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Ihren Anwalt für Migrationsrecht in Hameln finden

Rechtsanwalt Joachim Gerhards Hameln
Rechtsanwalt Joachim Gerhards
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Fachanwalt für Sozialrecht
Leinenweberstraße 2, 31789 Hameln
05151 14050
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Joachim Gerhards, Ihr Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht in Hameln. Wenn Sie einen Rechtsbeistand in einer arbeitsrechtlichen oder sozialrechtlichen Auseinandersetzung benötigen, erwarten Sie eine effektive Durchsetzung Ihrer Interessen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht werde ich eine optimale Lösung für Ihren Konflikt erarbeiten. Ich berate Sie zudem gerne in allen Fragen des Migrationsrechts. Meine Kompetenzen. Meine Anwaltstätigkeit begann ich in Bonn, wo ich auch das Jura-Studium und mein Referendariat absolvierte. Von Anfang an habe ich mir zum Ziel gesetzt, jeden meiner Mandanten bestmöglich zu vertreten. Dies setzt neben praktischer Erfahrung vor allem ein hohes Maß an Spezialisierung voraus. Daher habe ich mich früh auf die Rechtsgebiete Arbeitsrecht und Sozialrecht fokussiert. Da ich mir ein profundes Fachwissen in diesen Gebieten aneignen konnte, darf ich seit 2000 den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ und seit 2006 den Titel „Fachanwalt für Sozialrecht“ führen. In Hameln bin ich nun seit mehr als 20 Jahren als ...mehr
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Infos zu Anwälte Migrationsrecht in Hameln
Richterhammer auf Einwanderungsgesetzbuch
Richterhammer auf Einwanderungsgesetzbuch ©freepik - mko

Rechtssicherheit für Migranten

Das Migrationsrecht lässt sich in zwei Bereiche unterteilen, das Asylrecht und das Aufenthaltsrecht. Das Recht auf Asyl in Deutschland hat jeder in seinem Land politisch verfolgte Ausländer. Eine Aufenthaltsgenehmigung, besonders die dauerhafte, wird aber nur unter genau definierten Bedingungen gewährt, diese sind im Aufenthaltsrecht zu finden. Bürger aus einem EU-Land oder aus sicheren Herkunftsländern haben keinen Anspruch auf Asyl. Vor 2015 war der Zuzug von Ausländern vergleichsweise überschaubar und es konnte in den meisten Fällen in der zentralen Anlaufstelle im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) das jeweilige Herkunftsland und der zurückgelegte Flüchtlingsweg nachvollzogen werden. Die Flüchtlingswelle allerdings hat die Anlaufstellen dann überrollt. Seitdem wurden Maßnahmen verabschiedet, um politisch Verfolgte und Menschen mit anderen Einreisegründen zu unterscheiden und Straftäter oder Terroristen zu erfassen und die Einreise gegebenenfalls zu verweigern. Im Asylpaket I beschloss das Bundeskabinett unter anderem die Art und Weise der Verteilung, Verwaltung und Abschiebung von Flüchtlingen. Neue sichere Herkunftsstaaten wurden definiert (Albanien, Montenegro, Kosovo). 2017 wurden weitere Gesetzesänderungen beschlossen. § 47 Abs.1b AsylG regelt die Verpflichtung Asylsuchender zum Aufenthalt in einer Aufnahmeeinrichtung bis zu 24 Monaten während der Dauer des Asylverfahrens beim BAMF. Für Rechtsfragen zu Ihrem Asylantrag sind Sie bei einem Anwalt für Migrationsrecht in Hameln bestens aufgehoben.

Das Aufenthaltsrecht

Den Aufenthalt in Deutschland suchen jedoch nicht nur politisch motivierte Menschen. Unterschiedliche Fragen wirft schon allein die Tatsache auf, ob die Person aus einem EU-Mitgliedstaat einreist oder aus dem EU-Ausland. Alle ausländischen, nicht EU-Bürger brauchen einen Aufenthaltstitel, wenn sie längerfristig in Deutschland leben wollen. Aufenthaltstitel kennt man u.a. als Visum oder Aufenthaltserlaubnis, auch die Blaue Karte EU oder die ICT-Karte sind, wie die Erlaubnis zum Daueraufenthalt, Aufenthaltstitel. Auch Asylanten bedürfen übrigens eines Aufenthaltstitels um nicht ausgewiesen zu werden. Ein Einreisewilliger muss für seine Einreise und die Genehmigung eines Aufenthaltstitels immer einen Zweck angeben. Folgende Zwecke sieht das Aufenthaltsgesetz vor: Ausbildung (§§ 16-17 AufenthG) Erwerbstätigkeit (§§ 18 ff. AufenthG) völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe (§§ 22-26, 104a, 104b AufenthG) Familiennachzug (§§ 27-36 AufenthG) besondere Aufenthaltsrechte (§§ 37-38a AufenthG) Eine Aufenthaltserlaubnis ist je nach Grund der Einreise mit unterschiedlich langen Fristen und Vorschriften ausgestellt. Für eine unbefristete Regelung bedarf es Voraussetzungen, die klar definiert sind. So ist ein gesicherter Lebensunterhalt zusätzlich zu einem bereits seit fünf Jahren gültigen Aufenthaltstitels ebenso gefordert wie eine ausreichende Krankenversicherung, selbstredend läuft kein Strafverfahren gegen den Antragsteller und seine Deutschkenntnisse sind gut. Des Weiteren wird vorausgesetzt, dass der Hauptwohnsitz in der Stadt ist, in welcher man den Antrag stellt. Eine Aufenthaltserlaubnis wird in der örtlichen, zuständigen Ausländerbehörde beantragt. Für Fragen oder Probleme ist die örtliche Ausländerbehörde, gemeinsam mit dem BAMF, zuständig. Die Verlängerung eines Aufenthaltstitels wird nur gewährt, wenn die urspünglichen Voraussetzungen noch Gültigkeit haben. Mitentscheidend ist auch der Nachweis des vorgeschriebenen Besuches eines Integrationskurses. Laut § 50 AufenthG ist jeder Ausländer verpflichtet Deutschland zu verlassen, wenn er keinen gültigen Aufenthaltstitel hat. Im AufenthG findet man unter § 51 die Gründe, die zu einer Ausweisung führen. Wird eine Ausweisung angeordnet, so geschieht dies unter Umständen mit einem befristeten Wiedereinreiseverbot bis zu maximal fünf Jahren. Besonders trifft dies zu wenn befürchtet werden muss, dass durch den Ausländer die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Mit Abschiebung wird dann die Zwangsmaßnahme umschrieben, die ergriffen wird um die Ausreise einer nicht ausreisewilligen Person durchzusetzen. Das BAMF ist zuständig für die Prüfung ob es für den Zielstaat ein Abschiebeverbot gibt. Nun gibt es nur noch wenige Gründe, die eine Ausreise verzögern können, diese wären etwa eine vom Arzt attestierte Reiseunfähigkeit wegen Krankheit, ein fehlender Pass oder eine begonnene Ausbildung die mindestens zwei Jahre dauert. Diesen Zustand nennt man Duldung. Ganz klar ist diese Duldung nicht mit einem Aufenthaltstitel gleichzusetzen! Um einer Flucht der abzuschiebenden Person vorzubeugen verhängt man in begründeten Verdachtsfällen eine Abschiebehaft. Deutschland ist ein gut organisiertes Land, das sehr auf die Einhaltung seiner Regeln achtet. Dies gilt auch für das Migrationsrecht. In Einzelfällen kann es aber durchaus hin und wieder zu Fehleinschätzungen kommen. Die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt für Migrationsrecht über anwaltssuche.de ist unverbindlich und kostenfrei.

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