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Rechtsinfos zum Bleiberecht
Letzte Aktualisierung am 13.12.2016 /
Lesedauer ca. 3 Minuten
- Hintergründe zum Bleiberecht
- Duldung und Bleiberecht
- Bedingungen für ein Bleiberecht
- Der Anwalt für Migrationsrecht hilft weiter
Hintergründe zum Bleiberecht
Das Bleiberecht lässt sich ohne nähere Ausführungen zum Asylrecht kaum erklären. Daher zunächst ein kleiner Exkurs: Ausländer, die nach Deutschland kommen und in ihrem Heimatland (politisch) verfolgt werden oder bei ihrer Rückkehr eine Verfolgung befürchten müssen, können hierzulande Asyl beantragen. Dieses Recht ist im deutschen Grundgesetz festgeschrieben. Die Beantragung folgt einem festen Prozedere: Wenn der Asylsuchende registriert ist, mit einem temporären Ausweisdokument versehen und untergebracht ist, kann er einen förmlichen Asylantrag stellen. Der Antrag wird von der zuständigen Behörde geprüft - ein komplexes und aufwändiges Verfahren, das im Einzelfall lange dauern und Behörden und Gerichte ordentlich beschäftigen kann. An seinem Ende kann:- Bei einer positiven Entscheidung die Anerkennung als Asylsuchender mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stehen.
- Bei einer negativen Entscheidung die Ablehnung mit der Aufenthaltsbeendigung (Abschiebung) des Asylsuchenden erfolgen.
Duldung und Bleiberecht
In Deutschland leben ca. 170.000 "geduldete" Flüchtlinge, die an und für sich ausreisepflichtig wären, deren Ausreise aber aus rechtlichen Gründen ausgesetzt ist. Mit dem Status der Duldung halten sie sich laut Gesetz nicht rechtmäßig in Deutschland auf: Ihnen steht kein Aufenthaltsrecht zu. Sie haben auch in anderen Bereichen nur eingeschränkte Rechte, so z.B. nur einen eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Bildungsangeboten. Gegenüber anderen Ausländern, etwa anerkannten Asylbewerbern, sind sie dauerhaft im Nachteil; ihre Integration ist weder beabsichtigt noch möglich. Viele von Ihnen haben keinen gültigen Pass. Die Herkunftsländer, in die sie abgeschoben werden sollen, weigern sich, ihnen neue Papiere auszustellen. Um diese sinnlose und perspektivlose Situation zu entschärfen (die außerdem erheblichen sozialen Sprengstoff birgt), hat die Bundesregierung im das Bleiberecht reformiert. Nach der neuen Regelung darf Ausländern im Status der Duldung ("Langzeitgeduldete") dann ein Bleiberecht gewährt werden, wenn sie:- Als Einzelpersonen bereits seit mindestens 8 Jahren ununterbrochen in Deutschland leben
- Als Familien mit minderjährigen Kindern bereits seit 6 Jahren in Deutschland sind.
Bedingungen für ein Bleiberecht
Die Erteilung des Bleiberechts ist an Bedingungen geknüpft. Die Ausländer (es ist von "gut integrierten" Ausländern die Rede):-
Sollen Deutsch sprechen (Gefordert sind Sprachkenntnisse auf dem Niveau A2, das bedeutet, dass man sich im Alltag gut verständlich machen kann)
- Dürfen in Deutschland nicht straffällig geworden sein Müssen über ein Erwerbseinkommen verfügen ("Der Lebensunterhalt muss überwiegend gesichert sein".)
- Müssen ausreichenden Wohnraum haben (was das bedeutet, ist gesetzlich nicht definiert).