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Rechtsanwalt Stefan Brieger Berlin
Rechtsanwalt Stefan Brieger
Brieger Rechtsanwaltskanzlei
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Versicherungsrecht
Pistoriusstraße 149, 13086 Berlin
030 - 81612690
Kontaktformular

Rechtsanwalt Stefan Brieger – Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht in Berlin. Sie stecken in versicherungsrechtlichen Schwierigkeiten? Sie möchten einen Versicherungsvertrag abschließen oder haben Probleme bei der Schadensregulierung? In allen Angelegenheiten, die Versicherungen betreffen, können Sie sich an mich wenden. Ich werde Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Sie erreichen uns entweder telefonisch über die Kanzleinummer oder über das Kontaktformular auf meinem Profil. Hinterlassen Sie bitte eine Nachricht und Ihre Telefonnummer. Ich melde mich umgehend zurück. Beruflicher Werdegang. Von 1989 bis 1993 absolvierte ich mein rechtswissenschaftliches Studium an der Humboldt-Universität zu Berlin. Während dieser Zeit war ich außerdem wissenschaftlicher Mitarbeiter der Volkskammerkommission zur Aufarbeitung des Unrechts der DDR. Im Jahre 1996 gründete ich die Brieger Rechtsanwaltskanzlei. Elf Jahre später wurde mir der Fachanwaltstitel für Versicherungsrecht durch die Rechtsanwaltskammer Berlin verliehen. In diesem Rechtsgebiet verfüge ich über besonders vertieftes theoretisches Wissen und über jahrelange praktische Erfahrung. Mein Tätigkeitsschwerpunkt: das Versicherungsrecht. Das ...mehr
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Versicherungsrecht
Versicherungsrecht ©freepik - mko

Versicherungsrecht in Deutschland

Auto mit eingedrückter Frontpartie und verbogener MotorhaubeAuto mit eingedrückter Frontpartie und verbogener Motorhaube Seit Anfang des letzten Jahrhunderts gibt es in Deutschland einige vom Staat auferlegte Pflichtversicherungen für alle Bürger. Daneben gibt es jedoch eine Vielzahl freiwilliger privater Versicherungen. Für diese privaten Versicherungen gibt es das Versicherungsrecht. Das Versicherungsrecht findet man im Zivilrecht. Weitestgehend sind die Regelungen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt.

Alles ist versicherbar.

eine 200 Euro Geldnoteeine 200 Euro Geldnote Finanzfachmänner informieren regelmäßig, welche der unzähligen Versicherungsangebote wirklich nützlich sind. Ganz oben auf der Liste sollte die Privathaftpflichtversicherung stehen. Auch wichtig sind die Risikolebensversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung. Hundebesitzer sollten auch über eine Tierhalterpflichtversicherung nachdenken. Als Wohneigentümer oder Hausbesitzer sollte man unbedingt eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben. Gleiches gilt auch beim Bau des Eigenheims und einer Bauherrenhaftpflichtversicherung. Den Bau zusätzlich durch eine Elementarschadensversicherung abzusichern wird geraten. Selbstständige sollten sich Gedanken über eine freiwillige gesetzliche Rentenversicherung machen. Komfortabel sind auch die Pflegezusatzversicherung oder eine Vollkaskoversicherung für sein Kfz. Sie sind in der Regel leider sehr teuer und es ist zu überlegen ob man sich die Beiträge über Jahre hinaus leisten kann. Dies gilt auch für Zahnzusatzversicherungen, die sich nur rentieren, wenn man sie häufig in Anspruch nehmen muss. Die Rechtsschutzversicherung ist nützlich, wenn man gezielt einen Rechtsbereich abdecken möchte. Immer wieder kommt es vor, dass durch Unwissen des Versicherten, Dinge oder Schäden doppelt abgesichert werden. Deshalb ist es wichtig seine Privathaftpflicht- und die Hausratversicherung eingehend auf ihr Leistungsangebot zu prüfen ehe man sich beispielsweise auch noch gegen Glasbruch versichern lässt. Als nicht sinnvoll werden auch Sterbegeldversicherung oder Restschuldversicherung eingestuft. Man ist gut beraten, sich beim Abschluss einer Versicherung einen eigenen Rechtsbeistand zu nehmen. Da Versicherungen ihrerseits Anwälte in ihrem Unternehmen beschäftigen und ihre Position damit verfestigen. Lassen Sie den Vertrag bei Unstimmigkeiten von einem Rechtsanwalt für Versicherungsrecht in Berlin Weißensee überprüfen.

Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

ärgerliche Frauärgerliche Frau Entsteht dem Versicherten ein Schaden, der im vereinbarten Leistungsumfang enthalten ist, so wird eine zuverlässige Versicherung diesen Schaden in vereinbarter Höhe begleichen. Möglicherweise wird sie vor Kostenübernahme eine Prüfung beantragen. Bei Personenschaden wird eigentlich immer eine Prüfung veranlasst, ebenso bei hohen Kosten. Aber die Versicherung muss sich an eine angemessene Prüfzeit halten um nicht gegen geltendes Gesetz zu verstoßen. Kommt die Versicherung mit ihren Leistungen in Verzug, so hat sie zusätzlich deren Verzugsschaden zu begleichen. Dies würde dann möglicherweise auch entstehende Rechtsanwaltskosten mit einschließen. Darauf sollte man sich aber nicht verlassen, denn bei schneller Einigung kann es auch vorkommen, dass man auf den Anwaltskosten sitzen bleibt. Am besten ist es zuerst eine schriftliche Erinnerung an die Versicherung zu verfassen. Möglicherweise hat man auch einen Eintrag im HIS Verzeichnis von dem man nichts wusste? Ähnlich der Schufa dient das HIS (Hinweis- und Informationssystem) der Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch. Weiterhin gibt es die Möglichkeit einen Ombudsmann einzuschalten. Ombudsleute sind kostenlose Mittler zwischen Ihnen als Versicherungsnehmer und der Versicherung. Ein weiterer Ansprechpartner ist die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht). Oftmals muss ein Versicherungsnehmer jahrelang auf die Zahlung seiner Versicherung warten. Hilfreich ist meist erst die fachgerechte Unterstützung durch einen Anwalt für Versicherungsrecht. Die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt für Versicherungsrecht in Berlin Weißensee über anwaltssuche.de ist unverbindlich und kostenfrei.

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