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Anwälte für Steuerrecht in München Moosach für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Steuerrecht, die im Umkreis von München Moosach Mandate annehmen

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Alexandra Kindshofer

Fachanwalt für Steuerrecht
Nymphenburger Straße 137, 80636 München
in 4.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Anette Maier

Blutenburgstraße 40, 80636 München
in 4.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Christian Rengier

Arnulfstraße 59, 80636 München
in 4.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Ralf Stefan Werz

Nymphenburgerstraße 113, 80636 München
in 4.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Maximilian Appelt

Elsenheimerstraße 43, 80687 München
in 5.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Sabine Weberpals

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Elsenheimerstraße 65, 80687 München
in 5.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Annette Keller

Fachanwalt für Steuerrecht
Nymphenburger Straße 3, 80335 München
in 5.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Marcel Lemmer

Nymphenburger Straße 3b, 80335 München
in 5.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Hajo Neupert

Fachanwalt für Steuerrecht
Prielmayerstraße 3, 80335 München
in 5.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Dirk Pohl

Nymphenburger Straße 3, 80335 München
in 5.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Patrick Wich

Nymphenburger Straße 14, 80335 München
in 5.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Dirk Althaus

Franz-Joseph-Straße 11, 80801 München
in 5.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Kai Altemann

Briennerstraße 55, 80333 München
in 5.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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David Beutel

Maximiliansplatz 13, 80333 München
in 5.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Ernst Bruckner

Sophienstraße 3, 80333 München
in 5.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Sven Ceranowski

Fachanwalt für Steuerrecht
Theatinerstraße 8, 80333 München
in 5.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Georg Lindner

Karlstraße 10, 80333 München
in 5.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Uwe Saalfeld

Kardinal-Faulhaber-Straße 15, 80333 München
in 5.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Christian Sistermann

Maximiliansplatz 13, 80333 München
in 5.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Kathrin Weyler

Kardinal-Döpfner-Straße 5, 80333 München
in 5.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Christian Marquart

Karl-Hromadnik-Straße 13, 81241 München
in 6.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Klaus Pass

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Zweigstraße 10, 80336 München
in 6.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Thomas Sanna

Fachanwalt für Steuerrecht
Lessingstraße 11, 80336 München
in 6.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Jacques Großkreuz

Anton-Barth-Weg 8, 81245 München
in 6.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Miriam Rosenthal

Paul-Gerhardt-Allee 50, 81245 München
in 6.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Rolf Füger

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Maximilianstraße 15, 80539 München
in 6.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Thomas Kleinheisterkamp

Maximilianstraße 15, 80539 München
in 6.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Matthias Schell

Maximilianstraße 15, 80539 München
in 6.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Anja Vassel-Knauf

Thomas-Wimmer-Ring 3, 80539 München
in 6.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Christine Keller

Sendlinger Straße 7, 80331 München
in 6.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Christoph Motkowski

Herzog-Wilhelm-Straße 21, 80331 München
in 6.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Beatrice Sauter

Unterer Anger 3, 80331 München
in 6.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Michael Görlich

Fachanwalt für Steuerrecht
Seitzstraße 8e, 80538 München
in 6.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Martin Mayr

Fachanwalt für Steuerrecht|204
Georg-Hallmaier-Straße 2-4, 81369 München
in 8.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Stefan Öller

Fachanwalt für Steuerrecht
Albert-Roßhaupter-Straße 73, 81369 München
in 8.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Susanne Bongard

Fachanwalt für Steuerrecht
Bruderhofstraße 20, 81371 München
in 8.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Wolf Camphausen

Redwitzstraße 8, 81925 München
in 8.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Klaus Egger

Kurt-Floericke-Straße 20, 81249 München
in 9.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Rainer Barkhoff

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Kurzstraße 9, 81547 München
in 10.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Claus Angerbauer

Berg-am-Laim-Straße 147, 81673 München
in 10.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht

Infos zu Anwälte Steuerrecht in München Moosach
Steuerrecht
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Das Steuerrecht

junges paar braucht Hilfe von Steueranwaltjunges paar braucht Hilfe von Steueranwalt Die meisten Privatmenschen geben ihre jährlich fällige Steuererklärung gern in die versierten Hände eines Steuerberaters. Dieser füllt die Steuererklärung für seinen Mandanten, aus und zu guter Letzt bedarf es nur noch dessen Unterschrift. Denn wer seiner Steuerpflicht nicht nachkommt, kann mit Strafen belegt werden, deren Höhe bisweilen Erstaunen auslöst. Zuständig für alle Arten von Steuervergehen ist das Steuerstrafrecht.

Steuerrecht - Unwissenheit wird bestraft

Steueranwältin liest SteuerbescheidSteueranwältin liest Steuerbescheid Ein ererbtes Sparbuch zum Beispiel, welches erst nach bereits erfolgter Berechnung der Erbschaftssteuer gefunden wird, muss zwingend gemeldet werden damit es in die Erbschaftssteuer mit einberechnet werden kann. Ansonsten machen Sie sich strafbar. Selbst die Geburt eines Kindes verändert die steuerliche Situation und muss angegeben werden. Im Geschäftsleben kann es steuerlich noch viel schneller unübersichtlich werden, eine Betriebsprüfung ohne einen Experten für Steuerrecht an seiner Seite kann schnell unerfreulich werden. Gegen das Steuerrecht zu verstoßen zieht Strafen nach sich. Aus diesem Grund ist eine Beratung bei einem Experten für Steuerrecht immer empfehlenswert. Kontaktieren Sie unverbindlich einen Rechtsanwalt für Steuerrecht in Ihrer Nähe!

Wie kann ich mich gegen einen falschen Steuerbescheid wehren?

Steueranwalt widerspricht FinanzamtSteueranwalt widerspricht Finanzamt Alle pflichtveranlagten Steuerzahler müssen jährlich eine Steuererklärung ausfüllen und an das Finanzamt schicken. Dieses prüft und erstellt einen Steuerbescheid. Der Steuerbescheid teilt Ihnen mit, was Sie für das Jahr an Steuern zu entrichten haben, bzw. ob Sie evtl. zu viel gezahlt haben und daher mit einer Erstattung rechnen können. Gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid kann man Einspruch erheben. Die Tiefe des Steuerrechts ist nur schwer zu durchleuchten, hier ist Fachwissen gefragt. Im Zweifelsfall holen Sie sich Rat von einem Anwalt für Steuerrecht.

Steuerhinterziehung

Steuerhinterziehung im heimischen TresorSteuerhinterziehung im heimischen Tresor Wurden dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben vorgelegt, so ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung gegeben. Dadurch wurde der eigene Gewinn erhöht und die Steuerforderungen verringert. Hier kein fixes Regelwerk, aber doch ein Überblick über drohende Strafen: Unterschlagene Steuern von bis zu 50.000 Euro werden mit Geldstrafen abgestraft. Zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro Steuerverkürzung kann entweder eine Geldstrafe oder einen Freiheitsentzug auf Bewährung nach sich ziehen Eine Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldstrafe droht bei Hinterziehung der Steuer bis zu 1.000.000 Euro. Mit Freiheitsentzug ohne Bewährung ist in allen Fällen des Steuerbetruges über einer Million Euro zu rechnen.

Selbstanzeige bei Steuerstraftaten

Unternehmer macht SelbstanzeigeUnternehmer macht Selbstanzeige Täter oder Teilnehmer einer Steuerstraftat haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erhalten. Möglich ist dies jedoch nur solange wie dem Finanzamt darüber noch keine Informationen vorlagen. Bei dieser Selbstanzeige wird nicht auf die Form geachtet, sehr wohl aber auf Vollständigkeit. Zuständig ist immer das örtlich und sachlich zuständige Finanzamt. Die Vollständigkeit der Angaben ist hier entscheidend. Unterlaufen bei der Selbstanzeige Fehler, so wird man trotz Selbstanzeige der Steuerhinterziehung angeklagt. Seit 2015 ist es grundsätzlich nur noch bis zu einem Hinterziehungsvolumen von 25.000 € möglich straffrei zu bleiben. Selbstredend sind auch bei garantierter Straffreiheit eine Rückzahlung der Steuern zuzüglich einem 6%-igen Zinsaufschlages unerlässlich. Da es bei einer Selbstanzeige sehr vieles gibt, das man falsch machen kann, ist es unbedingt ratsam sich Rat bei einem Fachmann zu holen. In München Moosach finden Sie durch uns schnell einen verlässlichen und qualifizierten Ansprechpartner.

Was versteht man unter Schwarzarbeit?

Richter Hammer über Bilanz SchwarzarbeitRichter Hammer über Bilanz Schwarzarbeit Laut § 1 des SchwarzArbG leistet derjenige Schwarzarbeit, der Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei 1.als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt, 2.als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. Schwarzarbeit ist meist ein Verstoß gegen geltende Rechte wie z.B. das Steuerrecht und wird als Straftat geahndet.

Die Betriebsprüfung durch das Finanzamt

gestresste Geschäftsfrau bei Betriebsprüfunggestresste Geschäftsfrau bei Betriebsprüfung Treffen kann die BP theoretisch jeden Steuerpflichtigen. Das deutsche Steuerrecht möchte möglichst genau auch auf Einzelfälle gerecht reagieren, dies führt leider zu komplizierten Regelungen die oft nicht alle verstanden und richtig angewendet werden. Bei Prüfungen finden sich dann solche Missverständnisse und werden von den Prüfern beanstandet. Es gibt mitunter durchaus Fälle, da nimmt eine Außenprüfung am Ende auch eine positive Wendung und der geprüfte Betrieb bekommt zu viel entrichtete Steuergelder zurück überwiesen. Dies passiert jedoch eher selten. Meist müssen geprüfte Unternehmen Steuern nachzahlen. Deckt der Steuerprüfer ein Steuerfehlverhalten auf, so werden strafrechtliche Schritte eingeleitet.

Das Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden

Arbeit im Büro zuhauseArbeit im Büro zuhause § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG legt fest, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Aber es gibt Sonderfälle. So sind die Aufwendungen bis zu einem festgelegten Betrag als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 und 3 Halbsatz 1 EStG). Das hat der Bundesfinanzhof festgelegt. Es muss hierbei sichergestellt sein, dass eine private Nutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist, auch wenn die Voraussetzung für das häusliche Arbeitszimmer das häusliche, private Umfeld ist. Ein häusliches Büro bringt schon dann keinen Vorteil mehr, wenn es zu nur 10 Prozent privat genutzt wird. Wenn das häusliche Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung ist, so kann es in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abgezogen werden. Unter der Voraussetzung, dass ein Kellerraum in die häusliche Sphäre eingebunden und als Büro eingerichtet ist, so kann er nach dem Einkommenssteuergesetz steuerlich berücksichtigt werden.

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