Zu Ihrer Suchanfrage konnten wir leider keinen passenden Anwalt finden.
Schreiben Sie uns über das nachfolgende Kontaktformular eine kurze Nachricht, damit wir Ihnen bei der
Suche nach dem richtigen Anwalt helfen können.
Ihr Team von anwaltssuche.de
Rufen Sie uns zu den büroüblichen Zeiten unter 0221 - 93 738 606 an, oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular! Wir rufen Sie gerne zurück.
Der Kauf eines Pferdes ist nicht nur ein emotionales, sondern auch ein rechtlich komplexes Geschäft. Anders als beim Kauf eines Autos oder einer Maschine ist ein Pferd ein Lebewesen mit eigenen Eigenschaften, Krankheiten oder Verhaltensweisen, die sich erst nach dem Kauf zeigen können. Wann ist das Pferd kaufrechtlich gesehen mangelhaft? Wer muss den Mangel beweisen? Und wann verjähren Ansprüche auf Gewährleistung beim Pferdekauf?





Ob Reitunfall, Pferdekauf oder Krankheiten beim Pferd: Die Haftungsrisiken bei der Pferdehaltung und im Reitsport sind vielfältig: Wann und in welcher Höhe haftet der Pferdehalter oder der Reitstall bei Reitunfällen? Was gilt bei Problemen beim Pferdekauf? Und welche Pflichten treffen den Tierarzt bei der Behandlung eines Pferdes?





Es ist für Verbraucher oft schwierig und teuer ihre Rechte gegenüber Unternehmen durchzusetzen. Hier kommt die Schlichtung ins Spiel – sie bietet Verbrauchern eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit, Streitigkeiten mit Unternehmen auch ohne ein langwieriges Gerichtsverfahren beizulegen. Doch was ist eine Schlichtung? Welche Vorteile und Risiken hat eine Verbraucherschlichtung? Wie läuft ein Schlichtungsverfahren ab? Was kostet eine Schlichtung? Und an welche Schlichtungsstelle kann man sich wenden?





Zum Jahresende ist es wichtig, offene Ansprüche auf mögliche Verjährung zu überprüfen, da viele Forderungen zum 31. Dezember 2024 verjähren können. Doch wann verjähren Gewährleistungsansprüche, Schadensersatzforderungen oder Reisemängel? Und was kann man jetzt noch tun, um eine Verjährung der Ansprüche zu verhindern?





Der Verkäufer einer mangelhaften Sache muss die Ein- und Ausbaukosten im Fall eines Geschäftes zwischen Unternehmern nicht gem. § 439 I 1. Alt BGB tragen.




