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Selbstanzeige: Nicht nur bei Steuerhinterziehungen

Letzte Aktualisierung am 2015-11-26 / Lesedauer ca. 2 Minuten
Den Begriff Selbstanzeige verbinden viele mit dem Steuerrecht bzw. mit Steuerstrafprozessen. Doch nicht nur im Steuerstrafrecht findet die Selbstanzeige Anwendung.

Was eine Selbstanzeige ist

Selbstanzeige ist ein Rechtsmittel, das Täter dann einsetzen können, wenn sie selbst eine Straftat anzeigen wollen. In welchen Fällen und zu welchem Zeitpunkt eine solche Anzeige sinnvoll ist, ist dabei die große Frage.

Rechtsbereiche, in denen die Selbstanzeige zum Tragen kommt

Grundsätzlich kann sich jeder Täter, der eine Straftat begangen hat, selbst anzeigen. Gebräuchlich ist diese besonders bei Verkehrsdelikte (Schuldner bei einem Verkehrsunfall, Fahrerflucht ) sowie beim Diebstahl – und besonders bekannt ist die Selbstanzeige natürlich bei der Steuerhinterziehung.

Inwieweit die Selbstanzeige strafbefreiend wirkt

Warum ein Täter das Mittel der Selbstanzeige wählt, ist klar: Er hofft darauf, eine geringere oder gar keine Strafe zu erhalten. Dazu muss man wissen, dass sich die Selbstanzeige oftmals strafmildernd auswirkt, aber lediglich bei Steuerdelikten tatsächlich per Gesetz strafbefreiend sein kann. Letztlich ist es Sache des Gerichts, ob diese Anzeige als Reue gewertet wird oder nicht. Dennoch: Eine Selbstanzeige ist auf jeden Fall dann das Mittel der Wahl, wenn absehbar ist, dass eine Straftat zur Anzeige durch Polizei bzw. Staatsanwaltschaft führen wird.

Hilfe vom Anwalt...

Gerade bei Steuerdelikten ist der Zeitpunkt der Selbstanzeige sehr entscheidend. Und nicht nur das: Wer aufgrund von hinterzogenen Steuern eine Selbstanzeige erwägt, muss gleichzeitig alle Vermögenswerte im Detail auflisten können – und das kostet Zeit und Nerven. Holen Sie sich Hilfe vom Rechtsanwalt und lassen Sie sich beraten; eventuell kommt bei Ihnen auch eine so genannte Stufenselbstanzeige in Betracht. Hierbei gewinnen Sie Zeit, in dem zunächst grob geschätzt wird, und erst später die Details errechnet werden müssen.

... nicht nur bei Steuerstraftaten

Lassen Sie sich aber auch bei anderen Strafdelikten beraten, beispielsweise als Eltern eines straffällig gewordenen Jugendlichen. Vertrauen Sie in diesen und ähnlichen Fällen auf einen Rechtsanwalt mit Spezialisierung und Erfahrung im Umgang mit der Selbstanzeige.
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