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Anwälte und Kanzleien für Steuerrecht in Taunusstein finden

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2 Anwälte im 40 km Umkreis von Taunusstein
Rechtsanwalt Dr. Martin Hackenberg Wiesbaden
Rechtsanwalt Dr. Martin Hackenberg
Kanzlei Dr. Hackenberg
Rechtsanwalt, Steuerberater · Fachanwalt für Steuerrecht
Taunusstraße 5, 65183 Wiesbaden
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Steuerrecht
Steuerrecht ©freepik - mko

Steuerrecht - das ist was für Spezialisten

junges paar braucht Hilfe von Steueranwaltjunges paar braucht Hilfe von Steueranwalt Steuererklärungen sind so komplex, dass die meisten Menschen ihre steuerrelevanten Belege zwar mehr oder weniger ordentlich sammeln, aber dann froh sind, wenn sie diese vertrauensvoll ihrem Steuerberater übergeben können. Ist der Steuerberater fertig, so benötigt er lediglich noch eine Unterschrift des Mandanten. Die Erleichterung diese Arbeit in fachmännische Hände zu legen ist meist groß, denn egal ob absichtlich oder unabsichtlich betrogen, Steuern zu hinterziehen wird mitunter heftig bestraft. Das Steuerstrafrecht regelt alle Arten von Fehlverhalten in steuerlichen Belangen.

Steuerrecht – Zuwiderhandeln bringt Verdruss

Steueranwältin berät zu ErbschaftssteuerSteueranwältin berät zu Erbschaftssteuer Stellen Sie sich vor Sie erben, zahlen Erbschaftssteuer und alles ist abgeschlossen, dann finden Sie nachträglich ein kleines, zur Erbschaft gehöriges Sparguthaben, das nicht in der Erbmasse angegeben war, so muss dies unverzüglich nachgeholt werden. Ansonsten machen Sie sich strafbar. Selbst im privaten Bereich genügen einfache Veränderungen, um Sie bei der nächsten Steuererklärung komplett zu überfordern: Scheidung, Heirat, Nachwuchs - auch steuerlich ist dann alles völlig anders. Komplexe Geschäftsfälle in der Firma sind steuerlich noch viel komplizierter, hier ist ein Fachmann für Steuerrecht unbedingt segensreich. Mit oft drastischen Strafen wird ein Vergehen durch Steuerhinterziehung geahndet. Aus diesem Grund ist eine Beratung bei einem Experten für Steuerrecht immer empfehlenswert. Kontaktieren Sie unverbindlich einen Rechtsanwalt für Steuerrecht in Ihrer Nähe!

Mögliche Schritte gegen einen Steuerbescheid

Rechtsanwältin berät Rechtsmittel zu SteuerbescheidRechtsanwältin berät Rechtsmittel zu Steuerbescheid Alle pflichtveranlagten Steuerzahler müssen jährlich eine Steuererklärung ausfüllen und an das Finanzamt schicken. Dieses prüft und erstellt einen Steuerbescheid. Der Steuerbescheid teilt Ihnen mit, was Sie für das Jahr an Steuern zu entrichten haben, bzw. ob Sie evtl. zu viel gezahlt haben und daher mit einer Erstattung rechnen können. Die Rechtsmittel, die man gegen einen fraglichen Steuerbescheid hat, sind als erster Schritt der Einspruch und als zweiter Schritt die Klage. Das Steuerrecht ist ein komplexes, schwer durchschaubares Rechtsgebiet. Bei Fragen zu Ihrem Steuerbescheid holen Sie sich einen fachkundigen Anwalt für Strafrecht zu Hilfe.

Steuerhinterziehung

Geschäftsfrau macht SteuererklärungGeschäftsfrau macht Steuererklärung Liegt ein Widerspruch zwischen Wirklichkeit und den Angaben einer Steuererklärung so ist diese unrichtig und somit als Steuerhinterziehung anzusehen. Da dieses Verhalten eine Steuerverkürzung zum eigenen Vorteil erbracht hat. Lediglich als grobe Richtwerte können folgende Angaben gelten: Bis zu einer Höhe von 50.000 Euro Steuerhinterziehung wird zumeist nur eine Geldstrafe verhängt. Ab 50.000 Euro bis 100.000 Euro kann entweder einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe verhängt werden, diese in der Regel auf Bewährung. Eine eigenmächtige Steuerminderung bis zu 1.000.000 Euro führt meist zu einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe, auch hier oft noch auf Bewährung. Mit Freiheitsentzug ohne Bewährung ist in allen Fällen des Steuerbetruges über einer Million Euro zu rechnen.

Die Selbstanzeige

reumütige Steuersünderinreumütige Steuersünderin Mit einer Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung bei der Finanzbehörde kann dem Täter unter gewissen Voraussetzungen sogar Straffreiheit gewährt werden. Dazu muss diese Selbstanzeige jedoch zwingend erfolgen bevor eine Tatendeckung, also das Finanzamt bereits Hinweise oder Anhaltspunkte hatte, eingetreten ist. Eine Selbstanzeige kann formfrei bei der zuständigen örtlichen Finanzbehörde erfolgen, wichtig ist aber die vollständige Aufklärung. So müssen beispielsweise alle unrichtigen Angaben bei allen nicht verjährten Steuerstraftaten der letzten zehn Jahre berichtigt oder ergänzt werden. Unterlaufen bei der Selbstanzeige Fehler, so wird man trotz Selbstanzeige der Steuerhinterziehung angeklagt. Wurden über 25.000 Euro Steuern hinterzogen, so kann auch eine Selbstanzeige nicht straffrei bleiben. Zuzüglich 6 % Zinsen ist der erwirtschaftete Steuervorteil zurückzuerstatten. Da es bei einer Selbstanzeige sehr vieles gibt, das man falsch machen kann, ist es unbedingt ratsam sich Rat bei einem Fachmann zu holen. Mit uns schnell und unverbindlich einen fähigen Ansprechpartner in Ihrer Nähe in Taunusstein finden.

Was genau ist Schwarzarbeit?

Miniaturfiguren sitzen auf MünzstapelnMiniaturfiguren sitzen auf Münzstapeln Schwarzarbeit wird die Ausübung einer Tätigkeit genannt, bei der gegen geltendes Recht verstoßen wird wie etwa der Verstoß gegen das Steuerrecht und das Sozialversicherungsrecht. Schwarzarbeit bedeutet in den meisten Fällen auch Steuerhinterziehung.

Die Betriebsprüfung durch das Finanzamt

drohender Betriebsprüferdrohender Betriebsprüfer Das Finanzamt kann auch eine Privatperson prüfen, wenn z.B. eine Steuererklärung grobe Fragen aufwirft. Der Einzelfallgerechtigkeit ist es geschuldet, dass unser Steuersystem oft unübersichtlich ist und es viele komplizierte Sachverhalte gibt. Immer wieder finden darum Prüfer Gründe zur Beanstandung des Steuerverhaltens. Dabei gilt: Das Ergebnis einer Steuerprüfung kann auch zu Gunsten des Steuerpflichtigen ausfallen. Das ist aber in der Praxis kaum der Fall. In den meisten Fällen ist eine Steuernachzahlung zu leisten. Können die Steuerprüfer ein Fehlverhalten nachweisen, kommt es schon einmal zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.

Das Büro zuhause

Arbeiten zuhause ArbeitszimmerArbeiten zuhause Arbeitszimmer § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG legt fest, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Aber es gibt Sonderregelungen. So gibt es die Möglichkeit die Kosten als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung einzutragen, wenn dieser häusliche Arbeitsplatz der einzige Arbeitsplatz des Angestellten ist. Das hat der Bundesfinanzhof festgelegt. Um sicher zu stellen, dass eine private Nutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist, ist deshalb, neben der Funktion des Raumes, auch dessen Ausstattung wie etwa Schreibtisch, Bürostuhl, Regalen, Büchern, Computer wichtig. Bereits eine geringfügige private Nutzung von nur 10 Prozent führt bereits dazu, dass der Steuervorteil nicht gewährt wird. Durch ein Grundsatzurteil hat der Bundesfinanzhof die Voraussetzungen für den Steuerabzug festgelegt (BFH, Az. GrS 1/14), demnach dürfen Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abgezogen werden, wenn das Heimbüro den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Arbeit bildet. Unter der Voraussetzung, dass ein Kellerraum in die häusliche Sphäre eingebunden und als Büro eingerichtet ist, so kann er nach dem Einkommenssteuergesetz steuerlich berücksichtigt werden.