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2 Anwälte im 40 km Umkreis von Schwarzenbek
Rechtsanwalt Jens Schlünsen Norderstedt
Rechtsanwalt Jens Schlünsen
Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Offermanns & Coll.
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Versicherungsrecht
Ulzburger Straße 453, 22846 Norderstedt
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Verkehrsrecht
Verkehrsrecht ©freepik - mko

Die Komplexität des Verkehrsrechts

Vor allem findet man hier das Ordnungswidrigkeitenrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsverwaltungsrecht.

Das Recht für Ordnungswidrigkeiten

Verunfallter PKW mit Totalschaden am StraßenrandVerunfallter PKW mit Totalschaden am Straßenrand Die Benutzung des Handys am Steuer, das Parken im Halteverbot, missachtete Vorfahrtsregeln, dies alles wird vom Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht geregelt. Auch Verstöße gegen die Alkoholgrenze werden zunächst als Ordnungswidrigkeit behandelt. Ab einem Wert von 1,1 Promille handelt es sich jedoch um eine Straftat.

Verkehrsrecht – strenge Regeln beim Führerschein auf Probe

Für Fahranfänger, also während der zweijährigen Probezeit und bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung § 24c strenger geahndet. So gilt die 0,0 Promillegrenze am Steuer. Wird in der Probezeit gegen die StVO (Straßenverkehrsordnung) gehandelt, wird das Vergehen in schwerwiegende, sogenannte A-Verstöße, und in weniger schwerwiegende B-Verstöße unterteilt. Die Folge eines A-Verstoßes ist die Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre. Das Leben und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer soll gewährleistet werden, deshalb wird Alkohol am Steuer, gerade in der Probezeit als schwerwiegendes Vergehen angesehen. Neben der oben erwähnten verlängerten Probezeit wird ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro erhoben und es wird ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister eingetragen. Ein Bußgeld von 500 Euro ist allerdings möglich, wenn die Alkoholkonzentration 0,5 Promille übersteigt. In diesem Fall ist auch mit zwei Punkten in Flensburg zu rechnen zusätzlich zu einem einmaligen Fahrverbot. Außerdem ist ein Aufbauseminar abzuschließen. Ein weiterer A-Verstoß führt dann, neben zwei weiteren Punkten, zu einer schriftlichen Verwarnung, einem Bußgeld von 1000 Euro einem dreimonatigen Fahrverbot und der Empfehlung zu einer verkehrspsychologischen Beratung. 1.500 Euro Bußgeld sind zu entrichten, wenn ein wiederholter Alkoholverstoß vorliegt. Zusätzlich zu zwei Punkten in Flensburg und einem dreimonatigen Fahrverbot. Eine Blutalkoholkonzentration ab 1,1 Promille fällt als Straftat ins Verkehrsstrafrecht und nicht mehr in das Ordnungswidrigkeitenrecht. Man muss hier bereits mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen und einem Eintrag von drei Punkten im Flensburger Fahreignungsregister. Zusätzlich kann ein Führerscheinentzug drohen. Im FAER (Fahreignungsregister) werden Informationen über Verkehrsteilnehmer mit einem Punktesystem gespeichert. Begeht ein Autofahrer einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, muss er, je nach Vergehen mit einer Punkteintragung rechnen.

Wie funktioniert das mit den Punkten in Flensburg?

Die Konsequenz des dauerhaften Führerscheinentzuges droht bei acht eingetragenen Punkten. Eintragungen im Fahreignungsregister werden laut StVG § 29 nach Ablauf der jeweiligen Frist auch wieder gelöscht. Die Tilgungsfristen der einzelnen Delikte laufen seit Mai 2014 unabhängig voneinander. Fünf Jahre bleiben Punkte eingetragen, wenn der Alkoholverstoß nur eine Ordnungswidrigkeit nach sich gezogen hat. Handelt es sich um einen Verstoß der einen Straftatbestand erfüllt, so bleiben die Punkte für 10 Jahre erhalten.

Promillegrenzen im EU-Ausland

Kein Alkohol wenn man mit dem Auto unterwegs istKein Alkohol wenn man mit dem Auto unterwegs ist Auch im EU-Ausland liegen die Promillegrenzen meist bei 0,5. Die Bußgelder liegen jedoch weit auseinander. Nur als groben Richtwert geben wir Ihnen hier die Promillegrenzwerte anderer europäischer Länder. Vor Reiseantritt ist es zu empfehlen sich über eventuell veränderte Werte zu informieren.

Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in

  • Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
  • Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
  • Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
  • Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
  • Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
  • Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
  • Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
  • Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
  • Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
  • Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
  • Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
  • Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
  • Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
  • Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
  • Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)

Nach Bestehen der Probezeit und der Vollendung des 21. Lebensjahres gelten neue Promillegrenzen.

zwei KFZ in einen Unfall verwickeltzwei KFZ in einen Unfall verwickelt Fällt ein Autofahrer etwa durch Orientierungslosigkeit oder verminderte Reaktionsfähigkeit auf, ist er gar an einem Unfall beteiligt, so ist dies auch mit geringer Promillezahl strafbar. Wird eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 1,09 Promille festgestellt, sind keine Ausfallerscheinungen beim Fahrer zu erkennen und wurde kein Unfall verursacht, wird die Trunkenheitsfahrt als Ordnungswidrigkeit mit 500 Euro, zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Lässt sich der Fahrer ein zweites Mal betrunken am Steuer erwischen, so drohen schon 1000 Euro Bußgeld, erneute zwei Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot. Beim dritten Mal 1.500 Euro Bußgeld und 3 Monate Fahrverbot und es werden ebenfalls zwei Punkte in Flensburg eingetragen. In manchen Fällen kann die Rechtsprechung dem Verkehrssünder das Fahrverbot erlassen. Anwendbar ist dies jedoch nur bei Erstverstößen. Eine absolute Fahruntüchtigkeit wird bei 1,1 Promille festgesetzt. Ab jetzt wird die Trunkenheitsfahrt nicht mehr als Ordnungswidrigkeit sondern als Straftat geahndet. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen, das Punkteregister wird mit drei Punkten belastet und es droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe. In Extremfällen ist auch der lebenslange Entzug der Fahrerlaubnis möglich. Nicht nur Autofahrer, auch Radfahrer können nach einer Trunkenheitsfahrt mit mehr als 0,3 Promille eine Strafanzeige bekommen, wenn sie sich auffällig verhalten oder einen Unfall verursacht haben. Mit einem Führerscheinentzug muss bei 1,6 Promille gerechnet werden. So entschieden die Verwaltungsgerichte in Oldenburg und Neustadt.

MPU, eine freiwillige aber nötige Angelegenheit

Radargerät von vorneRadargerät von vorne Auch wenn die Teilnahme an einer MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung) grundsätzlich freiwillig ist, so wird der Führerschein oft erst nach erfolgreicher Teilnahme wiedererteilt. Die MPU wird von staatlich anerkannten Prüfstellen, wie dem TÜV oder dem AVUS, durchgeführt. Die Durchfallquote von mehr als einem Drittel ist relativ hoch. Es wird aus diesem Grund dringend empfohlen sich schon im Vorfeld über die MPU zu informieren um gut vorbereitet zu sein. Wenn Sie mit Alkohol am Steuer von der Polizei erwischt wurden, ist folgendes Wissen hilfreich. Sie dürfen die Aussage über Ihren Alkoholkonsum klar verweigern. Ein Anwalt für Verkehrsrecht sollte nun schnellstmöglich kontaktiert werden.

Das Verkehrsstrafrecht ein weiteres Recht des Verkehrsrechts

zersplitterte Frontscheibe eines Autoszersplitterte Frontscheibe eines Autos Das Verkehrsstrafrecht befasst sich zum Beispiel mit Unfallflucht, Drogen im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahrlässige Körperverletzung oder unterlassene Hilfeleistung. Der Schutz aller Verkehrsteilnehmer ist das Anliegen und der Zweck des Verkehrsstrafrechts. Man geht im Verkehrsstrafrecht davon aus, dass die verübte Straftat bewusst begangen wurde. Eine Ordnungswidrigkeit zeugt eher von Fahrlässigkeit. Durch die dadurch größere Gefährdung anderer werden Straftaten auch härter bestraft. Meist folgt eine Gerichtsverhandlung. Meist werden dann Rechtsanwälte für Verkehrsrecht benötigt.

Das Verkehrszivilrecht, ein weiteres Rechtsgebiet

Röntgenaufnahme einer UnterschenkelfrakturRöntgenaufnahme einer Unterschenkelfraktur Als Unfallfolge ergeben sich oft Schadensersatzansprüche oder die Forderung von Schmerzensgeld. Geregelt werden sie durch das Verkehrszivilrecht. Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung ist gefragt, wenn man einen Unfall selbst verschuldet hat. Hier ist es von Vorteil eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen zu haben, da sie auch den Schaden des eigenen Autos begleicht. Erst wenn die Schuldfrage geklärt werden konnte, wird der Schadensfall abgewickelt. Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden, so können Sie entstehende Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung abrechnen lassen. Sind der Unfallverursacher und der Halter des Unfallautos nicht identisch, so sind beide haftbar zu machen. Von dieser Regelung kann sich der Halter nur abgrenzen, wenn er nachweisen kann, dass der Unfall durch höhere Gewalt geschah oder das Auto ohne seines Wissens gefahren wurde. Ist der Unfall im Urlaub in einem EU-Land passiert, so unterliegt man in erster Linie dem Recht des Landes. Anwälte für Verkehrsrecht übernehmen die Auseinandersetzung mit Versicherungen und Gutachtern um Ansprüche ihrer Mandanten durchzusetzen.

Das Verkehrsverwaltungsrecht

Hier findet man die Vorschriften mit der die Teilnahme von Personen und die Zulassung von Fahrzeugen am Straßenverkehr geregelt sind. Die Fahrerlaubnis auf Probe und das Punktesystem nach dem Fahreignungsregister (FAER) werden von hier aus geregelt und auch die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach vorherigem Entzug. Da bereits mit 0,3 Promille Alkohol im Blut Schadensersatz- und Regressforderungen von Versicherungen auf einen zukommen können wendet man sich am besten frühzeitig an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

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