Einen Anwalt für Migrationsrecht in Hameln finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Migrationsrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Hameln.
Michaela Maria Bahlmann
Fachanwalt für Familienrecht|204Am Markt 7, 31785 Hameln
Sven Bielefeld
Fachanwalt für Sozialrecht|6538Ostertorwall 9, 31785 Hameln
Anke Blume
Fachanwalt für Familienrecht|6538Osterstraße 52, 31785 Hameln
Martin Bode
Fachanwalt für VerkehrsrechtOsterstraße 41, 31785 Hameln
Marlene Börder-Carmine
Fachanwalt für Familienrecht|204Bäckerstraße 39, 31785 Hameln
Boris Faehndrich
Bäckerstraße 39, 31785 Hameln
Heike Grupe
Zehnthof 2, 31785 Hameln
Lutz Grupe
Zehnthof 2, 31785 Hameln
Birgit Gundermann
Fachanwalt für Familienrecht|204Bäckerstraße 39, 31785 Hameln
Christoph Güldenpfennig
Gröninger Straße 36, 31785 Hameln
Alexandra Günther-Kock
Ostertorwall 16 A, 31785 Hameln
Gisbert Haver
Bäckerstraße 18, 31785 Hameln
Jörn Hülsemann
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Ostertorwall 9, 31785 Hameln
Peter Müller-Gundermann
Bäckerstraße 39, 31785 Hameln
Bernhard Niepelt
Fachanwalt für Familienrecht|3456Ostertorwall 9, 31785 Hameln
Burkhard Papendick
Fachanwalt für Strafrecht|6538Ostertorwall 9, 31785 Hameln
Sylvia Reuter-Ahrend
Goethestraße 4, 31785 Hameln
Ulrich Schmidt
Fachanwalt für Strafrecht|204Osterstraße 52, 31785 Hameln
Volker Schöpe
Fachanwalt für Steuerrecht|204Ostertorwall 9, 31785 Hameln
Hans-Jürgen Seifert
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtOsterstraße 33, 31785 Hameln
Sandra Sutmar
Goethestraße 7, 31785 Hameln
Claudia Wolter
Osterstraße 41, 31785 Hameln
Rüdiger Zemlin
Ostertorwall 9, 31785 HamelnDas Recht und Migration
Zwei Begriffe sind zu unterscheiden, das Asylrecht und das Aufenthaltsrecht. Das Asylrecht kommt bei politisch verfolgten Menschen zum Tragen, die in in Deutschland um Asyl bitten. Um eine Aufenthaltsgenehmigung nach Aufenthaltsrecht zu bekommen, müssen genau definierte Voraussetzungen erfüllt sein. Kommt man also aus einem sicheren Herkunftsland oder einem anderen EU-Land hat man in Deutschland keinen Anspruch auf Asyl. Vor 2015 war das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) gut gerüstet für die Überprüfung von Asylanträgen. Die Flüchtlingsmassen, die sich dann auf den Weg nach Deutschland machten, erschwerten die Bedingungen für das BAMF sehr. Seitdem wurden Maßnahmen verabschiedet, um politisch Verfolgte und Menschen mit anderen Einreisegründen zu unterscheiden und Straftäter oder Terroristen zu erfassen und die Einreise gegebenenfalls zu verweigern. Unter anderem wurde die Art und Weise der Verteilung der Immigranten auf die Bundesländer im Asylpaket I beschossen oder auch die Dauer des Aufenthaltes in Erstaufnahmeeinrichtungen festgelegt. Neue sichere Herkunftsstaaten wurden definiert (Albanien, Montenegro, Kosovo). Mai und Juni 2017 brachten weitere Gesetzesänderungen. Unter anderem können die Bundesländer künftig den verpflichtenden Aufenthalt eines Asylsuchenden von bis zu 24 Monaten in einer Aufnahmeeinrichtung nach § 47 AsylG beschließen. Brauchen Sie Hilfe bei Ihrem Asylverfahren oder haben Sie Fragen über steuerrechtliche oder strafrechtliche Fragen, so wenden Sie sich an einen fachkundigen Anwalt für Migrationsrecht in Hameln.
Was man über das Aufenthaltsrecht wissen sollte
Es gibt nicht nur politisch motivierte Gründe um in Deutschland eine neue Heimat zu suchen. Abhängig davon, ob diese aus Mitgliedsstaaten der EU oder aus Staaten außerhalb der Europäischen Union kommen, gibt es eine ganze Reihe möglicher rechtlicher Fragen und Probleme. Alle Immigranten aus nicht europäischen Ländern benötigen für einen längeren Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel. Aufenthaltstitel kennt man u.a. als Visum oder Aufenthaltserlaubnis, auch die Blaue Karte EU oder die ICT-Karte sind, wie die Erlaubnis zum Daueraufenthalt, Aufenthaltstitel. Ein Aufenthaltstitel ist auch für Asylanten notwendig. Ein Einreisewilliger muss für seine Einreise und die Genehmigung eines Aufenthaltstitels immer einen Zweck angeben. Nachfolgend die Gründe die einen Aufenthalt nach Aufenthaltsgesetz rechtfertigen: Ausbildung (§§ 16-17 AufenthG) Erwerbstätigkeit (§§ 18 ff. AufenthG) völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe (§§ 22-26, 104a, 104b AufenthG) Familiennachzug (§§ 27-36 AufenthG) besondere Aufenthaltsrechte (§§ 37-38a AufenthG) In aller Regel sind Aufenthaltstitel zeitlich befristet. Die Bedingungen, die erfüllt werden müssen um einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu erhalten sind streng geregelt. Ein gesicherter Lebensunterhalt, eine Aufenthaltserlaubnis seit mindestens fünf Jahren, gute Kenntnis der deutschen Sprache und Gesellschaftsordnung sowie eine ausreichende Kranken- und Rentenversicherung. Des Weiteren wird vorausgesetzt, dass der Hauptwohnsitz in der Stadt ist, in welcher man den Antrag stellt. Die örtliche Ausländerbehörde ist zuständig für die Erteilung von Aufenthaltstiteln. Gemeinsam mit dem BAMF ist sie auch die richtige Anlaufstelle für etwaige Fragen, Probleme oder Sonderfälle. Verlängert werden kann ein Aufenthaltstitel dann, wenn die ursprünglichen Gründe, die den ersten Aufenthaltstitel gerechtfertigt hatten, immer noch aktuell sind. Außerdem findet eine Überprüfung statt um sicher zu stellen, dass der Antragsteller seinem verpflichtenden Integrationskurs nachgekommen ist. Kann ein Ausländer keinen gültigen Aufenthaltstitel vorweisen, darf er nicht in Deutschland bleiben, so steht es im AufenthG § 50. Die Gründe für eine Ausweisung sind im § 51 AufenthG klar definiert. Gemeinsam mit der unfreiwilligen Ausweisung wird in aller Regel auch ein Wiedereinreiseverbot erlassen auch um eine sofortige Wiedereinreise zu verhindern. Dies trifft besonders auf Ausländer zu, bei denen man von einer öffentlichen Bedrohung für Deutschlands Sicherheit und Ordnung ausgeht oder die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährdet wird. Auch notfalls mit Gewalt wird dann, durch staatliche Behörden, der Ausreisezwang durchgesetzt. Ob ein mögliches Abschiebungsverbot vorliegt wird vom BAMF geprüft. Ein fehlender Pass oder eine akute schwere Erkrankung beispielsweise können dann eine Abschiebung verzögern, wenn auch nur für kurze Zeit. Die befristete Aussetzung der Abschiebung nennt man dann Duldung. Ganz klar ist diese Duldung nicht mit einem Aufenthaltstitel gleichzusetzen! Die Anordnung einer Abschiebehaft erfolgt nur bei einem begründeten Verdacht, die Person würde sich durch Flucht der Abschiebung entziehen. Deutschland ist ein sehr geregelter Staat mit einem funktionierenden Rechtssystem. Das trifft auch auf die rechtlichen Regelungen rund um die Migration zu. Nichtsdestotrotz kann es zu falschen Einschätzungen oder Falschbewertungen kommen. Spätestens bei negativen Bescheiden sollten Sie in eine umfangreiche Beratung eines spezialisierten Anwalts für Migrationsrecht investieren.

