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Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Steuerrecht in Siegburg

Anwälte für Steuerrecht, die im Umkreis von Siegburg Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Ulrike Garbers

Friedensstraße 59, 53757 Sankt Augustin
in 3.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Nicole Andrea Kuhn

Am Feldgarten 5, 53797 Lohmar
in 4.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Raymond Halaczinsky

Vinzenstraße 21, 53229 Bonn
in 6.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Peter Krieger

Fachanwalt für Steuerrecht|204
Kasernenstraße 14, 53111 Bonn
in 10.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ulrich Stahl

Bornheimer Straße 24, 53111 Bonn
in 10.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Franziska Bühring

Kaiserstraße 11, 53113 Bonn
in 10.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Holger Dietrich

Fritz-Schäffer-Straße 1, 53113 Bonn
in 10.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jan Finke

Fritz-Schäffer-Straße 1, 53113 Bonn
in 10.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Axel Hellinger

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Rosenstraße 35, 53113 Bonn
in 10.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Wilfried Bachem

Fachanwalt für Steuerrecht
Comantstraße 20, 53115 Bonn
in 12.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Felix Kraus

Röntgenstraße 6, 53177 Bonn
in 14.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Mathias Gleumes

Fachanwalt für Steuerrecht|7214
Rochusstraße 216, 53123 Bonn
in 15.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Marco Manes

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Helmholtzstraße 4, 53123 Bonn
in 15.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Dreyer

Hobsweg 43, 53125 Bonn
in 18.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Richard Schmidt

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Jakob-Busch-Straße 23, 51429 Bergisch Gladbach
in 18.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht

Infos zu Anwälte Steuerrecht in Siegburg
Steuerrecht
Steuerrecht ©freepik - mko

Das Steuerrecht

Anwältin in Siegburg macht SteuerberechnungAnwältin in Siegburg macht Steuerberechnung Die meisten Privatmenschen geben ihre jährlich fällige Steuererklärung gern in die versierten Hände eines Steuerberaters. Dieser füllt die Steuererklärung für seinen Mandanten, aus und zu guter Letzt bedarf es nur noch dessen Unterschrift. Die Angst versehentlich Steuer zu hinterziehen ist groß denn diese wird mit zuweilen drakonischen Strafen belegt. Geregelt werden steuerrechtliche Vergehen über ein Teil-Rechtsgebiet des Steuerrechts, dem Steuerstrafrecht.

Steuerrecht – Unkenntnis kann zu strafbaren Handlungen führen

Steueranwältin berät zu ErbschaftssteuerSteueranwältin berät zu Erbschaftssteuer Stellen Sie sich vor Sie erben, zahlen Erbschaftssteuer und alles ist abgeschlossen, dann finden Sie nachträglich ein kleines, zur Erbschaft gehöriges Sparguthaben, das nicht in der Erbmasse angegeben war, so muss dies unverzüglich nachgeholt werden. Bereits ein nur verzögertes Angeben dieser zusätzlichen Erbschaft ist strafbar. Eine falsch ausgefüllte Steuererklärung kann als versuchte Steuerhinterziehung gewertet werden. Eine Betriebsprüfung im Betrieb oder ein unklarer Steuerbescheid macht schnell die fachkundige Hilfe eines Fachmannes nötig. Wenn Sie gegen das Steuerrecht verstoßen, hängt die Strafe von der Schwere Ihres Verstoßes ab. Sich rechtzeitig um eine fachkundige Beratung zu kümmern, gerade im unübersichtlichen Steuerrecht, spart oft viel Geld. Wir helfen Ihnen einen Anwalt für Steuerrecht in Ihrer Nähe zu finden.

Rechtliche Möglichkeiten gegen einen Steuerbescheid

Steueranwalt überprüft SteuerbescheidSteueranwalt überprüft Steuerbescheid Eine abgegebene Steuererklärung wird vom Finanzamt geprüft, anschließend wird ein Steuerbescheid erstellt und zugesandt. Der Inhalt des Steuerbescheides gibt Auskunft über die tatsächlich zu entrichtende Steuer. Ist zu viel entrichtet worden bekommt man eine Rückerstattung, war es zu wenig wird man zur Nachzahlung aufgefordert. Zweifelt man den Steuerbescheid des Finanzamtes an, bleibt die Möglichkeit des Einspruchs innerhalb eines Monats. Das Steuerrecht ist ein komplexes, schwer durchschaubares Rechtsgebiet. Sind Sie der Meinung, das Finanzamt hat Ihnen zu viel Steuern berechnet, kann Ihnen vielleicht ein Anwalt für Steuerrecht helfen.

Steuerhinterziehung

Steuerpflichtiger legt Geld zurückSteuerpflichtiger legt Geld zurück Eine Steuerhinterziehung liegt dann vor, wenn Sie dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht haben. Dadurch wurde der eigene Gewinn erhöht und die Steuerforderungen verringert. Nachstehend finden Sie eine Staffelung um Ihnen eine Übersicht über mögliche Strafen zu geben: Unterschlagene Steuern von bis zu 50.000 Euro werden mit Geldstrafen abgestraft. Zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro Steuerverkürzung kann entweder eine Geldstrafe oder einen Freiheitsentzug auf Bewährung nach sich ziehen Auch eine Steuerverkürzung bis zu einer Million wird dann schon mit Geldstrafe und Freiheitsstrafe geahndet, meist ist diese noch auf Bewährung. Mit Freiheitsentzug ohne Bewährung ist in allen Fällen des Steuerbetruges über einer Million Euro zu rechnen.

Selbstanzeige einer Steuerstraftat

Steuerehrliches EhepaarSteuerehrliches Ehepaar Viele bewegt die Aussicht, durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen, dazu sich selbst anzuzeigen. Das ist aber nur vor einer Anzeige oder einem bereits bekannten Anfangsverdacht, die sogenannte Tatentdeckung, seitens des Finanzamtes möglich. Die Selbstanzeige kann formfrei erstattet werden, es bestehen allerdings erhebliche inhaltliche Anforderungen. Abzugeben ist sie immer beim zuständigen örtlichen Finanzamt. So müssen beispielsweise alle unrichtigen Angaben bei allen nicht verjährten Steuerstraftaten der letzten zehn Jahre berichtigt oder ergänzt werden. Unerwähntes oder falsche Angaben sind für den Straftäter schädlich, da sie unmittelbar als Steuerhinterziehung gelten und zur Anzeige gebracht werden. Um eine schwere Steuerhinterziehung handelt es sich bei Summen von über 25.000 Euro an hinterzogenen Steuern. Zuzüglich 6 % Zinsen ist der erwirtschaftete Steuervorteil zurückzuerstatten. Eine Selbstanzeige kann sich schnell zum Nachteil wenden, wenn sie inhaltlich nicht korrekt ist, deshalb sollte man sich in diesem Fall unbedingt Rat bei einem Rechtsanwalt für Steuerrecht holen. In Siegburg finden Sie durch uns schnell einen verlässlichen und qualifizierten Ansprechpartner.

Was genau ist Schwarzarbeit?

Stapel Münzen SchwarzgeldStapel Münzen Schwarzgeld Laut § 1 des SchwarzArbG leistet derjenige Schwarzarbeit, der Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei 1.als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt, 2.als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. Interessant zu wissen ist, dass Schwarzarbeit in aller Regel auch eine Art der Steuerhinterziehung ist.

Was ist eine Betriebsprüfung?

gestresste Geschäftsfrau bei Betriebsprüfunggestresste Geschäftsfrau bei Betriebsprüfung Ist man Steuerpflichtig, so kann auch eine Betriebsprüfung angesetzt werden. Das deutsche Steuersystem hat verhältnismäßig wenige Pauschalen, vielmehr setzt es auf Einzelfallgerechtigkeit. Dies macht es sehr umfangreich und manchmal auch kompliziert. Auch wenn man steuerehrlich handelt und handeln möchte, kann man in Steuerfallen tappen. Dabei gilt: Das Ergebnis einer Steuerprüfung kann auch zu Gunsten des Steuerpflichtigen ausfallen. Das ist aber in der Praxis kaum der Fall. Erfahrungsgemäß wird eher eine notwendige Steuernachzahlung das Ergebnis sein. Deckt der Steuerprüfer ein Steuerfehlverhalten auf, so werden strafrechtliche Schritte eingeleitet.

Das Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden

Geld auf Waage gegen HausGeld auf Waage gegen Haus § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG legt fest, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Es gibt allerdings Ausnahmen. So gibt es die Möglichkeit die Kosten als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung einzutragen, wenn dieser häusliche Arbeitsplatz der einzige Arbeitsplatz des Angestellten ist. So wurde es vom Bundesfinanzhof entschieden. Um die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei der Steuer absetzen zu können, muss das Arbeitszimmer als Büro eingerichtet sein und nahezu für berufliche Zwecke genutzt werden. Privates hat in einem steuerlich anerkannten Arbeitszimmer keinen Platz, der Steuervorteil besteht also nur, wenn der Raum fast ausschließlich beruflich genutzt wird. Durch ein Grundsatzurteil hat der Bundesfinanzhof die Voraussetzungen für den Steuerabzug festgelegt (BFH, Az. GrS 1/14), demnach dürfen Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abgezogen werden, wenn das Heimbüro den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Arbeit bildet. Wenn ein Kellerraum in häusliche Sphäre eingebunden und als Büro eingerichtet ist, so kann auch er als Arbeitszimmer im Sinne des Einkommenssteuergesetzes anerkannt werden.

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