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Kategorie: Anwalt Zivilrecht ,
31.05.2024 (Lesedauer ca. 3 Minuten, 468 mal gelesen)
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Schlichtung: Alternative zur Durchsetzung von Verbraucherrechten

Schlichtung: Alternative zur Durchsetzung von Verbraucherrechten © freepik - mko

Es ist für Verbraucher oft schwierig und teuer ihre Rechte gegenüber Unternehmen durchzusetzen. Hier kommt die Schlichtung ins Spiel – sie bietet Verbrauchern eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit, Streitigkeiten mit Unternehmen auch ohne ein langwieriges Gerichtsverfahren beizulegen. Doch was ist eine Schlichtung? Welche Vorteile und Risiken hat eine Verbraucherschlichtung? Wie läuft ein Schlichtungsverfahren ab? Was kostet eine Schlichtung? Und an welche Schlichtungsstelle kann man sich wenden?

Was versteht man unter einer Schlichtung?


Schlichtung ist ein außergerichtliches Verfahren, bei dem ein neutraler Dritter, der sogenannte Schlichter oder Mediator, zwischen den Konfliktparteien vermittelt. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist. Im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren, bei dem ein Richter eine verbindliche Entscheidung trifft, beruht die Schlichtung auf freiwilliger Zusammenarbeit und Konsens.

Am 1.4.2016 wurde in Deutschland auf Grundlage des sog. Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) das Verbraucherschlichtungsverfahren eingeführt. Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen sollen mit Hilfe dieses außergerichtlichen Verfahrens schnell, einfach und kostengünstig im beiderseitigen Einvernehmen beigelegt werden.

Die Teilnahme am Verbraucherschlichtungsverfahren ist für den Verbraucher und das Unternehmen freiwillig. Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern müssen in ihren AGBs und auf ihrer Homepage leicht zugänglich und verständlich anzeigen, ob sie an einem Schlichtungsverfahren teilnehmen oder nicht. Das Unternehmen kann auch angeben bis zu welchem Streitwert es an einem Schlichtungsverfahren teilnimmt.

In welchen Branchen findet ein Schlichtungsverfahren Anwendung?


In einigen Branchen haben sich Unternehmen zur Teilnahme an der Verbraucherschlichtung verpflichtet, so etwa einige Fluggesellschaften, Banken, Versicherungen und Energieversorger.

Anwendung findet eine Schlichtung aber auch in kaufrechtlichen Angelegenheiten bei Streitigkeiten über defekte Waren oder Lieferverzögerungen, bei Problemen mit Handwerkern, Dienstleistern oder Telekommunikationsanbietern oder Streitigkeiten mit Reiseveranstaltern, Fluggesellschaften oder öffentlichen Verkehrsmitteln.

Welche Vorteile hat eine Schlichtung?


Schlichtungsverfahren sind kostengünstiger als Gerichtsverfahren. Oft sind sie sogar kostenlos oder nur mit geringen Gebühren verbunden, insbesondere wenn sie von Verbraucherorganisationen oder speziellen Schlichtungsstellen angeboten werden.
Schlichtungsverfahren verlaufen meist schneller als Gerichtsverfahren. Während Gerichtsprozesse sich über Monate oder sogar Jahre hinziehen können, lassen sich viele Streitigkeiten durch Schlichtung innerhalb weniger Wochen oder Monate lösen.

Zudem sind Schlichtungsverfahren weniger formell und bürokratisch als Gerichtsverfahren. Sie bieten mehr Flexibilität in Bezug auf den Ablauf und die Lösungsfindung, was den Parteien oft ein besseres Verständnis und eine höhere Zufriedenheit mit dem Ergebnis ermöglicht.

Kommt es zu einer einvernehmlichen Einigung, stehen die Chancen erfahrungsgemäß gut, dass sich beide Parteien an den Schlichtungsspruch halten und den Konflikt nicht weiter betreiben. Das Verbraucherschlichtungsverfahren ist daher eine gute Alternative zu einem langen nervenaufreibenden Gerichtsverfahren.

Gibt es Risiken für Verbraucher bei einer Schlichtung?


Mit dem Verbraucherschlichtungsverfahren sind keine Risiken für den Verbraucher verbunden. Der ordentliche Rechtsweg bleibt für ihn weiter bestehen. Die Gefahr der Verjährung von Ansprüchen besteht nicht mehr, sobald der Antrag bei einer Schlichtungsstelle eingegangen ist.

Wie läuft das Schlichtungsverfahren ab?


Verbraucher müssen zu Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens einen Antrag bei der Schlichtungsstelle einreichen. Diese können spezielle Schlichtungsstellen sein, die sich auf bestimmte Branchen spezialisiert haben, oder allgemeine Verbraucherzentralen.
Die Schlichtungsstelle prüft die Beschwerde auf ihre Zulässigkeit und ob eine Schlichtung sinnvoll erscheint. Sie kann den Antrag annehmen oder ablehnen. Ablehnen wird sie den Antrag auf Schlichtung, wenn der Verbraucher vor seiner Antragstellung keinen Kontakt mit dem Unternehmen hergestellt hat.

Wird der Antrag auf Schlichtung genehmigt, bestimmt die Verfahrensordnung den weiteren Ablauf der Verbraucherschlichtung. Allen Verbraucherschlichtungen gemein ist, dass die Schlichtung von einem neutralen Dritten durchgeführt wird, dem sog. Streitmittler. Dieser ist entweder Mediator oder zum Richteramt befähigt. Er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Konfliktparteien können sich durch einen Rechtsbeistand vertreten lassen. Die Schlichtungsverhandlung kann persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen.

Am Ende der Verbraucherschlichtung wird in der Regel ein Schlichtungsvorschlag unterbreitet, den die Konfliktparteien annehmen oder ablehnen können. Einigen sich die Parteien nicht, erhalten sie eine Bescheinigung über den erfolglosen Versuch der Verbraucherschlichtung. Sie können dann weiterhin den Rechtsweg beschreiten.

Was kostet eine Verbraucherschlichtung?


Die Kosten für eine Verbraucherschlichtung trägt in der Regel das betroffene Unternehmen. Verbraucher werden nur zur Kasse gebeten, wenn der Antrag auf Schlichtung rechtsmissbräuchlich gestellt wurde.

An welche Schlichtungsstelle können Verbraucher sich wenden?


Grundsätzlich muss der Unternehmer den Verbraucher über die Schlichtungsstelle informieren, die für ihn in Betracht kommt. Es gibt für unterschiedliche Branchen Schlichtungsstellen, wie etwa die Schlichtungsstelle für Energie, Luftverkehr, Telekommunikation oder öffentlichen Personenverkehr. Kommt keine branchenspezifische Schlichtungsstelle in Betracht können sich Verbraucher seit dem 1.1.2020 an die Universalschlichtungsstelle des Bundes unter www.verbraucherschlichter.de wenden.


erstmals veröffentlicht am 30.01.2020, letzte Aktualisierung am 31.05.2024

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