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anwaltssuche Kontopfändung, besorgter Mann liest ein Schreiben
Kontopfändung, besorgter Mann liest ein Schreiben ©freepik - mko

Kontopfändung: Was bedeutet das? Was kann ich tun?

Letzte Aktualisierung am 2023-06-21 / Lesedauer ca. 4 Minuten

Was bedeutet eine Kontopfändung für den Schuldner?

Ist man in eine finanzielle Notlage geraten und kann seine Schulden nicht mehr begleichen, wird man mit Mahnverfahren und Insolvenzverfahren konfrontiert. Gläubiger können dann durch Pfändung versuchen ihre offenen Forderungen einzuholen. Der Schuldner muss in dieser Situation mit dem Gerichtsvollzieher, einer Lohnpfändung oder auch einer Kontopfändung rechnen.

Wann kann es zu einer Kontopfändung kommen?

Eine Kontopfändung kann die Folge von nicht beglichenen Rechnungen sein. Sie kann jedoch nicht gleich als erste Maßnahme veranlasst werden, denn ein offener Forderungsbetrag muss zuerst ein Mahnverfahren durchlaufen. Erst wenn eine Forderung auch nach einem zugestellten, gerichtlichen Mahnbescheid nicht bezahlt wird, kann eine Zwangsvollstreckung in die Wege geleitet werden. Die Pfändung von Bankkonten erfolgt dabei nach den Vorschriften einer Forderungspfändung. Ein Konto kann nur gepfändet werden, wenn der Schuldner auch der Kontoinhaber ist. Der Gläubiger beantragt dann ein einfaches gerichtliches Pfändungsverfahren, woraufhin die Kontopfändung vom Gericht angeordnet werden kann.

Wer darf eine Kontopfändung beantragen?

Antragsberechtigte Gläubiger, deren offene Forderungen auch nach Mahnverfahren und gerichtlichem Mahnbescheid nicht beglichen werden, können eine Pfändung des Girokontos des Schuldners veranlassen. Gerichtlich anerkannte Gläubiger sind keine Privatpersonen, sondern Banken, Versicherungen, Inkassounternehmen, Vermieter und Unternehmen, die beweisen können, dass ihre Forderungen nicht anderweitig befriedigt werden können.

Auch als Privatperson kann man Mahnungen verschicken und, falls notwendig, eine einstweilige Verfügung bei Gericht (dem zuständigen Amtsgericht) beantragen. Diese Verfügung kann dann den Kontoinhaber verpflichten, die Forderung zu begleichen. Alternativ kann ein Anspruch auch gerichtlich geltend gemacht werden.

Wie kann man eine Kontopfändung umsetzen?

Der Gläubiger muss die Kontopfändung beantragen. Die Beantragung erfolgt mithilfe einer Pfändungsanordnung des zuständigen Amtsgerichts oder eines anderen Zwangsvollstreckungsorganes. Voraussetzung dafür ist der vollstreckbare Titel. Auf dessen Grundlage erstellt das Amtsgericht einen so genannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und stellt ihn, meist durch einen Gerichtsvollzieher, der Bank des Schuldners, als Drittschuldner, zu. Mit diesem Beschluss ist die Kontopfändung rechtswirksam und die Bank des Schuldners muss sich in diesem Pfändungsbeschluss fügen.

Der Gläubiger kann damit auf das vorhandene Kontoguthaben zugreifen, und seine offenen Forderungen decken. Dem Schuldner bleibt der Zugriff auf sein eigenes Konto verwehrt bzw. er verliert die vollständige Verfügungsmacht. Im günstigen Fall genügt das vorhandene Kontovermögen zur Deckung der Gläubigerforderung. Die Schulden sind damit getilgt und die Kontopfändung kann aufgehoben werden. Reicht das Kontovermögen dagegen nicht aus, kann der Gläubiger so lange auf alle eingehenden Zahlungen zugreifen, bis seine Forderungen beglichen sind.

Gibt es für Schuldner einen Schutz gegen eine Kontopfändung?

Schuldner, die sich einer Kontopfändung ausgesetzt sehen, scheinen in einer ausweglosen Lage. Denn bei der Pfändung eines normalen Kontos sind dem Gläubiger nahezu keine Grenzen gesetzt. Der Schuldner kann kein Geld mehr vom eigenen Konto abheben. In der Regel ziehen Banken bei einer Kontopfändung vorhandene Bankkarten ein, sperren Dispositionskredite usw. Ein Pfändungsschutzkonto ist für den Schuldner ein Weg, um am Ende nicht völlig mittellos dazustehen. Barabhebungen, Überweisungen oder Lastschriften bleiben damit weiterhin möglich, allerdings nur bis zu einem bestimmten Grundfreibetrag.

Wie funktioniert ein Pfändungsschutzkonto?

Das sogenannte Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bietet dem Schuldner eine gewisse Sicherheit, denn auf dieses Konto können Gläubiger nur bedingt zugreifen. Für Guthaben auf dem P-Konto gibt es eine Pfändungsfreigrenze. Das Kontoguthaben ist dann in der Regel bis zu einem monatlichen Betrag, aktuell 1.410 EUR (Stand Juli 2023) geschützt. Durch die Umwandlung eines Kontos in ein Pfändungsschutzkonto wird dem Schuldner jedoch der Dispokredit gesperrt. Auch die Möglichkeit einer Kreditkarte kann bei Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto verwehrt werden. Dies fällt nicht unter das Gleichheitsprinzip, das für andere Funktionen des P-Kontos gilt. Es ist also nicht sinnvoll ein Girokonto prophylaktisch, ohne drohende Insolvenz oder Pfändung, in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln.

Wie wird ein Konto ein Pfändungsschutzkonto?

Ein P-Konto entsteht bei einer Kontopfändung nicht etwa automatisch; es muss bei der Bank beantragt werden. Der Schuldner hat dafür nicht unbegrenzt Zeit. Ein Konto, das im Minus ist, sollte bereits bei drohender Pfändung in ein P-Konto umgewandelt werden. Ist noch Guthaben auf dem Konto, wenn der Pfändungsbeschluss eintrifft, so sollte die Umwandlung, schnellstmöglich und innerhalb eines Monats ab Eingang der Pfändung, erfolgen. Die Freibeträge gelten dann auch rückwirkend. Die Bank hat für die Einrichtung eines P-Kontos vier Geschäftstage Zeit. Es ist sowohl möglich, ein neues Girokonto gleich als P-Konto zu eröffnen als auch ein bereits bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Es wird dabei um eine Zusatzfunktion ergänzt. Damit bleibt auch bei einer möglichen Kontopfändung ein Grundfreibetrag für den Kontoinhaber frei verfügbar. Dieser monatliche Grundfreibetrag kann um zusätzliche Bezüge wie etwa Kindergeld, Unterhaltsverpflichtungen, Sozialleistungen erweitert werden. Für die Erhöhung des Grundfreibetrages muss der Kontoinhaber Bescheinigungen vorweisen. Die Höhe der Freibeträge richtet sich nach dem persönlichen Bedarf (Anzahl der Kinder, bestehende Unterhaltsleistungen etc.)

Wie kann der Anwalt helfen?

Wer Schulden angehäuft hat, seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, findet oft nicht aus eigener Kraft aus dieser Situation heraus. Bei Fragen zu Privatinsolvenz, Pfändungsschutz, Pfändungsfreigrenze oder zur Kontopfändung, etwa weil die Bank Ihnen Leistungen verweigert, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Insolvenzrecht. Der Anwalt / die Anwältin kennt sich mit Pfändungsmaßnahmen bestens aus, kann Ihnen eine professionelle Schuldnerberatung geben, Ihnen Ihre Rechte verständlich erläutern und dies oft bereits in einem unverbindlichen Erstberatungsgespräch. Als sein Mandant kann der Anwalt als Ihr Rechtsbeistand Sie auf Ihrem Weg, heraus aus der Verbraucherinsolvenz, selbst in einer ausweglos erscheinenden Lage so weit unterstützen, dass Sie nach Abschluss der Insolvenz wieder auf eigenen Füßen stehen. Als Betroffener einer Privatinsolvenz kann unter Umständen auch eine Restschuldbefreiung beantragt werden. Auch hier kann Ihnen ein Anwalt ein wertvoller Ansprechpartner sein. Einen guten Anwalt für Insolvenzrecht finden Sie hier bei uns - mit nur einem Klick.

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