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Das Reiserecht
Mädchen auf einer Schwimmmatratze Pauschalreisen sind im Gesetz durch das Reiserecht geregelt. Dem Kunden wird die Reiseplanung durch einen abgeschlossenen Pauschalreisevertrag mit dem Veranstalter anstelle von vielen Einzelverträgen deutlich vereinfacht. Anreise, Hotel, die Verpflegung vor Ort und auch Freizeitaktivitäten können dadurch in einem gebucht werden. Es wird also die Notwendigkeit vermieden einzelne Verträge wie Beförderungsvertrag mit der Fluggesellschaft und Beherbergungsvertrag mit dem Hotel zu schließen, stattdessen gibt es gem. § 651 a BGB einen Reisevertrag für beides. Der Reiseveranstalter ist hier die Anlaufstelle wenn man mit irgendetwas nicht zufrieden war. Die Flugverspätung von mehr als drei Stunden ist ein veritabler Streitgrund. Organisiert man seine Reise selbst, so schließt man stattdessen viele einzelne Verträge wie etwa Dienstverträge, Beherberbungs- oder Beförderungsverträge und hat dementsprechend viele Vertragspartner. Reisen ohne Reiseveranstalter sind nicht vom Reiserecht abgedeckt, sie sind in anderen Rechtsgebieten geregelt.
Kann ich von meinem Reisevertrag zurücktreten
hölzerne Löffel mit bunten Tabletten Eine Reise nicht anzutreten ist nicht die Schwierigkeit. Die Stornokosten muss man jedoch in Kauf nehmen. In manchen Fällen hilft eine abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung. Sie tritt jedoch meist nur dann in Kraft, wenn eine ernste Lebenssituation oder Krankheit des Reisenden oder eines nahen Angehörigen den Reiseantritt verhindert. Auch ein Infekt durch das Sars-Cov-2 kann ein Reiserücktrittsgrund sein. Eine schriftliche ärztliche Bestätigung wird in den meisten Fällen zusätzlich gefordert. Der Kontakt mit einer infizierten Person und die daraufhin verhängte Quarantäne sind jedoch für die Versicherung kein anerkannter Rücktrittsgrund. Zu beachten ist auch, dass manche Versicherungen Pandemiefälle explizit ausschließen.
Corona und die Urlaubsreise
Reisende mit KN95 Maske an einem Bahnhof Auch ein Reiseveranstalter hat unter gewissen Voraussetzungen lt. § 651 h BGB die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten. Ein behördlich angeordnetes Einreiseverbot wird als sog. unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstand anerkannt. Gibt es eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das betreffende Reiseziel, so ist dies ebenfalls ein gewichtiger Punkt. Der Reiseveranstalter muss unter diesen Gegebenheiten eine Reise kostenfrei stornieren. Auch deutsche Gerichte haben in 2020 schon Urteile gefällt. Wir möchten darauf hinweisen, dass sich durch eine sich schnell ändernde Rechtslage zu und wegen Covid-19 jederzeit Änderungen der Rechtslage ergeben können. Um schnell und aktuell gut beraten zu werden, holen Sie sich unverbindlich Rat bei einem Anwalt für Reiserecht.
Hilfreich: Reisevollmacht
