passivität vorausgesetzt. Da dies zu einem nicht gerechtfertigten Steuervorteil führt. Nachstehend finden Sie eine Staffelung um Ihnen eine Übersicht über mögliche Strafen zu geben: Bis zu einer Steuerhinterziehung von 50.000 EUR droht eine Geldstrafe. Wer bis zu 100.000 Euro Steuern hinterzieht, dem kann entweder eine Geldstrafe oder auch schon ein Freiheitsentzug auf Bewährung drohen. Höhere Beträge bis zu einer Million Euro werden dann sowohl mit einer Geld- als auch einer Freiheitsstrafe, ebenfalls meist auf Bewährung, bestraft. Die Disziplinierung bei Hinterziehung ab einer Million Euro erfolgt mit Freiheitsentzug ohne Bewährung.

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Geschäftsfrau sitzt über SteuerunterlagenGeschäftsfrau sitzt über Steuerunterlagen Hat man sich der Steuerhinterziehung strafbar gemacht und das schlechte Gewissen plagt einen, so gibt es die Option sich selbst anzuzeigen und dadurch eine Chance auf Straffreiheit zu erlangen. Dieses muss aber vor Bekanntwerden einer Prüfungsanordnung passieren. Eine Selbstanzeige kann formfrei bei der zuständigen örtlichen Finanzbehörde erfolgen, wichtig ist aber die vollständige Aufklärung. Sowohl versuchte, als auch bereits vollendete Delikte die noch aktuell sind müssen darin aufgeführt werden. Weglassen oder vergessen von Informationen hat fatale Folgen, führt es doch direkt zu einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Seit 2015 ist es grundsätzlich nur noch bis zu einem Hinterziehungsvolumen von 25.000 € möglich straffrei zu bleiben. Weiterhin wird selbstverständlich eine Rückzahlung des hinterzogenen Betrages incl. 6% Zinsen gefordert. Ob es sich um eine Selbstanzeige handelt oder eventuell Verjährungsfristen von Steuerschulden geklärt werden sollen, es ist immer ratsam sich bei einem Experten Rat zu holen. Mit uns schnell und unverbindlich einen fähigen Ansprechpartner in Ihrer Nähe in Kronach finden.

Schwarzarbeit

Richter Hammer über Bilanz SchwarzarbeitRichter Hammer über Bilanz Schwarzarbeit Wird eine Dienst- oder Werksleistung erbracht ohne für diese entlohnte Arbeit Steuern abzuführen oder seiner sozialversicherungsrechtlichen Meldepflicht nachzukommen, so nennt man dies Schwarzarbeit. Interessant zu wissen ist, dass Schwarzarbeit in aller Regel auch eine Art der Steuerhinterziehung ist.

Betriebsprüfung

Figuren auf Münzstapeln Prüfung BetriebFiguren auf Münzstapeln Prüfung Betrieb Auch wenn es unwahrscheinlich ist, aber das Gesetz ermöglicht es auch Privatpersonen einer Außenprüfung zu unterziehen. Das deutsche Steuerrecht ist komplex und Betriebsprüfungen zeigen, dass kaum jemand alle relevanten Gesetze und Verordnungen kennt bzw. richtig umsetzen kann. Dies produziert nicht selten ungewollte Fehler in der Steuererklärung. Dabei gilt: Das Ergebnis einer Steuerprüfung kann auch zu Gunsten des Steuerpflichtigen ausfallen. Tatsächlich kommt dies jedoch leider nicht oft vor. Erfahrungsgemäß wird eher eine notwendige Steuernachzahlung das Ergebnis sein. Im schlimmsten Fall wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, weil der Prüfer Steuerhinterziehung o.ä. vermutet.

Häusliches Arbeitszimmer

junge Frau arbeitet zu Hausejunge Frau arbeitet zu Hause Normalerweise ist das häusliche Arbeitszimmer nicht mehr in der Einkommenssteuer absetzbar. Einige Ausnahmen gibt es jedoch. Die Einkommenssteuererklärung bietet aber die Möglichkeit der Werbungskosten für ein Arbeitszimmer im häuslichen Raum wenn dieses das einzige dem Arbeitnehmer zur Verfügung stehende Arbeitszimmer ist. So urteilte der Bundesfinanzhof. Dieser Raum muss durch seine Lage, Funktion und aufgrund seiner Ausstattung, in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden sein und vorwiegend der Erledigung von z.B. verwaltungstechnischer oder organisatorischer Arbeit dienen. Bereits eine geringfügige private Nutzung von nur 10 Prozent führt bereits dazu, dass der Steuervorteil nicht gewährt wird. Mit einem Grundsatzurteil hat der BFH die Voraussetzungen für einen Steuerabzug festgelegt indem er bestimmt, dass Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abziehbar sind, wenn das Heimbüro den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Arbeit darstellt. Es kann auch ein eingerichteter und in die häusliche Sphäre eingebundener Keller als Arbeitsplatz anerkannt werden.

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