Mit der Einbürgerung können ausländische Personen die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Eine Einbürgerung ist mit diversen Auflagen verbunden. Zuständig für Einbürgerungen sind die lokalen Einbürgerungsbehörden. Je nach Wohnort kann die zuständige Behörde auf dem örtlichen Rathaus oder der Stadt-, Bezirks- oder Kreisverwaltung erfragt werden.
Einbürgerung: nicht automatisch
Wer Deutscher werden möchte, muss sich aktiv darum bemühen und die Einbürgerung bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde beantragen. Grundsätzlich muss der Antragssteller acht Jahre lang regelmäßig in Deutschland gelebt haben, er muss seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten können, ausreichend deutsch sprechen (Nachweis!), nicht vorbestraft oder extremistisch oder terroistisch aufgefallen sein, ausreichend Kenntnisse über Deutschland nachweisen, sich zum deutschen Grundgesetz bekennen sowie die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben wollen.
Benötigte Dokumente bei der Beantragung
Normalerweise erhalten Sie bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde eine Checkliste an Unterlagen, die Sie dem Einbürgerungsantrag beifügen müssen. In der Regel gehören dazu handgeschriebener Lebenslauf mit Lichtbild, Nachweis über Deutschkenntnisse, Geburtsurkunde, Einkommensnachweis (auch der Familienmitglieder), Nachweis über eine bestehende Kranken- und Pflegeversicherung sowie eine Rentenversicherung und ggf. Heiratsurkunde und/oder Scheidungsnachweis. Die Kosten für eine Einbürgerung bewegen sich im unteren dreistelligen Bereich (grob 300 Euro). Dazu kommen noch die Kosten für das Übersetzen von Dokumente in ausländerischer Sprache, die grundsätzlich selbst zu tragen sind.
Eingebürgerte Deutsche: zweitklassig oder gleichrangig?
Rechtlich gibt es keinen Unterschied zwischen geborenen und eingebürgerten Deutschen. Wer also - wie auch immer - die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, ist Deutscher per Gesetz mit allen Rechten und Pflichten. Er kann auf allen Ebenen wählen und selbst gewählt werden und sich in Europa und vielen außereuropäischen Ländern frei und meist ohne Visum bewegen. Eine Einbürgerung ist rechtlich ganz anders zu bewerten also ein Aufenthaltstitel. Der Aufenthaltstitel besagt demgegenüber lediglich, dass ausländische Menschen sich legal in Deutschland aufhalten dürfen und ggf. auch eine Arbeitserlaubnis erhalten. Allerdings kann der Aufenthaltstitel einmal in eine Einbürgerung münden, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt werden.
Spezialisierte Anwälte
Rechtsanwalt Thomas Leutheuser
Kanzlei Becker & Leutheuser Rechtsanwalt
· Fachanwalt für Strafrecht
Peuntgasse 3,
90402 Nürnberg