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Entschuldung ist möglich, geht aber nicht immer

Letzte Aktualisierung am 2023-04-11 / Lesedauer ca. 6 Minuten

Was bedeutet der Begriff Entschuldung?

Unter Entschuldung versteht man das Abbauen von Schulden einer Person oder eines Unternehmens. Dabei wird die vollständige oder teilweise Begleichung aller Forderungen an die Gläubiger angestrebt. Außerdem soll dem Schuldner durch die Schuldenbereinigung die Möglichkeit für einen schuldenfreien Neuanfang gegeben werden. Eine Entschuldung kann durch einen Verkauf von Vermögenswerten, durch Umschuldung oder auch durch Schuldenerlass geschehen. Neben einem sogenannten Vergleich gibt es auch das Privatinsolvenzverfahren oder das Regelinsolvenzverfahren.

Was ist ein Entschuldungsverfahren?

Ein Entschuldungsverfahren ist eine rechtliche Maßnahme. Ein Schuldner versucht dabei seine Schulden zu reduzieren oder zu begleichen. Das Verfahren kann außergerichtlich oder auch gerichtlich durchgeführt werden. Es gibt verschiedene Arten von Entschuldungsverfahren, wie die Schuldenkonsolidierung, die Schuldenbereinigung, der Vergleich oder die Insolvenz. Unterstützung können sich Betroffene u.a. bei Verbraucherzentralen oder bei Schuldenberatungsstellen holen. Auch der Rat eines Rechtsanwaltes oder Steuerberaters kann eingeholt werden. Die anfallenden Gebühren können unter gewissen Voraussetzungen von der Staatskasse übernommen werden. Dafür benötigt man einen Beratungshilfeschein, zu beantragen beim zuständigen Amtsgericht. Kann der Schuldner sich mit den Gläubigern nicht auf einen außergerichtlichen Vergleich einigen, so mündet das Verfahren in einer gerichtlichen Entschuldung oder einem Insolvenzverfahren. Bei einem gerichtlichen Verfahren kann ein Gericht einen Vergleich zwischen Gläubigern und Schuldnern aushandeln, in dem ein Teil der Schulden erlassen wird. Bei einer Insolvenz kann dies durch die Beteiligung und Mitwirkung eines Insolvenzverwalters bzw. Treuhänders erreicht werden.

Was kann eine außergerichtliche Entschuldung bewirken?

Die Entschuldung kann eine Person vor einer unangemessenen Verschuldung bewahren. Es kann zu einer Reduzierung der monatlichen Zahlungen führen, indem die gesamte Schuld in vereinbarten Raten oder auch einer einzigen Zahlung abgegolten wird. Es kann den Kreditnehmern ermöglichen, ihre Kreditwürdigkeit wiederherzustellen und sich für Kredite oder andere Finanzdienstleistungen zu qualifizieren. Außerdem kann es den Kreditnehmern auch bei Neukrediten helfen, wenn nötig. Entschuldungen können auch zu einer Erhöhung des Kredit-Scores des Kreditnehmers führen und dazu beitragen, dass Kreditnehmer ihre finanziellen Verpflichtungen in Zukunft besser einhalten.

Was ist eine Insolvenz?

Muss eine Person oder ein Unternehmen Insolvenz anmelden, so ist sie überschuldet und entweder bereits akut zahlungsunfähig oder kurz davor. Ein anderer Begriff der Insolvenz ist Konkurs. Das Insolvenzrecht sorgt dafür, dass Gläubiger ihre offenen Forderungen, so möglich, erhalten und ermöglicht Schuldnern, durch einen geregelten Schuldenabbau, einen Neustart ohne Schulden. Bei einer Privatinsolvenz, also der Insolvenz einer Privatperson, kann außerdem eine Restschuldbefreiung nach einer sogenannten Wohlverhaltensphase zur Anwendung kommen.

Um Insolvenz anmelden zu können muss der Schuldner einen Insolvenzantrag ausfüllen und dem Gericht eine Bestätigung vorlegen, dass keine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern erzielt werden konnte. Diese Bescheinigung kann eine Rechtsanwaltskanzlei für Insolvenzrecht, Wohlfahrtsorganisationen wie die Caritas oder auch eine Schuldnerberatungsstelle ausstellen. In einigen Fällen können auch Gläubiger die Einleitung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht beantragen, bevor der Unternehmer dies selbst tut.

Was ist eine Wohlverhaltensphase?

Die Wohlverhaltensphase oder auch Wohlverhaltensperiode, ist nur bei einer Verbraucherinsolvenz anwendbar, also nur für Privatpersonen. Sie kann bis zu sechs Jahre dauern und ermöglicht dem privaten Schuldner, wenn er sich während dieser Zeitspanne an alle vereinbarten Verpflichtungen hält, am Ende eine Restschuldbefreiung. Als Restschulden gelten jedoch nur die vor dem Verfahren aufgelisteten Verbindlichkeiten und nicht eventuelle, während der Wohlverhaltensphase entstandenen, neue Schulden.

Fragen Sie einen Rechtsanwalt mit Rechtsgebiet Insolvenzrecht, wenn Sie sich über die Möglichkeit einer Schuldbefreiung informieren wollen. Der Anwalt kann in einer Erstberatung auch über mögliche Schwierigkeiten aufklären, Fragen über pfändbare und nicht pfändbare Dinge beantworten, auf ein mögliches Gerichtsverfahren vorbereiten und mit seiner Erfahrung über Rechtsprechungen auf seinem Fachgebiet ein wichtiger Partner für seinen Mandanten während der Zeit der Entschuldung sein.

Was ist ein Insolvenzplan bzw. Schuldenbereinigungsplan?

Die Insolvenzordnung (InsO) regelt das deutsche Insolvenzverfahren. Sie trat im Januar 1999 in Kraft. Der Insolvenzplan ist in den §§ 217 - 269 InsO geregelt. Es handelt sich um ein Verfahren, mit dem ein Unternehmen die Erfüllung seiner Verbindlichkeiten durch einen bestimmten Zeitplan und ein festgelegtes Zahlungsverfahren erreichen kann. Das Insolvenzplanverfahren kann bei Firmeninsolvenzen sowie auch für Privatinsolvenzen angewandt werden und beschleunigt den Ablauf einer Regelinsolvenz. Der Schuldenbereinigungsplan hat zwei Aufgaben. Er soll das Ziel des Insolvenzverfahrens darstellen und wie es erreicht werden kann. Dazu gehören eine sorgfältige Ist-Analyse und eine darauf basierende Planrechnung, die Aufgaben und zu erbringenden Leistungen des Schuldners bzw. Unternehmens sowie die Erwartung der unternehmerischen Entwicklung durch den Schuldenbereinigungsplan inclusive möglicher Alternativmöglichkeiten. Dies soll sowohl dem Unternehmen zur Information dienen als auch den Gläubigern. Außerdem gibt es einen sog. gestaltenden Teil, der die Rechtsstellung der Beteiligten regelt. Ein Insolvenzplan tritt dann in Kraft, wenn die Gläubiger mit einfacher Mehrheit aller anwesenden Gläubiger dem Plan zustimmen.

Der Schuldenbereinigungsplan kann auch Vermögenswerte des Unternehmens, z.B. Immobilien oder Maschinen, als Sicherheiten für die Gläubiger anbieten. Nachdem der Plan genehmigt wurde, ist das Unternehmen zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern verpflichtet. Sobald alle Verbindlichkeiten beglichen sind, ist das Unternehmen entweder vollständig entlastet oder hat eine verringerte Schuldenlast.

Seit 2014 ist der Insolvenzplan auch bei einer Verbraucherinsolvenz zulässig, was das Verbraucherinsolvenzverfahren deutlich erleichtert und beschleunigt.

Wie kann eine Entschuldung ohne Privatinsolvenz funktionieren?

Vor einem herkömmlichen Insolvenzverfahren können einige Schritte unternommen werden, um eine Insolvenz zu vermeiden. Dazu gehören die Einrichtung eines Sanierungsplans, der Einsatz eines Treuhänders bzw. Insolvenzberaters, die Abschlussprüfung der Finanzlage des Unternehmens, die Aushandlung von Gläubigerzahlungen und die Verhandlung von Schuldenstreitigkeiten.

Der Schuldenplan oder Sanierungsplan sollte die Anforderungen der Gläubiger berücksichtigen und sicherstellen, dass die Schulden innerhalb einer bestimmten Zeitspanne abbezahlt werden. Er kann entweder selbst, oder mit Unterstützung eines professionellen Schuldenberaters erstellt werden.

In jedem Fall sollte man sich Gedanken darüber machen, wie man die Schulden in einem bestimmten Zeitraum begleichen kann. Zu den Möglichkeiten, die Schulden abzuzahlen, gehören:

  1. Die Erhöhung bestehender monatlicher Raten, um die Schulden schneller zu begleichen.
  2. Eine Konsolidierung der Schulden, bei der die Raten gesenkt und die Laufzeiten verlängert werden, um die monatliche Belastung zu verringern.
  3. Eine Umschuldung, bei der ein neuer Kredit aufgenommen wird, um die Schulden zu begleichen.
  4. Die Nutzung von finanziellen Rücklagen, wie z. B. Ersparnisse, um die Schulden zu begleichen.
  5. Ein kombinierter Ansatz, der verschiedene Kombinationen oben genannter Optionen umfasst.

Wenn ein Schuldenplan erstellt und die entsprechenden Schritte eingeleitet werden, kann dies eine Entschuldung ohne Privatinsolvenz ermöglichen. Es ist jedoch wichtig, dass man sich an den Plan hält und die Raten pünktlich bezahlt, um eine weitere Verschuldung zu vermeiden. Die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Insolvenzrecht ist in den allermeisten Fällen sehr zu empfehlen, da Anwälte rechtssicher beraten und ihre Mandanten auch vor Gericht vertreten können.

Was ist ein Gläubigervergleich?

Der erste Schritt aus der Entschuldung ist der Versuch einen Vergleich mit seinen Gläubigern zu erzielen. Ziel ist es, eine Vereinbarung zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern zu treffen über den Ausgleich bestehender Verbindlichkeiten. In der Regel verzichten die Gläubiger dabei auf einen Teil ihres Anspruches.

Worin besteht der Vorteil eines Vergleiches für die Gläubiger?

Trotz dem Verzicht auf einen Teil ihrer Forderungen ist die Entschuldung durch Vergleich für den Gläubiger immer noch von Vorteil, da das Verfahren meist schneller und günstiger abläuft. Die Alternative ist ein langwieriges Insolvenzverfahren, an dessen Ende oft nichts mehr übrig ist, was noch verteilt werden könnte.

Worin besteht der Vorteil eines Vergleiches für den Schuldner?

Für den Schuldner besteht der Vorteil darin, dass durch einen gelungenen Vergleich mit den Gläubigern, ein Insolvenzverfahren, mit all seinen negativen Folgen, vermieden werden kann und er tatsächlich in kurzer Zeit schuldenfrei ist. Eine Insolvenz, egal ob es sich um ein Verbraucherinsolvenzverfahren handelt oder um ein Regelinsolvenzverfahren, bringt immer auch die Bekanntmachung der eigenen finanziellen Situation mit sich. Künftige Kredite gewährt zu bekommen wird durch Einträge in Wirtschaftsauskunftsdateien wie der Schufa für einige Zeit deutlich erschwert, wenn nicht gar unmöglich sein. Zusätzlich fallen Gerichtskosten an, die der Schuldner irgendwann zu begleichen hat.

Wie ist der Weg zu einem Vergleich?

Der erste Schritt muss immer sein, sich einen Überblick über die individuelle Schuldensituation zu machen. Eine außergerichtliche Einigung mit seinen Gläubigern anzustreben ist nicht nur für Schuldner und Gläubiger in der Regel der bessere Weg, sondern vom Gesetzgeber als Voraussetzung eines Insolvenzverfahrens vorgegeben. Der Erfolg eines solchen Vorgehens steht und fällt mit einer guten Beratung und einem guten Berater. Gelingt es dem Anwalt für Insolvenzrecht, das Insolvenzverfahren seines Mandanten zu vermeiden, kürzt dies das Verfahren nicht nur ab sondern spart zudem die Verfahrenskosten. Informieren Sie sich in einem Erstgespräch einer Kanzlei für Insolvenzrecht über eine Schuldnerberatung und den möglichen Weg aus Ihren Schulden.

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