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Anwalt für Strafrecht in Ribnitz-Damgarten auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Strafrecht, die im Umkreis von Ribnitz-Damgarten Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Alexander Prechtel

Am Campus 1-11, 18182 Bentwisch
in 17.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht

Infos zu Anwälte Strafrecht in Ribnitz-Damgarten
Strafrecht
Strafrecht ©freepik - mko

StGB – Was das Strafrecht regelt

Der Staat ist dem Bürger bei der Rechtsprechung in Strafdelikten übergeordnet, d.h. es wird nach öffentlichem Recht geurteilt und als solches ist es Teil des Strafgesetzbuches. Straßenverkehrsgesetz, Tierschutzgesetz, Transplantationsgesetz genauso wie das Embryonenschutzgesetz oder das Asylgesetz, sie alle sind sog. Nebengesetze des Strafrechtes. Das Strafverfahrensrecht dient als Regelwerk für das verfahrensrechtliche Procedere eines Strafprozesses. Eine Sonderstellung des Strafrechtes nimmt das Jugendstrafrecht ein. Eine schwächere Form der Strafe ist die Geldbuße. Sie wird eingesetzt bei Ordnungswidrigkeiten. Man spricht hier auch vom „kleinen Strafrecht“. Lassen Sie sich von einem Anwalt für Strafrecht in Ribnitz-Damgarten beraten.

Die Entscheidung, bei welchem Gericht die Anklage erfolgen soll, fällt die Staatsanwaltschaft.

Erwartete Urteile die unter zwei Jahren Freiheitsentzug bleiben oder einem Streitwert bis maximal 5000 Euro Strafgeld liegen, regelt das Amtsgericht. Bei einer Straferwartung von zwei bis vier Jahren liegt die Zuständigkeit beim Schöffengericht. Das Landgericht befasst sich mit Delikten, die ein Strafmaß von über vier Jahren erwarten lassen. Eine Sicherungsverwahrung ist vom Landgericht zu entscheiden. Auch die Wirtschaftsstrafkammer und die Jugendschutzkammer sind hier angesiedelt. Das Oberlandesgericht ist für Staatsschutzdelikte wie Terrorismus oder auch Volksverhetzung und dergleichen zuständig.

Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Sehr strenge Auflagen gelten für den Umgang mit Betäubungsmitteln. Diese sind aufgeführt im BtMG. Der Begriff Umgang fasst sowohl Anbau, Einfuhr, Ausfuhr, Herstellung und Vertrieb als auch den einfachen Besitz von Betäubungsmitteln zusammen. Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel sind, wegen ihres hohen Suchtpotentials, beispielsweise LSD, Marihuana, Heroin und synthetische Drogen. Sie sind gelistet in der Anlage I des BtMG. Der Umgang, also das Herstellen, Vertreiben oder auch schon der Besitz einer „nicht geringen Menge“ dieser Betäubungsmittel ist in Deutschland verboten. Wird ein Stoff zur Herstellung eines Medikaments benötigt, so darf er (so die Berechtigung erteilt wurde) hergestellt und vertrieben werden. Er ist aber, als Substanz in Anlage II gelistet, nicht verschreibungsfähig. Dann gibt es noch die Anlage III des BtMG. Diese Betäubungsmittel sind verkehrsfähig und verschreibungsfähig. Das heißt: Mit Berechtigung darf man sie herstellen, vertreiben und mit Rezept auch als Patient kaufen. Die Berechtigung zum Umgang mit Betäubungsmitteln der Anlage III haben in der Regel Apotheken, Krankenhäuser, Hospize und der Rettungsdienst. BtM-Rezepte dürfen ausschließlich von Ärzten ausgestellt werden, nur bei begründeter Anwendung und nur wenn der beabsichtigte Zweck nicht anders zu erreichen ist. Zögern Sie nicht einen Anwalt für Strafrecht in Ribnitz-Damgarten aufzusuchen wenn Sie wegen unerlaubter Substanzen belangt werden könnten.

Betäubungsmittel und Straßenverkehr

Spritzen Tabletten und Kapseln liegen auf einem TischSpritzen Tabletten und Kapseln liegen auf einem Tisch Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr ist unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln nicht erlaubt. Geregelt wird dies durch die Straßenverkehrsordnung. Eine Zuwiderhandlung zieht ein Bußgeldverfahren nach sich. Außerdem muss man mit einem Strafverfahren gemäß BtMG rechnen. Bei Drogenkonsum wird die Führerscheinstelle entscheiden ob ein Entzug der Fahrerlaubnis angebracht ist. Der Delinquent hat sich meist einer MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) zu unterziehen. Zu begleichen sind die Kosten vom Verursacher.

Ermittlungen wegen Körperverletzung?

Körperliche Misshandlung einer Person durch eine andere Person verursacht nennt man Körperverletzung. Wichtig zu wissen ist, dass auch physische Gewalt unter den Tatbestand der Körperverletzung fallen. Körperverletzung wird je nach Schwere der Tat mit Geldbuße bis hin zu Freiheitsentzug bestraft. Unter versuchte Körperverletzung fällt auch die Planung der Tat. Eine Körperverletzung, einfach oder fahrlässig verursacht, verjährt bereits nach fünf Jahren. Die Misshandlung Schutzbefohlener oder auch schwere Körperverletzung verjährt erst nach 10 Jahren. Eine 20jährige Verjährungsfrist gibt es bei Körperverletzung mit Todesfolge. Opfer einer Körperverletzung sollten sich unbedingt an einen Anwalt für Strafrecht wenden. Ein Opferanwalt kann bei Gericht beantragt werden. Dieses entscheidet ob ein Opferanwalt gestellt werden kann, seine Kosten übernimmt der Staat. Das Opferentschädigungsgesetz spricht einem Geschädigten das Anrecht auf Schmerzensgeld zu. Eine Anklage wegen Körperverletzung kann sehr schnell zu Verurteilungen führen, die nicht absehbar waren, deshalb sollte man auch bei leichter Körperverletzung unbedingt einen Anwalt an seiner Seite haben. Strafen und Vorstrafen beeinträchtigen schließlich das ganze weitere Leben.

Das besondere Strafrecht für die Jugend

Diebstahlsicherung an einem RucksackDiebstahlsicherung an einem Rucksack Das Alter ist maßgeblich bei der Entscheidung welches Strafrecht angewandt wird. Hier wird der Erziehungsgedanke zugrunde gelegt und soll, durch erzieherische Maßnahmen, weitere Straftaten verhindern. Gemäß § 19 Strafgesetzbuch (StGB) sind Kinder unter 14 Jahren schuldunfähig und demnach strafunmündig. Das Jugendstrafrecht betrifft Kinder ab dem 14. Lebensjahr bis zu ihrem vollendeten 17. Lebensjahr. Bei Jugendlichen dieser Altersstufe wird vorausgesetzt, dass sie sittlich und geistig das Unrecht einer Tat erkennen und deshalb richtig handeln können. Findet das Gericht einen Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren noch einem Jugendlichen gleichstehend, so kann das Jugendstrafrecht in Einzelfällen auch hier noch Anwendung finden. Jugendliches Fehlverhalten, meist verursacht durch mangelnde Erziehungsleistung der Eltern, soll nun durch Maßregeln wie einem Anti-Gewalts-Training, verändert und positiv beeinflusst werden. Die nächste Stufe, um den Heranwachsenden zur Einsicht zu bringen, stellen Verwarnungen durch den Richter oder Auflagen, wie das Erbringen einer Arbeitsleistung, dar. Zeigt ein Jugendlicher schädliche Neigungen, die weitere erhebliche Verbrechen nicht ausschließen lassen, so kann auch das Jugendstrafrecht eine Freiheitsstrafe verhängen. Ist eine Haftstrafe angeordnet, so wird der Jugendliche in eine Jugendhaftanstalt eingewiesen. Die Haftstrafe beträgt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

Betrug

Betrug ist das absichtliche Täuschen einer Person mit der Absicht sich einen finanziellen oder materiellen Vermögensvorteil zu verschaffen. Besonders schwere Fälle des Betruges sind der Gewerbs- oder Bandenbetrug. Sie finden Erwähnung unter Absatz 3 des § 263 StGB. Bei Computerbetrug lt. § 263a wird unrichtige Gestaltung eines Computerprogramms erwähnt, die das Ergebnis des Datenverarbeitungsprogramms verändert oder unbefugte Verwendung von Daten benennt um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Als weitere Betrugsarten sind der Subventionsbetrug und Kapitalanlagebetrug zu nennen. Beim Kapitalanlagebetrug wird eine gewinnbringende Anlage vom Täter versprochen oder vorgetäuscht. Subventionsbetrug wird begangen wenn gewährte Subventionen missbraucht werden. Internetkriminalität umfasst jedwede bewusste Täuschung von Internetusern zur eigenen Vermögensmehrung. Auch die Abo-Falle gehört zum Internetbetrug. Die Kunden willigen, durch geschickt getarnte Formulierungen, unwissentlich in einen kostenpflichtigen Abo-Vertrag ein. Sind Sie des Betruges beschuldigt, so suchen Sie sich einen Anwalt für Strafrecht. Als Anwalt kann er sich schnell über die Sachlage durch Akteneinsicht informieren und seinen Klienten so bestmöglich vertreten. Gut beraten ist man, wenn man vor Ermittlungsbehörden erst einmal keine Angaben macht. Man nennt dies das Recht zu schweigen. Auch einer Vorladung durch die Polizei muss nicht Folge geleistet werden.

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