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Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Baurecht in Augsburg

Rechtsanwälte aus Augsburg für das rechtliche Fachgebiet Baurecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Infos über Anwälte für Baurecht in Augsburg
Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

Das Baurecht

Übergabe eines Schlüssel nach BaufertigstellungÜbergabe eines Schlüssel nach Baufertigstellung Das BauGB regelt die meisten Dinge wenn es ums Bauen geht. Aber es gibt noch einige weitere Gesetze die beim Bauen zu berücksichtigen sind, so z.B. das BGB und auch Verordnungen über die Sicherheit am Bau (BaustellV, BauFordSiG). Das Baurecht wird in privates und öffentliches Baurecht unterteilt. Das öffentliche Baurecht befasst sich sowohl mit den Einschränkungen der Baufreiheit als auch mit dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht. Allgemeine Regelungen zum öffentlichen Baurecht findet man im Baugesetzbuch. Ein Schwerpunkt des Baurechts ist die Bauleitplanung und die Erstellung eines Flächennutzungsplanes durch die Gemeinde. Dieser Flächennutzungsplan enthält künftige bauliche Planungen der Gemeinde. Die Gemeinde ist auch gesetzlich verpflichtet ein Neubaugebiet sachgerecht zu erschließen. Die Kosten für diese Erschließung teilt sich die Gemeinde mit den jeweiligen Eigentümern der Grundstücke. Dann gibt es auch Sondervorschriften über die Sanierung von Städten und besonders auch deren alter Stadtkerne. Über die Baugenehmigung entscheidet die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Sie ist auch für die Abnahme des Gebäudes nach Fertigstellung zuständig. Die Gemeinde verweigert die Baugenehmigung? Die Begleitung eines Anwalts für Baurecht in schwierigen baurechtlichen Angelegenheiten erleichtert den Weg zum Eigenheim meist beträchtlich.

Was muss beim Bau des Eigenheims beachtet werden?

Schüssel mit Haus als Schlüsselanhänger auf einem ArchitektenplanSchüssel mit Haus als Schlüsselanhänger auf einem Architektenplan Nach der Genehmigung des Bauplans geht es nun um das private Baurecht, die Bauverträge. Privates Baurecht befasst sich mit den Verträgen, die zwischen Bauherrn und den unterschiedlichen Baufirmen, dem Architekten usw. geschlossen wurden. Die Gestaltung des Architektenvertrages lässt einen großen Spielraum und Bauherren sollten die Details kennen. Einer Leistungsbeschreibung sollte bei Verträgen immer besonders viel Aufmerksamkeit gebühren, denn Ungenauigkeit kann hier schnell zu Unstimmigkeiten führen. Manchmal liefern Gewerke auch falsche Produkte wie Fenster oder Türen und der Bauherr kommt in Bedrängnis. Immer wieder kommt es auch vor, dass eine Baufirma Insolvenz beantragen muss und überhaupt keine Arbeit oder Material mehr liefern kann. Läuft es am Bau nicht glatt, so hat dies schnell sehr weitreichende und kostenspielige Folgen. Fachlichen Rat aus rechtlicher Sicht gibt in diesen Fällen ein Anwalt für Baurecht in Augsburg.

Die Bauabnahme

Architekt und Bauleiter lesen ein ProtokollArchitekt und Bauleiter lesen ein Protokoll Am Ende der Bauarbeiten steht dann die Bauabnahme durch den Bauherrn an. Aus juristischer Sicht ist diese Bauabnahme ein entscheidender Schritt. Die Unterschrift des Bauherrn bedingt nämlich die Umkehr der Beweislast, von nun an muss der Bauherr im Schadensfall beweisen, dass der Schaden ursächlich von der Baufirma verursacht wurde. Die Gewährleistungsfrist von fünf Jahren beginnt ab dem Moment der Unterschrift. Auch bei Schäden, etwa durch Sturm, trägt nun der Eigentümer die Gefahr.

Die Baumängel und das Abnahmeprotokoll

Notizbrett mit Abnahmeprotokoll und 2 ArbeiternNotizbrett mit Abnahmeprotokoll und 2 Arbeitern Ein Baumangel liegt dann vor, wenn eine Arbeit garnicht, nicht richtig oder nicht vollständig erfolgte. Wegen oben genannten Konsequenzen für den Bauherrn darf eine Bauabnahme nicht unterschrieben werden, wenn Mängel festgestellt wurden. Darum ist ein Abnahmeprotokoll unerlässlich. Dieses bietet die Möglichkeit alle Mängel oder noch nicht erbrachte Leistungen detailliert festzuhalten. Das Abnahmeprotokoll muss keiner Form entsprechen.

Der Inhalt sollte jedoch aus folgenden Punkten bestehen:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Bausachverständiger unterstützt den Bauherren

Sachverständige mit BauhelmSachverständige mit Bauhelm Ein Bausachverständiger kann dem Bauherrn bei der Abnahme eine wichtige Stütze sein. Muss man die Abnahme jedoch ohne Bausachverständigen durchführen, so empfielt es sich, auch Dinge aufzunehmen bei denen man unsicher ist ob es sich um einen Baumangel handelt. Dadurch hält man sich die Möglichkeit auf Mängelrüge offen, wenn ein Sachverständiger diesen Punkt ebenfalls als Mängel feststellt. Kabel oder Rohre können bei der Endabnahme nicht mehr kontrolliert werden, da sie unter dem Estrich oder dem Putz verborgen sind. Am besten werden sie also direkt nach ihrer Fertigstellung abgenommen. Als abgenommen gilt ein Neubau übrigens auch wenn: Der Bauherr ignoriert die Ankündigung der Bauabnahme und erscheint auch nicht am Abnahmetermin. Der Bezug des Eigenheims. Er überweist die Schlussrate oder zahlt den Handwerkern Trinkgeld!

Baupfusch - die häufigsten Mängel und ihre Beseitigung

Gruppenbild von BauingenieurenGruppenbild von Bauingenieuren Es gibt typische Baumängel nach denen man Ausschau halten sollte. So z.B. Risse im Mauerwerk oder im Putz z.B. durch fehlerhafte Verarbeitung. Für Bauherrn oft nicht sofort erkennbar sind falsch eingebaute Fenster die später jedoch zu Wasserschäden führen können. Der Keller ist undicht, weil Fehler bei der Verarbeitung der Materialien gemacht wurden. Beim Legen des Estrich können viele Fehler gemacht werden und zu Rissen führen. Undichte Lüftungsanlagen bringen Feuchtigkeit ins Gemäuer. Viele dieser Fehler lassen sich vermeiden, wenn der Bauherr die Baustelle oft besucht und vor Ort ist.

Bei Baumängeln gibt es einige Dinge, die zu beachten sind.

Ausrichten von schiefen WändenAusrichten von schiefen Wänden Der Baumangel darf nicht vom Bauherrn selbst repariert werden! Stattdessen sollte der Mängel als Beweismaterial fotografiert werden. Der nächste Schritt ist die schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung beim verantwortlichen Bauunternehmen. Diese ist durch Einschreiben mit Rückschein zuzustellen. Der Bauherr ist berechtigt einen Teil der Rechnung zurückzubehalten bis die Mängel zufriedenstellend beseitigt wurden. Der Handwerker hat Anspruch auf eine Nachfrist, wenn er den Schaden nicht innerhalb der gesetzten Frist beheben konnte. Nützt der Handwerker auch diese zweite Fristsetzung nicht zur Behebung des Mängels, so kann der Bauherr vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und einen anderen Handwerker mit der Erledigung beauftragen. Ein von Ihnen beauftragter Anwalt Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht nützt auch alternative Verfahren der Konfliktlösung, wie z.B. das Schiedsgericht, das Schiedsgutachten oder die Mediation. Kontaktieren Sie jetzt unverbindlich einen Anwalt für Baurecht in Augsburg oder in der Nähe.

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