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Eine Reise zu Hause am Computer zu buchen ist komfortabel. Doch hier ist auch Vorsicht geboten: Nach aktueller Rechtsprechung werden Eingabefehler oft zu Lasten des Buchenden gewertet.
Deutsche Urlauber lieben Pauschalreisen. Sie bieten den Vorteil, dass der Pauschalreisende sich bei Problemen nur mit dem Reiseveranstalter auseinandersetzen muss, egal ob der Flug ausfällt oder das Hotelzimmer schmutzig ist. Doch welche Reiseleistungen muss der Veranstalter einer Pauschalreise erbringen? Wie hoch darf die Anzahlung des Reisepreises sein? Darf der Reiseveranstalter nachträglich die Preise erhöhen? In welchen Fällen können Pauschalreisende von der Reise zurücktreten? Und welche Rechte haben Pauschalreisend bei Reisemängel?
Urlaub in Corona-Zeiten war für Reisende und Reiseveranstalter eine große Herausforderung, die dazu führte, dass viele rechtliche Fragen immer noch vor Gericht geklärt werden müssen: Wann kann man eine Reise oder einen Flug aufgrund von Corona kostenfrei stornieren? Was tun, wenn Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft den gezahlten Reisepreis nicht zurückerstattet? Kann man Geld statt einen Gutschein als Rückerstattung einfordern? Und stellen Kontaktbeschränkungen am Urlaubsort wegen Corona einen Reisemangel dar?
Ein schmutziges Hotelzimmer, ein verdreckter Pool, Blick auf eine Baustelle statt aufs Meer, Kantinenessen und Partylärm die ganze Nacht – das sind typische Ärgernisse, die Urlaubern begegnen können. Doch was müssen Urlauber hinnehmen und wann liegt ein Reisemangel vor? Aus welchen Gründen mindern Urlauber am häufigsten den Reisepreis? Wieviel Geld bekommt man bei Reisemängel zurück? Und worauf müssen Urlauber bei der Reklamation eines Reisemangels achten?