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Anwalt für Steuerrecht in Wennigsen

Anwälte für Steuerrecht, die in Wennigsen Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Ansgar Borrmann

Fachanwalt für Steuerrecht
Hauptstraße 45 a, 30974 Wennigsen (Deister)
Schwerpunkte: Steuerrecht

Infos zu Anwälte Steuerrecht in Wennigsen
Steuerrecht
Steuerrecht ©freepik - mko

Steuerrecht und Steuerhinterziehung – Hilfe vom Anwalt

Anwältin für Steuerrecht in WennigsenAnwältin für Steuerrecht in Wennigsen Die wenigsten Bürger haben genügend Wissen ihre Steuererklärung selbst zu erstellen. Ihre Unterlagen geben sie deshalb einem Steuerberater weiter. Dieser füllt die Steuererklärung für seinen Mandanten, aus und zu guter Letzt bedarf es nur noch dessen Unterschrift. Wohl den meisten bekannt sind einige Fälle von Steuerhinterziehung, deren heftige Bestrafung bis hin zu Gefängnisstrafe nach sich zogen. Zuständig für alle Arten von Steuervergehen ist das Steuerstrafrecht.

Steuerrecht – Unkenntnis kann zu strafbaren Handlungen führen

Steueranwalt liest BuchhaltungSteueranwalt liest Buchhaltung Beispiel: Sie erben - und finden Monate später im Nachlass noch ein Sparbüchlein, das bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer nicht berücksichtigt wurde, so ist dies unverzüglich anzuzeigen um die Erbschaftssteuer neu berechnen zu lassen. Ein nicht Angeben, oder auch nur ein zeitlich verzögertes Melden wird als strafbare Handlung gesehen. Selbst die Geburt eines Kindes verändert die steuerliche Situation und muss angegeben werden. Wenn das Finanzamt in der Firma eine Betriebsprüfung ankündigt oder der Steuerbescheid Fragen aufwirft, dann ist dies ohne Fachwissen kaum alleine zu lösen. Mit oft drastischen Strafen wird ein Vergehen durch Steuerhinterziehung geahndet. Deshalb ist es ratsam bei Fragen zum Steuerrecht rechtzeitig Hilfe von einem Anwalt für Steuerrecht in Anspruch zu nehmen. Sie suchen einen Anwalt für Steuerrecht? Wir können Ihnen helfen.

Mögliche Schritte gegen einen Steuerbescheid

Steueranwalt mit Lupe auf MünzenSteueranwalt mit Lupe auf Münzen Wenn Sie die Steuererklärung abgegeben haben, wird sie durch das Finanzamt geprüft und nach Abschluss der Prüfung wird ein Steuerbescheid zugestellt. Der Inhalt des Steuerbescheides gibt Auskunft über die tatsächlich zu entrichtende Steuer. Ist zu viel entrichtet worden bekommt man eine Rückerstattung, war es zu wenig wird man zur Nachzahlung aufgefordert. Gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid kann man Einspruch erheben. Um das Steuerrecht in seiner Gänze zu verstehen, bedarf es Fachwissen. Sind Sie der Meinung, das Finanzamt hat Ihnen zu viel Steuern berechnet, kann Ihnen vielleicht ein Anwalt für Steuerrecht helfen.

Steuerhinterziehung

Geschäftsfrau macht SteuererklärungGeschäftsfrau macht Steuererklärung Als Steuerhinterziehung wird eine aktive Handlung oder eine bewusste Passivität vorausgesetzt. Dabei wurden die Steuerforderungen gesenkt und ein Vorteil erlangt. Die folgende Staffelung von Geld- und Freiheitsstrafen unterliegt keinem Regelwert, sie sind vielmehr als Richtwert zu sehen. Unterschlagene Steuern von bis zu 50.000 Euro werden mit Geldstrafen abgestraft. Werden Steuern zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro hinterzogen so kann bereits eine Geldstrafe oder auch Freiheitsentzug, meist noch auf Bewährung, drohen. Bei einer Hinterziehung bis einer Million Euro gibt es sowohl Geld- als auch Freiheitsstrafe, auch hier kann sie noch auf Bewährung erteilt werden. Ab einem Betrag von 1.000.000 EUR ist dann auch keine Bewährung mehr möglich.

Die Chance einer Selbstanzeige

Steuerehrliches EhepaarSteuerehrliches Ehepaar Täter oder Teilnehmer einer Steuerstraftat haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erhalten. Dazu muss diese Selbstanzeige jedoch zwingend erfolgen bevor eine Tatendeckung, also das Finanzamt bereits Hinweise oder Anhaltspunkte hatte, eingetreten ist. Die Selbstanzeige beim zuständigen Finanzamt muss keiner Form genügen, allerdings muss sie unbedingt vollständig sein. So muss der Inhalt der Selbstanzeige alle nicht verjährten Steuerstraftaten beinhalten. Unterlaufen bei der Selbstanzeige Fehler, so wird man trotz Selbstanzeige der Steuerhinterziehung angeklagt. Ab einem hinterzogenen Betrag von über 25.000 Euro ist auch eine Selbstanzeige nicht mehr straffrei. Voraussetzung für eine Strafbefreiung durch eine Selbstanzeige ist weiterhin, dass die Steuervorteile nebst Zinsen innerhalb einer festgesetzten Frist nachgezahlt werden. Um bei einer Selbstanzeige auch alles richtig zu machen ist es die beste Lösung sich an einen Steuerfachmann zu wenden. Werden Sie mit uns schnell fündig auf Ihrer Suche nach einem kompetenten Ansprechpartner in Wennigsen.

Schwarzarbeit

Stapel Münzen SchwarzgeldStapel Münzen Schwarzgeld Laut § 1 des SchwarzArbG leistet derjenige Schwarzarbeit, der Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei 1.als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt, 2.als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. Durch Schwarzarbeit gelangt man auch zu einem gesetzeswidrigen Steuervorteil.

Betriebsprüfung

drohender Betriebsprüferdrohender Betriebsprüfer Auch wenn es unwahrscheinlich ist, aber das Gesetz ermöglicht es auch Privatpersonen einer Außenprüfung zu unterziehen. Wir haben ein sehr umfangreiches Steuerrecht, das jeden Bürger möglichst gleichberechtigt behandeln will. Leider führt diese Einzelfallgerechtigkeit bei vielen oft zur Undurchschaubarkeit des Steuersystems. Eine Steuererklärung kann so oft schnell versehentlich falsch ausgestellt werden. Es gibt mitunter durchaus Fälle, da nimmt eine Außenprüfung am Ende auch eine positive Wendung und der geprüfte Betrieb bekommt zu viel entrichtete Steuergelder zurück überwiesen. Das ist aber in der Praxis kaum der Fall. In den meisten Fällen ist eine Steuernachzahlung zu leisten. Auch ein Steuerstrafverfahren kann drohen, wenn der Prüfer zu einem begründeten Verdacht der Steuerhinterziehung kommt.

Das Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung

Mann arbeitet von zu Hause ausMann arbeitet von zu Hause aus Das häusliche Arbeitszimmer kann üblicherweise nicht mehr bei der Einkommenssteuer angegeben werden. Aber es gibt Sonderregelungen. Eine Sonderregelung ist, dass der Arbeitnehmer, wenn er nur diesen einen Raum hat um seiner Arbeit nachzugehen, er ihn als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung angeben darf. So entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen VI 11/12). Vorausgesetzt, dass der Raum in die häusliche Sphäre des Steuerzahlers eingebunden ist, muss der Raum auch durch seine Ausstattung wie Schreibtisch, Bürostuhl, Regale u.ä klar in seine Funktion erkennbar sein. Ist erkennbar, dass der Raum nicht rein beruflich genutzt wird, so kann er steuerlich nicht berücksichtigt werden. Wenn das häusliche Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung ist, so kann es in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abgezogen werden. Unter der Voraussetzung, dass ein Kellerraum in die häusliche Sphäre eingebunden und als Büro eingerichtet ist, so kann er nach dem Einkommenssteuergesetz steuerlich berücksichtigt werden.

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