Anwalt für Baurecht in Nürnberg
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Baurecht öffentlich und privat
Unterschrift Bauvertrag Das Gesetz für Baurecht findet sich überwiegend im BauGB. Weitere relevante Gesetze sind etwa das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), die BauNVO, BaustellV, das BauFordSiG oder auch das BauStiftG. Das Baurecht wird in zwei Bereiche aufgeteilt, dem öffentlichen und dem privaten Baurecht. Das öffentliche Baurecht befasst sich mit allen Fragen des Bauplanungs- und des Bauordnungsrechts, hauptsächlich mit den Belangen, die am Anfang der Bauplanung stehen. Das Baugesetzbuch beinhält die allgemeinen gesetzlichen Regelungen des öffentlichen Baurechts. Hierin ist u.a. die Bauleitplanung durch die Gemeinde geregelt und die Notwendigkeit einen Flächennutzungsplan aufzustellen. Der Flächennutzungsplan ist wichtig, da er künftige bauliche Planungen darlegt, wie etwa den Bau eines neuen Einkaufszentrums oder eines Wohngebietes. Die Gemeinde ist auch gesetzlich verpflichtet ein Neubaugebiet sachgerecht zu erschließen. Die dadurch entstehenden Kosten sind allerdings auch vom jeweiligen Grundstückseigentümer mit zu finanzieren. Ausserdem geht es im Baugesetzbuch auch um die Erhaltung schützenswerter Gebäude in Altstädten oder auch um Landschaftsschutz. Vor dem Bau muss der Bauplan bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht und von ihr genehmigt werden. Wie kann man sich wehren, wenn die Gemeinde die Baugenehmigung verweigert? Bereits in dieser frühen Phase sollten Sie unbedingt auf die Hilfe eines Rechtsanwalts für Baurecht zurückgreifen.
Nach der Baugenehmigung
Schlüssel hängen an einem Schlüsselboard Der Bau ist genehmigt, nun geht es um die Bauverträge. Im privaten Baurecht sind alle Vertragsverhältnisse des Bauherren mit den bauausführenden Unternehmen geregelt. Besonderes Augenmerk sollten Bauherrn auf den mit dem Architekten zu schließenden Vertrag haben, da diese oft sehr detailreich und unübersichtlich sind. Häufig führt eine unklare oder missverständliche Leistungsbeschreibung in Verträgen und Vertragsklauseln zu Ärger und Streit. Oder eine mangelhafte Durchführung der vereinbarten Arbeit führt zu Problemen, die den Bauherrn schnell in Not geraten lassen können. Immer wieder es auch vor, dass eine Baufirma die Leistungen nicht erbringen kann, da sie nicht mehr liquide ist. Gibt es Schwierigkeiten während der Bauphase, so ergibt sich daraus meist eine spätere Fertigstellung sowie ungeplante Kosten und Vertragsstrafen. Ein Anwalt oder Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Nürnberg kann hier oft schnell und klärend größeren Schaden abwenden.
Die Bauabnahme - worauf ist zu achten?
Bauingenieur und Architekt mit Plan vor einer Baustelle Die Bauabnahme beschließt, durch eine gemeinsame Begehung, ein Bauprojekt. Diese Bauabnahme hat weitreichende juristische Folgen. Der Bauherr erkennt damit die Leistung als erbracht an und die Beweislast für Mängel liegt nun bei ihm. Die Gewährleistungsfrist der Baufirma von 5 Jahren für versteckte Mängel beginnt. Außerdem tritt der Gefahrenübergang ein, das bedeutet der Eigentümer trägt ab jetzt die Verantwortung bei Schäden, etwa durch Sturm.
Baumängel und Abnahmeprotokoll
Notizbrett mit Abnahmeprotokoll und 2 Arbeitern Um einen Baumangel handelt es sich wenn die Arbeit nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erfolgte oder das Ergebnis nicht funktionstüchtig ist. Wegen oben genannten Konsequenzen für den Bauherrn darf eine Bauabnahme nicht unterschrieben werden, wenn Mängel festgestellt wurden. Deshalb ist ein Abnahmeprotokoll unumgänglich. In diesem Protokoll werden alle Mängel niedergeschrieben und am besten auch fotografisch festgehalten. Es gibt für ein Abnahmeprotokoll keine Form die eingehalten werden muss.
Jedoch sollten folgende Punkte enthalten sein:
- Die Teilnehmer der Begehung
- Datum und Ort der Bauabnahme
- Name des Bauherrn
- Adresse der Baustelle
- Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
- Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
- Beginn und Fertigstellung der Leistung
- die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
- Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
- eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
- die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn
Sicherheit gibt ein Bausachverständiger
Bausachverständige erstellen ein Gutachten Ein Bausachverständiger kann dem Bauherrn bei der Abnahme eine wichtige Stütze sein. Zur Sicherheit sollten auch Dinge aufgenommen werden, bei denen nicht klar ist, ob es sich tatsächlich um einen Mängel handelt. Dadurch hält man sich die Möglichkeit auf Mängelrüge offen, wenn ein Sachverständiger diesen Punkt ebenfalls als Mängel feststellt. Frühere Abnahmen werden notwendig für alle Arbeiten, die bei der Endabnahme nicht mehr sichtbar sind, wie Kabel oder Rohre. Der richtige Zeitpunkt für diese separaten Abnahmen sollte deshalb immer möglichst zeitnah zu deren Fertigstellung erfolgen. Als abgenommen gilt ein Neubau übrigens auch wenn: Der Bauherr versäumt zum Termin der Bauabnahme zu erscheinen und reagiert auch auf deren Ankündigung nicht. Der Bezug des Eigenheims. Die vorzeitige Überweisung der Schlussrate würde ebenfalls als Abnahme ausgelegt.
Welche Mängel treten auf und wie kann eine Mängelbeseitigung aussehen
Aushubbagger auf einer großen Baustelle Es gibt Klassiker unter den Baumängeln. Fehlerhafte Verarbeitung der Baumaterialien in Putz oder Mauerwerk die zu Rissen führt beispielsweise. Beim Einbau der Fenster können Fehler auftreten, z.B. können sie mit der Außenseite nach innen eingebaut worden sein. Der Keller ist undicht, weil Fehler bei der Verarbeitung der Materialien gemacht wurden. Oder ein zu schnelles Trocknen des Estrichs führt zu Rissen. Feuchte Mauern können auch durch eine falsch eingebaute Lüftungsanlage verursacht werden. Viele dieser Fehler lassen sich vermeiden, wenn der Bauherr die Baustelle oft besucht und vor Ort ist.
Bei Baumängeln gibt es einige Dinge, die zu beachten sind.
Demontage fehlerhafter Deckenpanele Der Versuch den Mängel selbst zu beheben ist unbedingt zu unterlassen. Fotos sind wichtig um den Mängel zu dokumentieren. Anschließend muss dann eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung erfolgen. Die Konsequenz des Bauherrn kann das vorübergehende Einbehalten eines Teils der Handwerkerrechnung sein. Verstreicht die Frist ohne Reparatur so muss eine Nachfrist gesetzt werden. Ist der Schaden dann noch immer nicht behoben, darf der Bauherr einen anderen Handwerker mit der Mängelbehebung beauftragen, die Vergütung mindern oder ganz vom Vertrag zurücktreten. Ein Anwalt oder Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist ein zuverlässiger und versierter Partner um Rechte einzufordern, wenn nötig auch vor Gericht. Nehmen Sie die Hilfe eines Anwaltes für Baurecht in Nürnberg in Anspruch.

