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Anwalt für Steuerrecht in Wanzleben-Börde auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Steuerrecht, die im Umkreis von Wanzleben-Börde Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Frank Ellebrecht

Helmholtzstraße 12, 39112 Magdeburg
in 12.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Horst E. Köhler

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Otto-von-Guericke-Straße 65, 39104 Magdeburg
in 14.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht

Infos zu Anwälte Steuerrecht in Wanzleben-Börde
Steuerrecht
Steuerrecht ©freepik - mko

Profis im Steuerrecht

Anwältin für Steuerrecht in Wanzleben-BördeAnwältin für Steuerrecht in Wanzleben-Börde Die meisten Privatmenschen geben ihre jährlich fällige Steuererklärung gern in die versierten Hände eines Steuerberaters. Der erstellt dann eine Steuererklärung für seinen Mandanten, die dieser dann nur noch zu unterschreiben hat. Nicht steuerehrlich zu handeln zieht mitunter hohe Strafen nach sich. Zuständig für alle Arten von Steuervergehen ist das Steuerstrafrecht.

Steuerrecht – Zuwiderhandeln bringt Verdruss

Steueranwältin prüft SteuerhinterziehungSteueranwältin prüft Steuerhinterziehung Erbschaftssteuer muss auch auf nachträglich gefundenes Guthaben aus dieser Erbschaft entrichtet werden und ist deshalb sofort mitzuteilen. Bereits ein nur verzögertes Angeben dieser zusätzlichen Erbschaft ist strafbar. Schon im Privatleben bringen Veränderungen wie Heirat oder die Geburt eines Kindes, steuerliche Veränderungen mit sich. Ein Firmeninhaber hat jedoch noch mit viel komplexeren steuerlichen Themen zu kämpfen, die steuerliches Fachwissen erfordern. Wenn Sie gegen das Steuerrecht verstoßen, hängt die Strafe von der Schwere Ihres Verstoßes ab. Deshalb ist es ratsam bei Fragen zum Steuerrecht rechtzeitig Hilfe von einem Anwalt für Steuerrecht in Anspruch zu nehmen. Kontaktieren Sie unverbindlich einen Rechtsanwalt für Steuerrecht in Ihrer Nähe!

Rechtliche Schritte gegen einen Steuerbescheid

Steueranwalt widerspricht FinanzamtSteueranwalt widerspricht Finanzamt Eine abgegebene Steuererklärung wird vom Finanzamt geprüft, anschließend wird ein Steuerbescheid erstellt und zugesandt. In diesem steht dann die Information über evtl. zu viel oder zu wenig entrichtete Steuer mit der erfreulichen Nachricht der Rückerstattung oder der Aufforderung zu wenig geleistete Steuer nachzuzahlen. Ist man mit dem Steuerbescheid nicht zufrieden, weil man ihn für falsch berechnet hält, kann man Einspruch erheben. Ohne die nötigen Fachkenntnisse ist das Steuerrecht sehr verwirrend. Fragen Sie einen Anwalt für Steuerrecht in Wanzleben-Börde zu Ihrem Steuerbescheid.

Steuerhinterziehung

Buchhalterin berechnet SteuerdatenBuchhalterin berechnet Steuerdaten Liegt ein Widerspruch zwischen Wirklichkeit und den Angaben einer Steuererklärung so ist diese unrichtig und somit als Steuerhinterziehung anzusehen. Denn durch diese selbst bereichernde Handlung wurde die Steuerlast verringert. Folgende Werte sollen einer ungefähren Einschätzung dienen: Bis zu einer Höhe von 50.000 Euro Steuerhinterziehung wird zumeist nur eine Geldstrafe verhängt. Wer bis zu 100.000 Euro Steuern hinterzieht, dem kann entweder eine Geldstrafe oder auch schon ein Freiheitsentzug auf Bewährung drohen. Für Steuerhinterziehung bis 1.000.000 Euro werden Geld- und Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt. Bei Betrug von über einer Million Euro wird man mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung zur Verantwortung gezogen.

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

reumütige Steuersünderinreumütige Steuersünderin Viele bewegt die Aussicht, durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen, dazu sich selbst anzuzeigen. Dazu muss diese Selbstanzeige jedoch zwingend erfolgen bevor eine Tatendeckung, also das Finanzamt bereits Hinweise oder Anhaltspunkte hatte, eingetreten ist. Straffreiheit erlangt man, wenn man der Finanzbehörde lückenlos alle unverjährten Steuerstraftaten meldet. Die Vollständigkeit der Angaben ist hier entscheidend. Unerwähntes oder falsche Angaben sind für den Straftäter schädlich, da sie unmittelbar als Steuerhinterziehung gelten und zur Anzeige gebracht werden. Wurden über 25.000 Euro Steuern hinterzogen, so kann auch eine Selbstanzeige nicht straffrei bleiben. Selbstredend sind auch bei garantierter Straffreiheit eine Rückzahlung der Steuern zuzüglich einem 6%-igen Zinsaufschlages unerlässlich. Eine Selbstanzeige kann sich schnell zum Nachteil wenden, wenn sie inhaltlich nicht korrekt ist, deshalb sollte man sich in diesem Fall unbedingt Rat bei einem Rechtsanwalt für Steuerrecht holen. Hier finden Sie einen kompetenten Ansprechpartner in Wanzleben-Börde.

Schwarzarbeit

Stapel Münzen SchwarzgeldStapel Münzen Schwarzgeld Wird eine Dienst- oder Werksleistung erbracht ohne für diese entlohnte Arbeit Steuern abzuführen oder seiner sozialversicherungsrechtlichen Meldepflicht nachzukommen, so nennt man dies Schwarzarbeit. Interessant zu wissen ist, dass Schwarzarbeit in aller Regel auch eine Art der Steuerhinterziehung ist.

Warum gibt es Betriebsprüfungen?

Figuren auf Münzstapeln Prüfung BetriebFiguren auf Münzstapeln Prüfung Betrieb Treffen kann die BP theoretisch jeden Steuerpflichtigen. Das deutsche Steuerrecht möchte möglichst genau auch auf Einzelfälle gerecht reagieren, dies führt leider zu komplizierten Regelungen die oft nicht alle verstanden und richtig angewendet werden. Immer wieder finden darum Prüfer Gründe zur Beanstandung des Steuerverhaltens. Das Ergebnis einer Betriebsprüfung kann durchaus auch zu Steuerrückerstattungen führen. Tatsächlich kommt dies jedoch leider nicht oft vor. In den meisten Fällen ist eine Steuernachzahlung zu leisten. Im schlimmsten Fall wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, weil der Prüfer Steuerhinterziehung o.ä. vermutet.

Das Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung

Arbeit im Büro zuhauseArbeit im Büro zuhause Die meisten Arbeitnehmer können die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei ihrer Einkommenssteuer nicht mehr als Werbungskosten absetzen. Aber es gibt Ausnahmen. Eine Sonderregelung ist, dass der Arbeitnehmer, wenn er nur diesen einen Raum hat um seiner Arbeit nachzugehen, er ihn als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung angeben darf. Dieses Urteil hat der Bundesfinanzhof gefällt. Es muss hierbei sichergestellt sein, dass eine private Nutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist, auch wenn die Voraussetzung für das häusliche Arbeitszimmer das häusliche, private Umfeld ist. Bereits eine geringfügige private Nutzung von nur 10 Prozent führt bereits dazu, dass der Steuervorteil nicht gewährt wird. Mit einem Grundsatzurteil hat der BFH die Voraussetzungen für einen Steuerabzug festgelegt indem er bestimmt, dass Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abziehbar sind, wenn das Heimbüro den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Arbeit darstellt. Auch ein Kellerraum kann, so er in die häusliche Sphäre eingebunden ist, auch als Arbeitszimmer in diesen Steuervorteil mit einbezogen werden.

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