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Kategorie: Anwalt Erbrecht ,
18.02.2026 (Lesedauer ca. 8 Minuten, 7745 mal gelesen)
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Erbschein: Antrag, Frist und Kosten

älteres Ehepaar unterzeichnet einen Vertrag älteres Ehepaar unterzeichnet einen Vertrag © freepik - mko

Ohne Erbschein kein Zugriff aufs Konto? Viele Banken und Behörden bestehen zur Legitimation auf dem offiziellen Nachweis der Erbenstellung. Doch ist dieses Dokument wirklich immer erforderlich oder gibt es Alternativen? Wer darf einen Erbschein beantragen, wo läuft das Verfahren ab und mit welchen Gebühren muss man rechnen? Und reicht der deutsche Erbschein eigentlich auch über die Landesgrenzen hinaus?

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Was ist ein Erbschein?

Ein Erbschein ist ein gerichtlich ausgestellter Nachweis darüber, wer rechtmäßiger Erbe ist, in welchem Verhältnis er zu anderen Erben steht und ob das Erbe Beschränkungen, wie etwa einer Testamentsvollstreckung oder Nacherbschaft, unterworfen ist. Der Erbschein sagt nichts über die Höhe des Erbes aus.

Wann braucht man einen Erbschein?

Ein Erbschein wird benötigt, um sich gegenüber Banken, Grundbuchämtern, Versicherungen oder privaten Geschäftspartnern als Erbe ausweisen zu können. Er ist allerdings nicht zwingend erforderlich. Liegt ein Testament, ein Erbvertrag oder eine Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus vor, kann der Erbe anhand dieser Dokumente seine Erbenstellung nachweisen. Dies stellt auch der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 401/12) klar und erklärte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank, die von Erben die Vorlage eines Erbscheins verlangten, für unzulässig. Der Erbe kann laut Gericht den Nachweis seiner Legitimation auch in anderer Weise als durch einen Erbschein erbringen. Es gebe keine rechtliche Verpflichtung, dass der Erbe sein Recht auf die Erbschaft nur durch einen Erbschein nachweisen kann. Für die Legitimation als Erbe reiche etwa ein Testament mit Eröffnungsprotokoll. Wenn ein Erbe sein Erbrecht unproblematisch nachweisen könne, dann dürfe die Bank ihn nicht zu einem kostenintensiven und nachlassverzögernden Erbscheinverfahren zwingen. In diesem Sinne entschied auch das Oberlandesgericht Hamm (Az. I-31 U 55/12), dass eine Sparkasse keinen Erbschein verlangen darf, wenn der Erbe seine Erbschaft anderweitig nachweisen kann. Auch das Oberlandesgericht Hamm (Az. 15 W 248/13) stellt klar, dass ein Grundbuch im Erbfall auch ohne einen Erbschein berichtigt werden kann. Ein Testament reicht dafür aus. Benötigt wird ein Erbschein allerdings, wenn ein unbeglaubigtes Testament vorliegt und der Erbe Änderungen im Grundbuch durchführen lassen möchte. Übrigens: Eine maschinelle Ausfertigung eines Erbscheins durch das Nachlassgericht benötigt kein Originalsiegel, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-3 Wx 200/20).

Wer kann einen Erbschein beantragen?

Der Antrag auf einen Erbschein kann nur von Erben sowie nichtehelichen Kindern, Testamentsvollstreckern, Insolvenzverwaltern und Gläubigern des Nachlasses, gestellt werden. Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte erhalten keinen Erbschein.

Was benötigt man für den Antrag auf einen Erbschein?

Für den Antrag werden eine Vielzahl von Dokumenten und Nachweisen benötigt, wie etwa Personalausweis oder Reisepass, Sterbeurkunde des Verstorbenen, falls vorhanden Testament oder Erbvertrag im Original, Anschriften und Geburts- und Sterbeurkunden aller Erben. Fehlt nach dem Erbfall das Original eines Testaments, bedeutet das nicht automatisch das Aus für einen Erbschein. Entscheidend ist, ob Existenz und Inhalt der letztwilligen Verfügung anderweitig zuverlässig nachgewiesen werden können. So entschied das KG Berlin (Az 1 W 188/06), dass eine beglaubigte Kopie eines Testaments ausreichen kann, wenn sie die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde hat. Der Fall in Kürze: Ein Alleinerbe hatte bereits 1976 einen Erbschein erhalten. Jahre später wollte sein Bruder die Einziehung erreichen, mit dem Argument, das Originaltestament habe damals nicht vorgelegen und sei möglicherweise unecht. Das Gericht wies die Beschwerde zurück. Zwar war das Original nicht mehr auffindbar, jedoch existierte eine beglaubigte Abschrift beim Notar. Diese genügte als Nachweis dafür, dass ein wirksames Testament existiert hatte. Zweifel an der Echtheit der Beglaubigung bestanden nicht. Ein fehlendes Originaltestament verhindert also die Erteilung oder den Bestand eines Erbscheins nicht zwingend. Liegt eine beglaubigte Kopie vor und ist deren Echtheit nicht erschüttert, kann sie rechtlich an die Stelle des Originals treten.

Wo und wie beantragt man einen Erbschein?

Zuständig für die Erteilung eines Erbscheins sind die Nachlassgerichte. Nachlassgericht ist das Amtsgericht des letzten Wohnorts des Verstorbenen. In Baden-Württemberg stellen staatliche Notare Erbscheine ausWie Sie Schritt für Schritt zum Erbschein gelangen, zeigen wir Ihnen in unserer Checkliste „Schritt für Schritt zum Erbschein- So läuft das Verfahren“.

Was kostet ein Erbschein?

Die Gebühren für einen Erbschein werden auf Grundlage des Nachlassvermögens errechnet und richten sich nach der Kostenverordnung. Die Kosten für den Erbschein muss der Antragssteller tragen. Beim gemeinsamen Antrag einer Erbengemeinschaft werden die Kosten auf alle Erben umgelegt.

Gibt es eine Antragsfrist für den Erbschein?

Es gibt keine Frist bis wann ein Antragsberechtigter einen Erbschein beantragt haben muss. Der Antrag auf einen Erbschein kann zu jedem Zeitpunkt gestellt werden.

Welche rechtlichen Konsequenzen sind mit einem Erbschein verbunden?

Mit dem Erbschein weist man nach, wer Erbe ist und zu welchen Erbquoten. Damit kannst man typischerweise Konten/Depots des Erblassers verwalten oder auflösen, Verträge kündigen oder fortführen, Versicherungsleistungen geltend machen oder gegenüber Behörden auftreten. Wichtig: Der Erbschein schafft nicht erst das Erbrecht, das entsteht mit dem Tod, aber er belegt es gegenüber Dritten und das hat praktische Durchschlagskraft. Ein zentraler Effekt eines Erbscheins ist der sogenannte öffentliche Glaube: Wer im Rechtsverkehr gutgläubig auf einen Erbschein vertraut, kann unter Umständen geschützt sein, selbst wenn der Erbschein später als falsch erkannt und eingezogen wird. Das spielt besonders bei Verfügungen über Nachlassgegenstände eine Rolle, klassischerweise bei Grundstücken oder wertvollen Vermögenswerte. Dritte können unter Umständen Rechte wirksam erwerben, wenn sie auf den Erbschein vertrauen durften. Der „wahre Erbe“ kann dann eventuell nicht mehr einfach „alles zurückholen“, sondern muss sich ggf. mit Schadensersatzforderungen an den falschen Erben halten. Beim Grundbuchamt ist der Erbschein oft das Standard-Legitimationsmittel, etwa für Grundbuchberichtigung (Eintragung der Erben) oder Verkauf/Belastung eines geerbten Grundstücks, wenn der Erbnachweis sonst nicht geführt wird. Aber: Es gibt Konstellationen, in denen ein notarielles Testament/Erbvertrag plus Eröffnungsniederschrift den Erbschein ersetzen kann. Rechtlich folgt daraus: Ein Erbschein ist häufig hilfreich, aber nicht in jedem Fall zwingend. Wichtig zu wissen ist, dass der Erbe mit dem Antrag auf einen Erbschein die Erbschaft unwiderruflich annimmt. Möchte er sich später von der Erbschaft lösen, geht das nur noch unter den engen Voraussetzungen einer Anfechtung. Schlägt er eine Erbschaft aus, verliert er auch seinen Anspruch auf einen Erbschein. Ein hilfreiches Muster für den Antrag auf einen Erbschein für einen Alleinerben finden Sie hier. Eine individuelle Beratung bei einem Anwalt für Erbrecht ist dennoch zu empfehlen! Er berät Sie als Experte bei allen Fragen rund um den Erbschein und hilft Ihnen teure Fehler zu vermeiden!

Erbschein – So gehen Sie vor!

1. Prüfen Sie, ob Sie einen Erbschein brauchen Gibt es ein Testament? Einen Erbvertrag? Eine aussagekräftige Konto- oder Vorsorgevollmacht? Wenn ja, benötigen Sie in der Regel keinen Erbschein! 2. Bereiten Sie den Antrag auf einen Erbschein sorgfältig vor Stellen Sie alle Dokumente zusammen, die für den Antrag auf einen Erbschein benötigt werden. Gesetzliche Erben: Sterbeurkunde, Ihren Personalausweis oder Reisepass, Familienstammbuch oder Ihre Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde, Angaben zu weiteren Miterben (Adresse), Angaben zu vorhandenen letztwilligen Verfügen des Erblassers, Angaben zum ehelichen Güterstand des Erblassers, Angabe über das Vorliegen eines Rechtsstreits bzgl. des Erbes Erben aufgrund letztwilliger Verfügungen: Sterbeurkunde, Testament oder Erbvertrag, Angabe zu weiteren letztwilligen Verfügungen, Angabe über das Vorliegen eines Rechtsstreits bzgl. des Erbes. 3. Lassen Sie sich von einem Anwalt für Erbrecht beraten! Mit dem Antrag auf einen Erbschein nehmen Sie unwiderruflich die Erbschaft an. Sie sollten sich daher vorher mit einem Anwalt für Erbrecht beraten, welche Vor- und Nachteile die Annahme der Erbschaft mit sich bringt. 4. Füllen Sie das Antragsformular zum Nachlasswert ordnungsgemäß aus! Zusammen mit dem Antrag auf einen Erbschein müssen Sie ein ausgefülltes Formular zum Nachlasswert beim Nachlassgericht einreichen. Aufgrund der Angaben in diesem Formular werden die Kosten für den Erbschein ermittelt. Schulden des Erblassers sollten hier unbedingt vollumfänglich angegeben werden, da sie den Nachlass mindern.

TOP-Irrtümer beim Erbschein

Irrtümer beim Erbschein können teuer werden. Wir klären Sie über die größten Fehlvorstellungen zum Erbschein auf:

Top-Irrtum: Jeder Erbe benötigt einen Erbschein

Ein Erbe muss gegenüber der Bank, dem Grundbuchamt oder auch den Versicherungen nachweisen, dass er rechtmäßiger Rechtsnachfolger des Erblassers ist. Dies muss er aber nicht unbedingt mit einem Erbschein dokumentieren. Liegt ein Testament, ein Erbvertrag oder eine Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus vor, reicht dies zum Beweis der Erbenstellung aus.

Top-Irrtum: Jeder Erbe erhält automatisch einen Erbschein

Einen Erbschein gibt es nur auf Antrag des Erben beim örtlich zuständigen Nachlassgericht und nur nachdem das Erbe angenommen wurde. Pflichtteilsberechtige und Vermächtnisnehmer haben keinen Anspruch auf einen Erbschein.

Top-Irrtum: Erbschein kann nicht widerrufen werden

Ein erteilter Erbschein kann vom Nachlassgericht wieder mit einer einstweiligen Anordnung oder Sicherstellung eingezogen werden, wenn sich Zweifel an seiner Unrichtigkeit ergeben. Dafür muss die Fehlerhaftigkeit des Erbscheins nicht bewiesen sein, es reichen begründete Zweifel aus.

Top-Irrtum: Erbe kann auch mit Erbschein ausgeschlagen werden

Wer einen Erbschein beim Nachlassgericht beantragt, zeigt, dass er das Erbe angenommen hat. Das Recht eine Erbschaft auszuschlagen ist mit der Antragstellung verwirkt. Wer sich mit Erbschein von einer Erbschaft lösen möchte, hat nur noch die Möglichkeit einer Anfechtung des Erbes.

Top-Irrtum: Der deutsche Erbschein gilt auch im Ausland

Im Ausland hilft der deutsche Erbschein oft nicht weiter. Zum Nachweis der Erbenstellung im europäischen Ausland empfiehlt es sich ein Europäisches Nachlasszeugnis beim Gericht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Erblassers zu beantragen. Das Europäische Nachlasszeugnis gilt in allen EU-Mitgliedstaaten.

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Häufige Fragen und Antworten zum Thema Erbschein

+ Erbschein - was ist das?

Der Erbschein ist eine Bescheinigung vom Nachlassgericht, wer Erbe ist und in welchem Verhältnis zueinander mehrere Personen erben.

+ Erbschein - was steht drin?

Im Erbschein steht, wer Erbe ist und wie groß sein Erbteil ist. Auch Beschränkungen des Erbes, wie die Anordnung einer Testamentsvollstreckung oder eine Nacherbschaft, werden im Erbschein aufgeführt. Nicht aufgeführt wird der Wert des Nachlasses.

+ Erbschein - was wird benötigt?

Für die Beantragung eines Erbscheins benötigen Sie einen Personalausweis oder Reisepass, die Sterbeurkunde des Verstorbenen, evtl. Testament oder Erbvertrag, Adressen aller Erben, Geburts- und Sterbeurkunden aller Erben

+ Erbschein - wer trägt die Kosten?

Die Kosten für den Erbschein trägt der Antragsteller.

+ Erbschein - wer braucht ihn?

Einen Erbschein brauchen Erben um ihre Erbenstellung nachzuweisen, wenn sie diese bspw. nicht mit einem Testament oder einer Vorsorgevollmacht nachweisen können.

+ Erbschein - wer bekommt ihn?

Ein Erbschein wird nur den Erben ausgestellt. Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigte erhalten keinen Erbschein.

+ Erbschein - wer stellt ihn aus?

Der Erbschein wird von dem Nachlassgericht ausgestellt, wo der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Nur in Baden-Württemberg wird der Erbschein von staatlichen Notaren ausgestellt.

+ Erbschein - wie lange dauert die Ausstellung?

Die Dauer der Ausstellung hängt von der Belastung der Gerichte ab und ob alle notwendigen Unterlagen bei der Antragsstellung vorhanden sind.

+ Erbschein - wie beantragen?

Ein Antrag auf einen Erbschein kann schriftlich beim Nachlassgericht gestellt werden oder mündlich beim Nachlassgericht erklärt und protokolliert werden. Der Antrag kann auch durch einen Notar erfolgen.

+ Erbschein - wie teuer?

Für die Erteilung des Erbscheins wird eine Gebühr nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz fällig, die sich nach der Höhe des Nachlasses bemisst. Schulden des Erblassers werden vom Nachlass abgezogen.

+ Erbschein - wie lange gültig?

Erbrechtliche Ansprüche, die mit dem Erbschein geltend gemacht werden, verjähren nach drei Jahren.


erstmals veröffentlicht am 12.03.2019, letzte Aktualisierung am 18.02.2026
Redaktion anwaltssuche.de

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