Drogen am Steuer – welche Konsequenzen drohen?

Wer unter Drogeneinfluss als Fahrer am Straßenverkehr teilnimmt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass ihm nicht nur ein empfindliches Bußgeld und der Verlust seines Führerscheins, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen drohen. Doch welche Folgen hat das Fahren unter Drogeneinfluss konkret? Wann droht ein Fahrverbot und mit welchem Bußgeld ist zu rechnen? Welche Grenzwerte gelten beim Drogenkonsum? Was tun, wenn man unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wurde? Und ist das Fahren unter Drogeneinfluss eine Straftat?
- Drogenfahrt als Straßenverkehrsdelikt – Womit müssen Verkehrsteilnehmer rechnen?
- Wann wird eine Drogenfahrt als Strafdelikt wegen Drogenbesitz geahndet?
- Wie verfolgt die Fahrerlaubnisbehörde eine Drogenfahrt?
- Drogen am Steuer – Wann wird eine MPU angeordnet?
- Drogenkonsum als Ordnungswidrigkeit - Welche Grenzwerte gelten?
- Kann die Einnahme von Erkältungsmedikamenten und Appetitzüglern Drogentest beeinflussen?
- Dürfen Medizinal-Cannabis-Patienten Auto fahren?
- Drogenverstoß- Was gilt für Fahranfänger?
- Wann werden Drogenverstöße in der Flensburger Verkehrssünderkartei gelöscht?
- Drogen am Steuer - Verlust des Arbeitsplatzes?
- Unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt? So verhalten Sie sich richtig!
Drogenfahrt als Straßenverkehrsdelikt – Womit müssen Verkehrsteilnehmer rechnen?
Zusätzlich wird eine Drogenfahrt als Ordnungswidrigkeit geahndet. Beim ersten Mal mit 500 Euro und zwei Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister. Beim zweiten Mal mit 1.000 Euro, zwei Punkten und drei Monaten befristetes Fahrverbot. Zudem wird die Fahrerlaubnisbehörde über die Drogenfahrt informiert. In der Regel folgt dann die Anordnung einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung). Wer zum dritten unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wird, muss mit zwei Punkten, 1.500 Euro und drei Monaten befristetem Fahrverbot und ebenfalls mit einer Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörde rechnen.
Wann wird eine Drogenfahrt als Strafdelikt wegen Drogenbesitz geahndet?
Neben dem straßenverkehrsrechtlichen Aspekt macht sich der Verkehrsteilnehmer unter Drogeneinfluss auch strafbar wegen Drogenbesitz und muss mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Das Strafmaß hängt von der Menge der Drogen ab, die beim Fahrer gefunden wird. Beim Besitz einer geringen Menge an Cannabis zum Eigenverbrauch kann auch von einer Strafe abgesehen werden.
Wie verfolgt die Fahrerlaubnisbehörde eine Drogenfahrt?
Für den Entzug der Fahrerlaubnis reicht der einmalige Konsum von harten Drogen, wie etwa Amphetamin oder Kokain, aus. Damit liegt eine mangelnde Fahreignung vor, egal wie das Amphetamin in den Körper des Autofahrers gelangt ist (so das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße (Aktenzeichen 3 L 994/14.NW und 1 L 1587/18.NW) oder, ob der einmalige Konsum mehrere Wochen vor der Kontrolle lag und schon nicht mehr durch einen Urin- oder Bluttest nachzuweisen ist (so das Verwaltungsgericht Greifswald Aktenzeichen 4 B 1699/18 HGW). Es reicht aus, dass der Autofahrer gegenüber der Polizei den Drogenkonsum einräumt. Der Führerschein ist aus Gründen der Verkehrssicherheit sofort zu entziehen, entschied das Verwaltungsgericht Trier (Aktenzeichen 1 L 3706/15.TR) bei einer Autofahrt unter Kokaineinfluss. Auch das Verwaltungsgericht Bremen (Aktenzeichen 5 V 98/13) ist der Auffassung, dass schon nach einem einmaligen Kokainkonsum die Fahrerlaubnis zu entziehen ist. Eine im europäischen Ausland erworbene Fahrerlaubnis kann von der deutschen Fahrerlaubnisbehörde aberkannt werden, wenn beim Autofahrer Kokainkonsum zum Zeitpunkt eines Verkehrsunfalls nachgewiesen werden kann, entschied das Verwaltungsgericht Trier (Aktenzeichen 1 L 3223/21.TR).
Die Behauptung, nur passiv und unfreiwillig Kokain konsumiert zu haben, ist kein tauglicher Einwand um einen Entzug der Fahrerlaubnis zu verhindern, wenn die Einnahme der Droge nachgewiesen werden konnte, entschied das Verwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen VG 11 A 778.08). Auch der Hinweis auf einen Kontakt zu einem Drogenkonsumenten oder die Droge möglicherweise beim Konsum von Red Bull-Cola zu sich genommen zu haben, ist zu unsubstantiiert, um den Fahrerlaubnisentzug abzuwehren, entschied das Verwaltungsgericht Lüneburg (Aktenzeichen 1 B 19/20).
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Oldenburg (Aktenzeichen 7 B 1465/20) kann aber bei einem einmaligen Drogenkonsum aufgrund einer psychischen Ausnahmesituation vom Entzug der Fahrerlaubnis abgesehen werden.
Drogen am Steuer – Wann wird eine MPU angeordnet?
Anders als beim Fahren unter Alkoholeinfluss gibt es beim Fahren unter Drogeneinfluss für die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) keinen Grenzwert. Sie kann grundsätzlich angeordnet werden, wenn ein Fahrer unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wurde. Aber auch, wenn außerhalb einer Teilnahme am Straßenverkehr der Besitz von Drogen festgestellt wurde.
Im Rahmen der MPU muss eine Drogenabstinenz zwischen 6 bis 12 Monaten nachgewiesen werden – je nach Konsumentenverhalten. In der Regel erfolgt dies durch Urintests oder Haaranalysen. Durchgeführt werden die Drogenabstinenztests bei Ärzten oder bei Begutachtungsstellen, wie etwa dem TÜV. Der Nachweis der Drogenfreiheit ist für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis zwingend. Es muss glaubhaft dargelegt werden, dass in Zukunft keine Gefahr einer Drogenfahrt besteht.
Seit August 2018 werden die Kosten für eine MPU nicht mehr durch eine Gebührenordnung geregelt. Die Begutachtungsstellen legen den Kostenrahmen selbst fest. Bei einer Drogen-MPU ist mit Kosten zwischen 400 und 650 Euro zu rechnen.
Drogenkonsum als Ordnungswidrigkeit - Welche Grenzwerte gelten?
Die Grenzwertkommission empfiehlt je nach Droge folgende Grenzwerte:
• Cannabis/Tetrahydrocannabinol (THC) 1 ng/ml (Blut)
• Morphin/Heroin10 ng/ml
• Kokain/Benzoylecgonin (BZE) 75 ng/ml
• Designerdroge/Methylendioxy-N-methylamphetamin (MDMA) 25 ng/ml
• Designerdroge/Methylendioxy-N-ethylamphetamin (MDE) oder Methylendioxyamphetamin (MDA) 25 ng/ml
• Amphetamin 25 ng/ml
• Methamphetmin/Metamfetamin 25 ng/ml
Kann die Einnahme von Erkältungsmedikamenten und Appetitzüglern Drogentest beeinflussen?
Immer wieder geben Autofahrer bei einem positiven Drogentest an lediglich Erkältungsmittel oder Appetitzügler eingenommen zu haben. In bestimmten Erkältungsmitteln sind zwar Ephedrine oder Pseudoephedrine enthalten, diese sind aber nicht geeignet bei einem Drogentest positive Amphetaminwerte im Labor zu erzeugen (so das Verwaltungsgericht Neustadt (Aktenzeichen 1 K 338/15.NW). Allerdings gibt es eine Reihe von Medikamenten, wie Hustensäfte, Antibiotika und das Schmerzmittel Ibuprofen, die das Ergebnis eines Drogentest beeinflussen können.
Dürfen Medizinal-Cannabis-Patienten Auto fahren?
Anders als bei illegalem Cannabis-Konsum können Medizinal-Cannabis-Patienten zum Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr geeignet sein, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 6 K 4574/18). Voraussetzung für eine Fahreignung sei, dass der Patient das Medizinal-Cannabis zuverlässig nach der ärztlichen Verordnung einnimmt und mit dem Medikament verantwortlich umgeht, seine Grunderkrankung eine Teilnahme am Straßenverkehr nicht ausschließt und seine Leistungsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist.
Drogenverstoß- Was gilt für Fahranfänger?
Fahranfänger in der Probezeit müssen beim ersten Drogenverstoß mit einem Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister, einem Fahrverbot von einem Monat und der Verlängerung der Probezeit um vier Jahre rechnen. Zudem wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet, was zwischen 250 und 400 Euro kostet.
Beim zweiten Drogenverstoß erfolgt eine Verwarnung und die Empfehlung eine verkehrspsychologische Beratung in Anspruch zu nehmen. Der dritte Drogenverstoß führt zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Wann werden Drogenverstöße in der Flensburger Verkehrssünderkartei gelöscht?
Bei Drogenverstößen, die als Ordnungswidrigkeit mit zwei Punkten in Flensburg eingetragen werden, erfolgt nach 5 Jahren eine Tilgung. Einträge über Drogenverstöße, die als Straftat bewertet wurden, bleiben mindestens 10 Jahre im Flensburger Verkehrszentralregister bestehen.
Drogen am Steuer - Verlust des Arbeitsplatzes?
Unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt? So verhalten Sie sich richtig!
Wer von der Polizei unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wurde, sollte Folgendes unbedingt beachten:
Keine Angaben zum Drogenkonsum
Machen Sie keine Angaben zu ihrem Drogenkonsum oder Konsumentenverhalten. Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht und sind nicht verpflichtet sich selbst zu belasten. Auch Aussagen wie: "Ich habe als Jugendlicher mal gekifft, danach nie wieder" können dazu führen, dass eine Überprüfung Ihrer Fahreignung durch eine richterliche Anordnung für eine Blutentnahme erfolgt.
Drogenschnelltest ablehnen
Erklären Sie sich in keinem Fall mit der Durchführung eines Drogenschnelltests (Schweiß- oder Urintest) einverstanden. Zum einen sind Drogenschnelltests sehr fehleranfällig, insbesondere, wenn eine falsche Lagerung der Teststreifen nicht ausgeschlossen werden kann. Zum anderen kann anhand eines Drogenschnelltest länger zurückliegender Konsum von Drogen nachgewiesen werden, der mit der Drogenfahrt nichts zu tun hat, aber unter Umständen einen Drogen-Bluttest rechtfertigt. Eine Blutabnahme können Sie nicht verweigern, wenn eine entsprechende Anordnung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts vorliegt.
Reaktions- und Koordinationstest ablehnen
Lehnen Sie ebenfalls Reaktionstests, wie das Schauen in eine Lichtquelle, oder Koordinationstests, wie das Berühren der Nasenspitze mit nur einem geöffneten Auge, ab. Die Ergebnisse dieser Tests können im Zweifel für eine Anordnung einer Blutentnahme ausreichen. Ihre Weigerung an den Tests mitzumachen darf Ihnen in einem späteren Strafverfahren nicht nachteilig ausgelegt werden.
Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Verkehrsrecht!
Wer unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wurde, sollte schnellst möglich mit einem Anwalt für Verkehrsrecht Kontakt aufnehmen. Ein Drogenverstoß kann in vielfältiger Weise erhebliche Folgen nach sich ziehen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht weiß was schnell und effektiv zu tun ist.
erstmals veröffentlicht am 27.09.2019, letzte Aktualisierung am 11.01.2022
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