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Anwalt für Strafrecht in Lohne (Oldenburg)

Anwälte für Strafrecht, die im Umkreis von Lohne (Oldenburg) Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Tino Menge

Niedersachsenstraße 7, 49356 Diepholz
in 11.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht

Infos zu Anwälte Strafrecht in Lohne (Oldenburg)
Strafrecht
Strafrecht ©freepik - mko

Das Strafrecht – Definition und Hintergründe

Das Rechtsgebiet Strafrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts und im Strafgesetzbuch zu suchen. Es gibt neben dem Kernstrafrecht des StGB noch viele Nebenstrafrechte, wie das Ladenschlussgesetz oder auch das Infektionsschutzgesetz, die das Strafrecht ergänzen. Das Strafverfahrensrecht dient als Regelwerk für das verfahrensrechtliche Procedere eines Strafprozesses. Das Jugendstrafrecht gilt als Sonderstrafrecht. Eine schwächere Form der Strafe ist die Geldbuße. Sie wird eingesetzt bei Ordnungswidrigkeiten. Man spricht hier auch vom „kleinen Strafrecht“. Vertrauen Sie sich möglichst frühzeitig einem Rechtsanwalt für Strafrecht in Lohne (Oldenburg) an.

Die Staatsanwaltschaft entscheidet über die Zuständigkeit der Gerichte nach dem Gerichtsverfassungsgesetz.

Das Amtsgericht wird auch als Eingangsinstanz angesehen, da sie zuständig ist für erwartete Strafmaße von nicht mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe. Es gibt neben dem Schöffengericht auch ein Jugendschöffengericht für jugendliche Straftäter. Tätig wird das Schöffengericht bei einer Straferwartung bis zu vier Jahren. In die Zuständigkeit des Landgerichtes fallen Delikte die weder das Amtsgericht noch das Schöffengericht bearbeiten. Die Strafkammer des Landgerichtes ist beispielsweise gefordert bei Entscheidungen über Sicherungsverwahrung, oder auch wenn ein Urteil des Amtsgerichtes angefochten werden soll. Das Oberlandesgericht ist für Staatsschutzdelikte wie Terrorismus oder auch Volksverhetzung und dergleichen zuständig.

Das Bundesgesetz für Betäubungsmittel

Das Betäubungsmittelgesetz regelt grundsätzlich den Umgang mit Betäubungsmitteln. Der Begriff Umgang fasst sowohl Anbau, Einfuhr, Ausfuhr, Herstellung und Vertrieb als auch den einfachen Besitz von Betäubungsmitteln zusammen. Von den ca. 200 aufgelisteten Betäubungsmitteln in den Anlagen I bis III, sind die Mittel unter Anlage I verboten, also nicht verkehrsfähig, da ihr Suchtpotential sehr hoch ist und sie keinen therapeutischen Nutzen haben. Der Handel oder die Abgabe dieser Stoffe sind verboten bzw. nur in Ausnahmefällen möglich. Die Anlage II des BtMG beinhält Betäubungsmittel, die zwar verkehrsfähig sind, also die Berechtigung für die Herstellung und den Vertrieb erworben werden kann, aber trotzdem nicht verschreibungsfähig sind. Kodein, Barbiturate und Morphine oder Methadon wiederum sind verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel. Auch Kokain ist grundsätzlich verschreibungsfähig. Der Umgang mit Betäubungsmitteln ist nur mit entsprechender Erlaubnis straffrei. Ist die Notwendigkeit gegeben, so ist ein Arzt berechtigt Medikamente der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes zu verschreiben. Bei Drogendelikten berät ein Anwalt für Strafrecht in Lohne (Oldenburg).

Die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln

Spritzen Tabletten und Kapseln liegen auf einem TischSpritzen Tabletten und Kapseln liegen auf einem Tisch Da Betäubungsmittel das Bewusstsein und die Reaktionsfähigkeit stark beeinflussen können, ist die aktive Teilnahme am Straßenverkehr untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist mit einem Bußgeldverfahren zu rechnen. Außerdem muss man mit einem Strafverfahren gemäß BtMG rechnen. Zumeist wird die Führerscheinstelle den Führerschein entziehen. Wurde die Fahrerlaubnis entzogen, wird in vielen Fällen eine medizinisch-psychologische Untersuchung, auch MPU genannt, angeordnet. Eine MPU, im Volksmund auch Idiotentest genannt, ist mit hohen Kosten und Auflagen verbunden, zu tragen hat sie der Verkehrssünder selbst.

Vorladung wegen Körperverletzung erhalten?

Körperverletzung begeht man, wenn eine Person einer anderen Person Gesundheitsschädigungen zufügt. Auch physische Gewalt erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung. Die Strafe bei Körperverletzung ist abhängig von ihrer Schwere und kann bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Allein der Versuch jemanden zu verletzen ist bereits strafbar. Ist eine Körperverletzung als einfach oder fahrlässig eingestuft, so verjährt sie nach fünf Jahren. Doppelt so lange dauert die Verjährungsfrist bei schwerer oder gefährlicher Körperverletzung. Die längste Verjährungsfrist bei Körperverletzung beträgt 20 Jahre. Sie gilt für Körperverletzung mit Todesfolge und auch bei Verstümmelung weiblicher Genitalien. Dem Opfer wird dringend empfohlen sich Rat bei einem Anwalt für Strafrecht zu holen. Es gibt Delikte, die dem Geschädigten auf Antrag einen Opferanwalt kostenfrei zur Seite stellen. Ist man Opfer einer Körperverletzung so stehen einem Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz sowie Schmerzensgeldansprüche zu. Eine Anklage wegen Körperverletzung kann sehr schnell zu Verurteilungen führen, die nicht absehbar waren, deshalb sollte man auch bei leichter Körperverletzung unbedingt einen Anwalt an seiner Seite haben. Die Folgen für die Zukunft können durch ihn minimiert werden.

Jugendstrafrecht – Für wen?

Diebstahlsicherung an einem RucksackDiebstahlsicherung an einem Rucksack Junge Täter haben ein Sonderstrafprozessrecht, wenn sie sich bei Begehen der Straftat zwischen Kind- und Erwachsensein befinden. Dieses Spezialgebiet des Strafrechtes hat erzieherische Maßnahmen im Vordergrund stehen Begeht ein Kind in Deutschland schon vor seinem 14. Geburtstag eine Straftat, so ist es vor dem Gesetz noch nicht strafmündig, da schuldunfähig und kann für seine Tat nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Für Jugendliche zwischen 14 und 18 kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Die geistige und sittliche Entwicklung muss weit genug sein, um das Unrecht der Tat zu verstehen und einzusehen. In Einzelfällen haben auch 18 bis 21 Jährige noch die Möglichkeit nach Jugendstrafrecht verurteilt zu werden. Da das Jugendstrafrecht davon ausgeht, dass jugendliche Straftäter straffällig werden, weil erzieherische Defizite zugrunde liegen, soll diesen mit gezielten Erziehungsmaßregeln wie einem sozialen Training, oder der Unterbringung in einer betreuten Wohnform entgegengewirkt werden. Zuchtmittel wie das Erteilen einer Verwarnung, Auflagen oder Jugendarrest stellen die nächste Stufe bei Sanktionen dar. Erhebliche Sozialisationsmängel können auch eine Jugendstrafe begründen. Ist eine Haftstrafe angeordnet, so wird der Jugendliche in eine Jugendhaftanstalt eingewiesen. Die Haftstrafe beträgt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

Was versteht man unter dem Begriff Betrug?

Betrug wird in § 263 StGB definiert als Vermögensdelikt, da er das Vermögen des Täters durch vorsätzliche Täuschung mehrt und dem Betrogenen finanziellen Schaden zufügt. Das Herbeiführen eines besonders großen Vermögensverlustes, ab 50.000 Euro, wird als besonders schwerer Fall des Betrugs gewertet. Die Absicht, sich oder einem Dritten durch u.a. unrichtige Gestaltung des Datenverarbeitungsprogramms einen Vorteil zu verschaffen, bedeutet einen Gesetzesbruch der im StGB als Computerbetrug genannt wird. Wird eine gewährte Subvention missbraucht, oder wird ein Kapitalanleger am Kapitalmarkt vorsätzlich getäuscht so handelt es sich um Subventions- bzw. Kapitalanlagebetrug und wird als solcher strafrechtlich verfolgt. Beim Online-Shopping oder in sozialen Netzwerken findet leider oft Internetbetrug statt. Dabei wird die Gutgläubigkeit oder mangelnde Information von Opfern ausgenutzt. Sogenannte Fake-Shops bieten per Internet Waren an, die sie nicht besitzen, verleiten gutgläubige Kunden durch Angebote zum Kauf und verlangen Zahlung per Sofortüberweisung oder PayPal. Wurden Sie des Betruges beschuldigt, hilft ein Anwalt für Strafrecht. Die polizeilich angelegte Akte darf von einem Anwalt eingesehen werden. So kann er sich schnell einen Überblick verschaffen. Gut beraten ist man, wenn man vor Ermittlungsbehörden erst einmal keine Angaben macht. Man nennt dies das Recht zu schweigen. Auch einer Vorladung durch die Polizei muss nicht Folge geleistet werden.

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