Haushaltsnahe Dienstleistungen: Das können Sie bei der Steuer absetzen!

Viele private Haushalte nutzen haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung, Gartenpflege oder Kinderbetreuung. Was viele nicht wissen: Ein Teil der Kosten kann von der Steuer abgesetzt werden! Doch welche Tätigkeiten fallen unter haushaltsnahe Dienstleistungen? In welcher Höhe können sie von der Steuer abgesetzt werden? Was muss bei der Geltendmachung von haushaltsnahen Dienstleistung bei der Steuer beachtet werden? Und welche haushaltsnahen Dienstleistungen können Mieter bei der Steuer geltend machen?
- Was versteht man unter einer haushaltsnahe Dienstleistung?
- Welche haushaltsnahen Dienstleistungen können bei der Steuer geltend gemacht werden?
- Wie viel kann steuerlich geltend gemacht werden?
- Welche Voraussetzungen müssen für den Steuerabzug von haushaltsnahen Dienstleistungen erfüllt sein?
- Wo trägt man die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung ein?
- Können Versicherungsleistung die Steuerermäßigung von haushaltsnahen Dienstleistungen mindern?
- Können auch Mieter haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen?
Was versteht man unter einer haushaltsnahe Dienstleistung?
Von einer haushaltsnahen Dienstleistung spricht man, wenn ein externer Dienstleister eine Tätigkeit gegen Bezahlung übernimmt, die ansonsten ein Mitglied des Haushaltes erledigen müsste. Wichtig ist, dass die Dienstleistung im Haushalt, also im Haus oder dem dazugehörigen Grundstück durchgeführt wird.
Welche haushaltsnahen Dienstleistungen können bei der Steuer geltend gemacht werden?
Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen insbesondere Reinigungstätigkeiten, Gartenarbeiten, Kinderbetreuung, Betreuungs- und Pflegeleistungen, Hausmeisterdienste und handwerkliche Hilfsdienste.
Ein hilfebedürftiger Mensch, der betreutes Wohnen in einem Seniorenheim in Anspruch nimmt, kann die Kosten für ein Notrufsystem als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH) (Az. VI R 18/14) im Fall einer 95jährigen Frau, die ein Abo für ein Notrufsystem abgeschlossen hatte, damit sie weiterhin sicher und selbstverantwortlich in ihrer Wohnung im Seniorenheim leben konnte. Laut Gericht übernimmt das Notrufsystem Aufgaben im Haushalt, die ansonsten von nahestehenden Personen übernommen würden.
Auch Tierbetreuung kann als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden, entschied u.a. der BFH (Az. VI B 25/17). Dabei stellt das Hessische Finanzgericht (FG) (Az.12 K 902/16) klar, dass dies bei einem Gassi-Dienst auch gilt, wenn die Grundstücksgrenze überschritten wird.
Selbst die Kosten für die Entsorgung von Abfällen kann als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Steuer angesetzt werden. Laut FG Münster (Az. 6 K 1946/21 E) kann das Entsorgen von normalem Hausmüll steuerlich nicht geltend gemacht werden, weil dies durch die Kommune erfolgt und über die Abfallgebühren vom Grundstückseigentümer bezahlt wird. Das Entsorgen von Grünschnitt nach Gartenarbeiten kann aber sehr wohl als haushaltsnahe Dienstleistung betrachtet werden.
Die Betreuung von Kindern findet zum Teil als haushaltsnahe Dienstleistung bei Steuer Berücksichtigung.
Wie viel kann steuerlich geltend gemacht werden?
Für haushaltsnahe Dienstleistungen können Steuerpflichtige eine direkte Ermäßigung bei der Einkommenssteuer von 20 Prozent geltend machen. Der Betrag ist pro Jahr auf maximal 4.000 Euro begrenzt.
Der Steuerabzug gilt nur für die Arbeitskosten, nicht für Materialkosten oder Anfahrtskosten.
Welche Voraussetzungen müssen für den Steuerabzug von haushaltsnahen Dienstleistungen erfüllt sein?
Rechnung erforderlich!
Das Finanzamt erkennt nur haushaltsnahe Dienstleistungen an, die auf Rechnung erfolgten und nicht in bar bezahlt wurden. Neben der Banküberweisung erkennt das Finanzamt auch Zahlungen mit einer Kreditkarte oder andere unbare Zahlungsmethoden an.
Dienstleistung muss im Haushalt stattfinden
Der Dienst muss im Haushalt stattfinden. Arbeiten außerhalb der Wohnung, wie zum Beispiel Reparaturen in einer Werkstatt, werden vom Finanzamt nicht anerkannt.
Nur für private Haushalte
Unternehmen können diese Kosten nicht geltend machen.
Steuerabzug ist nur einmal möglich
Werden Kosten schon an anderer Stelle bei der Einkommenssteuer geltend gemacht, können sie nicht nochmal als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden.
Kein Übertrag der Kosten ins Vorjahr oder Folgejahr
Der Steuervorteil in Verbindung mit haushaltsnahen Dienstleistungen kann nicht in das vergangene oder folgende Jahr übertragen werden. Wer die Kosten der haushaltsnahen Dienstleistungen im Jahr der Rechnungsstellung steuerlich nicht nutzen kann, muss auf die Steuerermäßigung verzichten.
Wo trägt man die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung ein?
Die Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen werden in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen der Einkommensteuererklärung eingetragen.
Können Versicherungsleistung die Steuerermäßigung von haushaltsnahen Dienstleistungen mindern?
Ja, Versicherungsleistungen mindern die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen, weil das Finanzamt nur die selbst getragenen Kosten anerkennt. Wenn also eine Versicherung, wie Hausrat-, Haftpflicht- oder Wohngebäudeversicherung, die Kosten für eine haushaltsnahe Dienstleistung erstattet, reduziert sich der Betrag, der steuerlich geltend gemacht werden kann.
So entschied auch das FG Münster (Az. 13 K 136/15 E) im Fall einer Steuerzahlerin, die für die Beseitigung eines Wasserschadens Handwerkerleistungen in Höhe von rund 3.200 Euro in Anspruch genommen hatte. Diese Kosten machte sie bei ihrer Einkommenssteuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend. Laut Gericht lehnte das Finanzamt dies zu Recht ab, da die Frau von ihrer Versicherung den Schaden erstattet bekommen hat.
Können auch Mieter haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen?
Ja, auch Mieter können bei ihrer Einkommenssteuer haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Hier kommen etwa Hausmeisterkosten, Winterdienst oder Schornsteinfegerkosten in Frage. Die in Frage kommenden haushaltsnahen Dienstleistungen sind in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt. Der Mieter kann vom Vermieter eine Nebenkostenabrechnung verlangen, aufgrund der man Beträge ermitteln kann, die beim Finanzamt als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden können, so das Landgericht (LG) Berlin (Az.18 S 339/16). Der Vermieter ist aber nicht verpflichtet eine Steuerbescheinigung nach § 35a EStG zu erteilen oder einzelne Nebenkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen zu kennzeichnen.
Falls der Mieter selbst eine Reinigungskraft oder einen Gärtner beauftragt, kann er die Kosten dafür direkt absetzen.
erstmals veröffentlicht am 21.08.2020, letzte Aktualisierung am 31.01.2025
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