Ihren Anwalt für Reiserecht in Dresden finden
Rechtsanwälte aus Dresden für das rechtliche Fachgebiet Reiserecht.
Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.
Reisen und das Gesetz
junge Leute in einem Hostel Die gesetzlichen Regelungen für Pauschalreisen findet man im BGB und dort im Reiserecht. Die Reiseplanung wird für den Reisenden durch einen Pauschalreisevertrag mit dem Reiseveranstalter deutlich einfacher und er hat nur einen Vertragspartner. Im Reisepaket enthalten sind meist die Anreise und Unterkunft inklusive Voll- oder Halbpension, oft auch noch Kinderbetreuung oder Freizeitaktivitäten. Es wird also die Notwendigkeit vermieden einzelne Verträge wie Beförderungsvertrag mit der Fluggesellschaft und Beherbergungsvertrag mit dem Hotel zu schließen, stattdessen gibt es gem. § 651 a BGB einen Reisevertrag für beides. Der Reiseveranstalter ist hier die Anlaufstelle wenn man mit irgendetwas nicht zufrieden war. Die Flugverspätung von mehr als drei Stunden ist ein veritabler Streitgrund. Übernimmt man hingegen die Planung und Buchung in Eigenregie, so hat man für jeden Vertrag einen gesonderten Ansprechpartner. Ist keine Pauschalreise gebucht, so ist sie nicht über das Reiserecht geregelt sondern in anderen Rechtsgebieten.
Rechte beim Reiserücktritt kurzer Überblick
kranker Tourist mit Schutzmaske hustet Die Möglichkeit von einer Reise zurücktreten zu können ist meist nicht das Problem. Die dabei anfallenden Stornokosten sind jedoch meist zu akzeptieren. In manchen Fällen hilft eine abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung. Voraussetzung ist jedoch für gewöhnlich eine Krankheit des Reisenden, die ihm das Reisen unmöglich macht. Auch eine aktuelle Covid-19 Erkrankung ist ein Reiserücktrittsgrund. Eine schriftliche ärztliche Bestätigung wird in den meisten Fällen zusätzlich gefordert. Ausgeschlossen wird ein Reiserücktritt wenn man wegen eines Risikokontaktes in Quarantäne ist, da es sich hierbei nicht um eine Erkrankung handelt. Reisende sollten bei Versicherungsabschluss darauf achten ob der Pandemiefall mit in den Vertrag aufgenommen ist.
Reiserechtslage zu Coronazeiten
Touristin sitzt im Flugzeug mit Schutzmaske Das BGB nennt in § 651 h auch die Möglichkeiten unter denen ein Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktreten kann. Die Voraussetzung für die Anwendung dieses Paragraphen sind unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die eine Reise an den Bestimmungsort unmöglich machen oder erheblich beschweren. Vor allem aber ist eine offizielle Reisewarnung durch das Auswärtige Amt entscheidend. Für den Kunden fallen in diesem Fall keinerlei Stornogebühren an. Einige Rechtsprechungen wurden hierzu bereits gefällt. Leider können sich durch die aktuelle Covid-19 Pandemie jederzeit Änderungen zu dem in diesem Artikel behandelten Thema ergeben. Bei Fragen das Reiserecht betreffend, oder bei speziellen Fragen, holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Reiserecht.