anwaltssuche
Suche
Kategorie: Anwalt Verkehrsrecht , 31.05.2023 (Lesedauer ca. 6 Minuten, 6669 mal gelesen)

Drogen am Steuer – welche Konsequenzen drohen?

Spritzen und Ampullen mit Drogen Spritzen und Ampullen mit Drogen © freepik - mko

Wer mit Drogen am Steuer erwischt wird, muss mit harten Strafen rechnen. Neben einem nicht unerheblichen Bußgeld und dem Verlust des Führerscheins drohen auch strafrechtliche Konsequenzen. Wann sind Drogen am Steuer eine Ordnungswidrigkeit? Wann ist der Führerschein nach einer Drogenfahrt weg? Wie verhält man sich richtig, wenn man unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wurde? Und ist das Fahren unter Drogeneinfluss eine Straftat?

Was droht mir, wenn ich mit Drogen am Steuer erwischt werde?


Drogen am Steuer Spritzen TablettenWer unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug führt und den Straßenverkehr gefährdet, macht sich wegen des Delikts „Gefährdung des Straßenverkehrs“ strafbar und muss mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren rechnen. Darüber hinaus wird der Führerschein dauerhaft entzogen und eine Sperrfrist im Hinblick auf eine Neuerteilung einer Fahrerlaubnis angeordnet.

Zusätzlich wird eine Drogenfahrt als Ordnungswidrigkeit geahndet. Beim ersten Mal mit 500 Euro und zwei Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister. Beim zweiten Mal mit 1.000 Euro, zwei Punkten und drei Monaten befristetes Fahrverbot. Zudem wird die Fahrerlaubnisbehörde über die Drogenfahrt informiert. In der Regel folgt dann die Anordnung einer Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). Wer zum dritten Mal unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wird, muss mit zwei Punkten, 1.500 Euro und drei Monaten befristetem Fahrverbot und ebenfalls mit einer Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörde rechnen.

Wann sind Drogen am Steuer eine Ordnungswidrigkeit?


Drogen am Steuer Gras rauchen Bei weichen Drogen, wie etwa Cannabis, hat das Bundesverfassungsgericht (Az.1 BvR 2652/03) entschieden, dass erst ab einem bestimmten Wirkstoffnachweis ab 1,0 ng/Ml THC eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorliegt. Dieser Grenzwert ergibt sich aus einer Empfehlung der Grenzwertkommission, eine fachübergreifende Arbeitsgruppe, die von der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin e.V. (DGRM), der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V. und der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie e.V. (GTFCh) gegründet wurde und die Bundesregierung berät.

Die Grenzwertkommission empfiehlt je nach Droge folgende Grenzwerte:
• Cannabis/Tetrahydrocannabinol (THC) 1 ng/ml (Blut)
• Morphin/Heroin10 ng/ml
• Kokain/Benzoylecgonin (BZE) 75 ng/ml
• Designerdroge/Methylendioxy-N-methylamphetamin (MDMA) 25 ng/ml
• Designerdroge/Methylendioxy-N-ethylamphetamin (MDE) oder Methylendioxyamphetamin (MDA) 25 ng/ml
• Amphetamin 25 ng/ml
• Methamphetmin/Metamfetamin 25 ng/ml

In welchen Fällen wird bei Drogen am Steuer eine MPU angeordnet?


Anders als beim Fahren unter Alkoholeinfluss gibt es beim Fahren unter Drogeneinfluss für die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) keinen Grenzwert. Sie kann grundsätzlich angeordnet werden, wenn ein Fahrer unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wurde. Aber auch, wenn außerhalb einer Teilnahme am Straßenverkehr der Besitz von Drogen festgestellt wurde.

Im Rahmen der MPU muss eine Drogenabstinenz zwischen 6 bis 12 Monaten nachgewiesen werden – je nach Konsumentenverhalten. In der Regel erfolgt dies durch Urintests oder Haaranalysen. Durchgeführt werden die Drogenabstinenztests bei Ärzten oder bei Begutachtungsstellen, wie etwa dem TÜV. Der Nachweis der Drogenfreiheit ist für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis zwingend. Es muss glaubhaft dargelegt werden, dass in Zukunft keine Gefahr einer Drogenfahrt besteht.

Seit August 2018 werden die Kosten für eine MPU nicht mehr durch eine Gebührenordnung geregelt. Die Begutachtungsstellen legen den Kostenrahmen selbst fest. Bei einer Drogen-MPU ist mit Kosten zwischen 400 und 650 Euro zu rechnen.

Wann wird mir wegen Drogen am Steuer die Fahrerlaubnis entzogen?


Erhält die Fahrerlaubnisbehörde Kenntnis von einer Drogenfahrt, leitet sie unter Umständen ein Verfahren zum Entzug der Fahrerlaubnis ein.

Für den Entzug der Fahrerlaubnis reicht der einmalige Konsum von harten Drogen, wie etwa Amphetamin oder Kokain, aus. Damit liegt eine mangelnde Fahreignung vor, egal wie das Amphetamin in den Körper des Autofahrers gelangt ist, so das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt an der Weinstraße (Az. 3 L 994/14.NW und 1 L 1587/18.NW) oder, ob der einmalige Konsum mehrere Wochen vor der Kontrolle lag und schon nicht mehr durch einen Urin- oder Bluttest nachzuweisen ist, so das VG Greifswald (Az. 4 B 1699/18 HGW). Es reicht aus, dass der Autofahrer gegenüber der Polizei den Drogenkonsum einräumt.

Der Führerschein ist aus Gründen der Verkehrssicherheit sofort zu entziehen, entschied das VG Trier (Az. 1 L 3706/15.TR) bei einer Autofahrt unter Kokaineinfluss. Auch das VG Bremen (Az. 5 V 98/13) ist der Auffassung, dass schon nach einem einmaligen Kokainkonsum die Fahrerlaubnis zu entziehen ist. Eine im europäischen Ausland erworbene Fahrerlaubnis kann von der deutschen Fahrerlaubnisbehörde aberkannt werden, wenn beim Autofahrer Kokainkonsum zum Zeitpunkt eines Verkehrsunfalls nachgewiesen werden kann, entschied das VG Trier (Az. 1 L 3223/21.TR).

Die Behauptung, nur passiv und unfreiwillig Kokain konsumiert zu haben, ist kein tauglicher Einwand um einen Entzug der Fahrerlaubnis zu verhindern, wenn die Einnahme der Droge nachgewiesen werden konnte, entschied das VG Berlin (Aktenzeichen VG 11 A 778.08). Auch der Hinweis auf einen Kontakt zu einem Drogenkonsumenten oder die Droge möglicherweise beim Konsum von Red Bull-Cola zu sich genommen zu haben, ist zu unsubstantiiert, um den Fahrerlaubnisentzug abzuwehren, entschied das VG Lüneburg (Az. 1 B 19/20).

Nach Ansicht des VG Oldenburg (Az. 7 B 1465/20) kann aber bei einem einmaligen Drogenkonsum aufgrund einer psychischen Ausnahmesituation vom Entzug der Fahrerlaubnis abgesehen werden.

Was gilt für Fahranfänger mit Drogen am Steuer?


Fahranfänger in der Probezeit müssen beim ersten Drogenverstoß mit einem Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister, einem Fahrverbot von einem Monat und der Verlängerung der Probezeit um vier Jahre rechnen. Zudem wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet, was zwischen 250 und 400 Euro kostet.
Beim zweiten Drogenverstoß erfolgt eine Verwarnung und die Empfehlung eine verkehrspsychologische Beratung in Anspruch zu nehmen. Der dritte Drogenverstoß führt zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Lohnt sich der Einspruch gegen Bußgelder, Punkte oder Fahrerlaubnisentzug?


Bußgeldbescheide sind oft fehlerhaft. Daher sollte ein Bußgeldbescheid nicht vorschnell akzeptiert werden. Ob er im konkreten Fall berechtigt ist oder nicht, kann am besten ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht einschätzen. Zögern Sie nicht und holen Sie sich schnell Expertenrat. Nach Erhalt des Bußgeldbescheids haben Sie 14 Tage Zeit um schriftlich Einspruch bei der zuständigen Behörde einzureichen. Ist die Frist verstrichen, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig.

Wann werden die Punkte wegen Drogenverstöße in der Flensburger Verkehrssünderkartei wieder gelöscht?


Bei Drogenverstößen, die als Ordnungswidrigkeit mit zwei Punkten in Flensburg eingetragen werden, erfolgt nach 5 Jahren eine Tilgung. Einträge über Drogenverstöße, die als Straftat bewertet wurden, bleiben mindestens 10 Jahre im Flensburger Verkehrszentralregister bestehen.

Dürfen Medizinal-Cannabis-Patienten Auto fahren?


Anders als bei illegalem Cannabis-Konsum können Medizinal-Cannabis-Patienten zum Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr geeignet sein, entschied das VG Düsseldorf (Az. 6 K 4574/18). Voraussetzung für eine Fahreignung sei, dass der Patient das Medizinal-Cannabis zuverlässig nach der ärztlichen Verordnung einnimmt und mit dem Medikament verantwortlich umgeht, seine Grunderkrankung eine Teilnahme am Straßenverkehr nicht ausschließt und seine Leistungsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist.

Kann die Einnahme von Erkältungsmedikamenten und Appetitzüglern Drogentest beeinflussen?


Immer wieder geben Autofahrer bei einem positiven Drogentest an lediglich Erkältungsmittel oder Appetitzügler eingenommen zu haben. In bestimmten Erkältungsmitteln sind zwar Ephedrine oder Pseudoephedrine enthalten, diese sind aber nicht geeignet bei einem Drogentest positive Amphetaminwerte im Labor zu erzeugen, so das VG Neustadt (Az. 1 K 338/15.NW). Allerdings gibt es eine Reihe von Medikamenten, wie Hustensäfte, Antibiotika und das Schmerzmittel Ibuprofen, die das Ergebnis eines Drogentest beeinflussen können.

Wann werden Drogen am Steuer als Strafdelikt geahndet?


Drogen am Steuer Ablehnen von Tabletten und Spritze Neben dem straßenverkehrsrechtlichen Aspekt macht sich der Verkehrsteilnehmer unter Drogeneinfluss auch strafbar wegen Drogenbesitz und muss mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Das Strafmaß hängt von der Menge der Drogen ab, die beim Fahrer gefunden wird. Beim Besitz einer geringen Menge an Cannabis zum Eigenverbrauch kann auch von einer Strafe abgesehen werden.

In welchen Fällen droht bei Drogen am Steuer der Verlust des Arbeitsplatzes?


Drogen am Steuer Joint Haschisch Marihana Wer als Berufskraftfahrer unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wird, muss jenseits von Bußgeld und Führerscheinentzug auch mit der fristlosen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechnen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (Az. 6 AZR 471/15) im Fall eines LKW-Fahrers entschieden, der in seiner Freizeit am Wochenende Crystal Meth konsumierte und sich montags ans Steuer seines Fahrzeugs setzte. Nachdem er bei einer Verkehrskontrolle erwischt wurde, kündigt ihn sein Arbeitgeber fristlos. Zu Recht, entschieden das Bundesarbeitsgericht. Der LKW-Fahrer habe seine Fahrtüchtigkeit durch den Drogenkonsum gefährdet. Dabei sei es unerheblich, ob Drogen in seiner Freizeit oder während seiner Arbeitszeit eingenommen hat.

Unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt? So verhalten Sie sich richtig!


Wer von der Polizei unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wurde, sollte Folgendes unbedingt beachten:

Keine Angaben zum Drogenkonsum


Machen Sie keine Angaben zu ihrem Drogenkonsum oder Konsumentenverhalten. Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht und sind nicht verpflichtet sich selbst zu belasten. Auch Aussagen wie: "Ich habe als Jugendlicher mal gekifft, danach nie wieder" können dazu führen, dass eine Überprüfung Ihrer Fahreignung durch eine richterliche Anordnung für eine Blutentnahme erfolgt.

Drogenschnelltest ablehnen


Erklären Sie sich in keinem Fall mit der Durchführung eines Drogenschnelltests (Schweiß- oder Urintest) einverstanden. Zum einen sind Drogenschnelltests sehr fehleranfällig, insbesondere, wenn eine falsche Lagerung der Teststreifen nicht ausgeschlossen werden kann. Zum anderen kann anhand eines Drogenschnelltest länger zurückliegender Konsum von Drogen nachgewiesen werden, der mit der Drogenfahrt nichts zu tun hat, aber unter Umständen einen Drogen-Bluttest rechtfertigt. Eine Blutabnahme können Sie nicht verweigern, wenn eine entsprechende Anordnung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts vorliegt.

Reaktions- und Koordinationstest ablehnen


Lehnen Sie ebenfalls Reaktionstests, wie das Schauen in eine Lichtquelle, oder Koordinationstests, wie das Berühren der Nasenspitze mit nur einem geöffneten Auge, ab. Die Ergebnisse dieser Tests können im Zweifel für eine Anordnung einer Blutentnahme ausreichen. Ihre Weigerung an den Tests mitzumachen darf Ihnen in einem späteren Strafverfahren nicht nachteilig ausgelegt werden.

Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Verkehrsrecht!


Wer unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wurde, sollte schnellst möglich mit einem Anwalt für Verkehrsrecht Kontakt aufnehmen. Ein Drogenverstoß kann in vielfältiger Weise erhebliche Folgen nach sich ziehen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht weiß was schnell und effektiv zu tun ist.

erstmals veröffentlicht am 27.09.2019, letzte Aktualisierung am 31.05.2023

Hilfe zur Anwaltssuche
Lesen Sie hier weitere Fachartikel im Themenbereich Auto & Verkehr
Hier finden Sie bundesweit Rechtsanwälte für Verkehrsrecht

Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.