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Rechtsanwälte für Kaufrecht in Stuttgart West auf Anwaltssuche finden

Rechtsanwalt Markus Höss Stuttgart
Rechtsanwalt Markus Höss
Höss | Rechtsanwälte
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht
Neue Weinsteige 2, 70180 Stuttgart
0711 - 722 35 22 7
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Fachanwalt für Verkehrsrecht in Stuttgart, Markus Höss. Ich begrüße Sie recht herzlich auf meinem Profil. Sie suchen einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der Sie optimal beraten kann und effizient arbeitet? Dann sind Sie hier genau richtig. Meine Kompetenzen als Anwalt für Verkehrsrecht. Ich erhielt meine Anwaltszulassung im Jahr 1996 und war zunächst bis 1999 als Referatsleiter in einer Stuttgarter Anwaltskanzlei für die Bereiche allgemeines Zivilrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht/IP-Recht sowie Verkehrsrecht tätig. Von 1999 bis 2009 folgt meine erfolgreiche anwaltliche Tätigkeit als Gründer, Partner und Geschäftsführer der SH/P Anwaltskanzlei in Stuttgart. Durch meine langjährige Erfahrung als Wirtschaftsmediator verfüge ich über entsprechendes Verhandlungsgeschick. Meine Kompetenzen als Anwalt für Verkehrsrecht habe ich mit dem Fachanwaltslehrgang für Verkehrsrecht vertieft. Als Fachanwalt habe ich nachweislich besondere theoretische und praktische Kenntnisse und kann Ihnen somit eine umfassende Rechtsberatung anbieten. Weitere Informationen zu meiner Person erhalten Sie auf meiner Homepage. Wie ich im Verkehrsrecht arbeite. 20 Jahre Berufserfahrung bedeuten ...mehr
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Infos zu Anwälte Kaufrecht in Stuttgart West
Symbolbild Einkaufswagen auf Karton
Symbolbild Einkaufswagen auf Karton ©freepik - mko

Überblick über das Kaufrecht

Ein Kaufvertrag muss keiner äußeren Form entsprechen. Der Kaufvertrag nach § 433 I BGB bildet die Basis des deutschen Kaufrechts. Das Kaufrecht legt also fest, welche Rechte und Pflichten beide Vertragsparteien haben. Gegenstand eines Kaufvertrages können sowohl bewegliche Güter als auch Forderungen oder ähnliches sein. Besondere Regelungen bedarf es bei notwendigen öffentlichen Beurkundungen wie z.B. dem Kauf einer Immobilie.

Rechte und Pflichten kurz erläutert

Beide Vertragsparteien haben Rechte und Pflichten zu erfüllen wenn sie einen Kaufvertrag abschließen. Für den Verkäufer bedeutet dies, dass er dem Käufer den Kaufgegenstand übergeben und ihm damit "das Eigentum an der Sache verschaffen" muss. Voraussetzung ist natürlich, dass die Ware mängelfrei sein muß. Und der Käufer wiederum ist verpflichtet, die Ware mit dem vereinbarten Preis zu bezahlen. Verkauft eine Privatperson an eine andere Privatperson so unterliegen sie anderen Regelungen als Unternehmen die einen Kaufvertrag schließen. Ein Privatmann kann z.B. eine Gewährleistung für sein Produkt ausschließen. Einem Unternehmen ist dies nicht möglich, es hat für mindestens ein Jahr eine Gewährleistungspflicht zu gewähren. Bei einem neuen Produkt trägt das Unternehmen sogar zwei Jahre Gewährleistung.

Das Recht auf Mängelrüge

Fehlt der Ware eine im Vertrag zugesicherte Eigenschaft, so nennt man dies einen Mangel. Dem Käufer stehen bei Feststellen eines Mangels mehrere Optionen offen. Er kann die Reparatur oder eine Nachbesserung verlangen, auch ein Umtausch wäre eine Möglichkeit. Der Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten. Auch der Verkaufspreis könnte gemindert werden. Das Gesetz schützt aber auch den Verkäufer. Eine Nachbesserung, bzw. Reparatur muss ihm immer gestattet werden. Er muss eine einwandfreie Ware welche die bestellte Beschaffenheit besitzt nicht zurücknehmen. Der Käufer hat die Ware wie vereinbart abzunehmen. Haustür- und Internetkäufe bilden hier aber eine Ausnahme. Müssen Sie Ihr Recht gerichtlich durchsetzen, wenden Sie sich am besten an einen versierten Anwalt für Kaufrecht.

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