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Bei mangelnder Vermieterbescheinigung droht hohes Bußgeld!

Letzte Aktualisierung am 2025-10-22 / Lesedauer ca. 3 Minuten

Die Vermieterbescheinigung ist ein Dokument, das vom Vermieter ausgestellt wird und den Einzug eines Mieters in eine bestimmte Wohnung bestätigt. Sie enthält Angaben zur Wohnung, zum Mieter sowie zum Zeitpunkt des Einzugs. Dieses Formular ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Einwohnermeldeamt vorgelegt werden. Es dient der Meldebehörde zur korrekten Erfassung des Wohnsitzes und verhindert Scheinanmeldungen. Ohne diese Bescheinigung ist eine Anmeldung des Wohnsitzes nicht möglich.

Warum hat der Gesetzgeber die Vermieterbescheinigung eingeführt?

Die Vermieterbescheinigung dient dazu, den tatsächlichen Wohnsitz einer Person eindeutig nachzuweisen. Sie wurde im November 2015 in Deutschland wieder eingeführt, um Scheinanmeldungen zu verhindern. Zuvor war es möglich, sich ohne Nachweis bei einer beliebigen Adresse anzumelden, was unter anderem zu Missbrauch bei Schul- oder Kitaplatzvergaben führte. Durch die Bescheinigung wird sichergestellt, dass nur Personen mit Zustimmung des Vermieters eine Adresse als Wohnsitz angeben können. Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, die Melderegister zuverlässiger und manipulationssicherer zu gestalten.

Welche Folgen drohen, wenn keine Vermieterbescheinigung ausgestellt wird?

  • Keine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt: Ohne Vermieterbescheinigung ist die Wohnsitzanmeldung nicht möglich, was zu Problemen mit Behörden, Banken oder Versicherungen führen kann.
  • Bußgeld für den Vermieter: Die Ausstellung ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei Verweigerung droht dem Vermieter ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.
  • Einschränkungen für den Mieter: Ohne Anmeldung kann der Mieter keine Meldebescheinigung erhalten, was z. B. für Kindergeld, Fahrzeugzulassung oder Kontoeröffnung notwendig ist.
  • Verzögerungen bei Behördenangelegenheiten: Die Anmeldung von Kindern in Schulen oder Kitas kann sich verzögern, wenn der Wohnsitz nicht offiziell registriert ist.
  • Rechtliche Schritte möglich: Mieter können den Vermieter zur Ausstellung auffordern und notfalls rechtlich dagegen vorgehen.

Was muss eine Vermieterbescheinigung beinhalten?

Die geforderten Angaben, die in einer Vermieterbescheinigung stehen müssen, sind unkompliziert. Es sind lediglich:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers / Vermieters / Verwalters
  • Angabe, ob es sich um eine Anmeldung oder Abmeldung handelt
  • Ein- oder Auszugsdatum
  • Wohnungsanschrift
  • Namen aller Personen, die in der Wohnung wohnen.

Die Vermieterbescheinigung betrifft auch Untermietverhältnisse. Hauptmieter von Wohnungen haben ihren Untermietern ebenfalls Vermieterbescheinigungen auszustellen. Weitere Vorschriften gelten bei Abmeldungen: Eine Abmeldung kann frühestens eine Woche vor Auszug des Mieters erfolgen. Das neue Gesetz bietet dem Vermieter einen Auskunftsanspruch gegenüber der Meldebehörde. So kann er überprüfen, ob ein Mieter sich auch tatsächlich an- oder abgemeldet hat.

Formular Wohnungsgeberbestätigung / Vermieterbescheinigung

Formular Wohnungsgeberbestätigung / Vermieterbescheinigung Wohnungsgeberbestätigung / Vermieterbescheinigung
Hier können Sie sich ein Musterformular Wohnungsgeberbestätigung bzw. Vermieter-Bescheinigung als PDF-Datei herunterladen.
Quelle: anwaltssuche.de, 12.05.2016 Downloads: 6684

Kann ein Vermieter die Vermieterbescheinigung auch per E-Mail an das Einwohnermeldeamt schicken?

In vielen Gemeinden ist das möglich. Die Behörde kann bestimmte Anforderungen an die Form der elektronischen Übermittlung stellen, etwa die Nutzung eines besonderen Online-Portals oder die Einhaltung bestimmter Sicherheitsstandards.

Darf ein Hausverwalter die Vermieterbescheinigung ausstellen?

Ja, wenn er vom Eigentümer bevollmächtigt wurde. Viele Verwaltungen übernehmen bei neuen Mietverhältnissen das Ausstellen automatisch.

Muss der Vermieter eine Bescheinigung auch beim Auszug ausstellen?

Nein, das ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Kann ein Mieter die Bescheinigung selbst beim Amt abgeben?

Ja, das ist üblich. Der Vermieter stellt sie aus, und der Mieter legt sie beim Einwohnermeldeamt vor.

Was ist, wenn der Vermieter im Ausland lebt?

Dann kann ein Bevollmächtigter in Deutschland die Bescheinigung ausstellen. Wichtig ist, dass dessen Name und Adresse auf dem Dokument vermerkt sind.

Kann der Vermieter für die Ausstellung der Bescheinigung Geld verlangen?

Nein, die Ausstellung ist Teil seiner gesetzlichen Pflichten. Eine Gebühr dafür ist unzulässig.

Ist eine Vermieterbescheinigung bei Eigentumswohnungen nötig?

Ja, auch Eigentümer, die selbst einziehen, müssen sich anmelden. In diesem Fall unterschreiben sie die Bescheinigung praktisch für sich selbst.

Wird die Vermieterbescheinigung bei der Steuererklärung benötigt?

Nein, sie dient ausschließlich dem Meldewesen. Für steuerliche Zwecke spielt sie keine Rolle, auch nicht bei der Absetzbarkeit von Werbungskosten.

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