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Arbeitsplatz mit Grafiken und Tastatur ©freepik - mko

Scheinselbständigkeit

Letzte Aktualisierung am 2017-11-16 / Lesedauer ca. 3 Minuten

Was ist unter Scheinselbständigkeit zu verstehen?

Viele Menschen arbeiten als Freiberufler oder Selbständige. Sie sind mit diesem Status von der Sozialversicherungspflicht befreit, müssen also z.B. keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Wer dagegen Arbeiter oder Angestellter ist, zählt zu den abhängig Beschäftigten und muss in die Sozialkassen einzahlen - ebenso wie sein Arbeitgeber. Ist man als Selbständiger (so gut wie) ausschließlich für nur einen Auftraggeber tätig, kann man vor dem Gesetz als abhängig Beschäftigter und damit als Scheinselbständiger gelten. In diesem Fall müssen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber können unabsichtlich in die Falle der Scheinselbständigkeit tappen. Nicht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge sind nicht etwa nur ab dem Zeitpunkt des Verlustes des Selbständigkeit sondern rückwirkend zu bezahlen. Und nicht nur die Rentenversicherung wird Ansprüche anmelden.

Warum wird Scheinselbständigkeit überprüft?

Der Staat hat ein natürliches Interesse, die Einnahmen der ohnehin klammen Sozialkassen stabil zu halten bzw. zu steigern. Ob eine Scheinselbständigkeit vorliegt, kann im Einzelfall überprüft werden (Statusfeststellung). Wenn Anhaltspunkte bekannt werden, prüft in der Regel der Rentenversicherungsträger, also die deutsche Rentenversicherung, ob eine Scheinselbständigkeit vorliegt, damit Beiträge nachgefordert werden können. Überprüfungen vornehmen (lassen) können neben der Rentenversicherung aber auch der Zoll, das Finanzamt, und das Arbeitsgericht. In einigen Fällen kommt die Initiative für eine Überprüfung von den Beteiligten selbst, etwa dann, wenn sie eine Klärung der Rechtslage anstreben. Die Beweislast bei einer Überprüfung liegt stets auf der Seite der Prüfer.

Was sind Gründe für die Scheinselbständigkeit?

Manche Arbeitgeber / Auftraggeber handeln vorsätzlich. Sie entlassen Mitarbeiter, um sie als vermeintlich Selbstständige wieder einzustellen und sich so teure Sozialversicherungsbeiträge zu sparen. Oft sind die Beteiligten jedoch schlicht ahnungslos bzw. schätzen die Rechtslage falsch ein. Ob ein als Selbständiger geltender Auftragnehmer nach Rechtslage tatsächlich als solcher zu sehen ist, ist an Kriterien gebunden, die jeder Betroffene kennen sollte.

Welche Kriterien sind wichtig?

Es gibt einen ganzen Katalog von Kriterien, die Anhaltspunkte für eine Scheinselbständigkeit liefern. Trotzdem ist jede Überprüfung eine Einzelfallentscheidung; kein Auftraggeber - Auftragnehmer-Verhältnis ist wie das andere. Die wichtigsten Kriterien, die für eine Scheinselbständigkeit sprechen:
  • der Selbständige beschäftigt keine versicherungspflichtigen Mitarbeiter,
  • er arbeitet (so gut wie) ausschließlich für einen einzigen Auftraggeber,
  • das Gros seines Einkommens stammt aus diesem Auftragsverhältnis.
Wenn darüber hinaus noch Weisungen durch den Auftraggeber erfolgen, der Arbeitsplatz nicht frei bestimmbar ist oder gar Arbeitszeiten vorgeschrieben werden, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Scheinselbständigkeit gegeben.

Was sind die Folgen der Scheinselbständigkeit?

Wird eine Scheinselbständigkeit festgestellt, können die Folgen bitter sein - für beide Parteien. Verstöße betreffen drei Rechtsbereiche: das Sozialversicherungsrecht, das Steuerrecht und das Arbeitsrecht. Es drohen nicht nur finanzielle Konsequenzen in Form von hohen rückwirkenden Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen samt Säumniszuschlägen (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung), auch das Finanzamt wird in aller Regel Lohnsteuernachzahlungen fordern. Für so manchen Auftragnehmer / Auftraggeber stellen die Forderungen eine existenzielle Bedrohung dar. Noch weit ernstere (auch strafrechtliche) Konsequenzen drohen, wenn ein Vorsatz nachgewiesen werden kann.

Scheinselbständigkeit

Wer Schwarzarbeit leistet, weiß, dass er gegen Rechte verstößt. Bei der Scheinselbständigkeit ist das anders. Oft versuchen die Beteiligten gerade, alles richtig zu machen. Trotzdem begehen sie Fehler, deren Tragweite sie nicht überblicken. Für Auftraggeber wie für Auftragnehmer ist daher rechtlicher Rat wichtig. Den bekommen Sie bei einem versierten Anwalt für Arbeitsrecht - gleich hier bei uns.
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