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Kategorie: Anwalt Reiserecht ,
10.08.2026 (Lesedauer ca. 7 Minuten, 125091 mal gelesen)
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Allein Reisen unter 18: Was Eltern beachten müssen!

Jugendliche mit Glas und Strohhalm im Urlaub Jugendliche mit Glas und Strohhalm im Urlaub © freepik - mko

Allein verreisen, neue Länder entdecken und zum ersten Mal ohne Eltern Verantwortung übernehmen: Für viele Jugendliche ist das ein großer Schritt. Doch ab welchem Alter dürfen Minderjährige selbstständig reisen, welche Unterlagen müssen sie dabeihaben und wann ist eine beglaubigte Reisevollmacht erforderlich? Dürfen Jugendliche allein ein Flugzeug besteigen und welche Regeln stellen Fluggesellschaften, Hotels und Einreiseländer auf? Und was sollten Eltern vor Klassenfahrt, Sprachreise, Ferienlager oder Urlaub ohne Begleitung unbedingt klären?

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Ab welchem Alter dürfen Jugendliche alleine reisen?


Es ist gesetzlich kein Mindestalter für den Urlaub ohne Eltern festgelegt. Allein die Eltern bestimmen, ob ihr Kind mit 14, 15, oder 17 Jahren in der Lage ist alleine zu verreisen.
Einige Reiseveranstalter bieten speziell organisierte Reisen für Jugendliche an, bei denen diese alleine, aber in einer begleiteten Gruppe reisen. Diese Reisen sind oft ab 12 oder 14 Jahren möglich und beinhalten sowohl die Organisation der Anreise als auch die Betreuung vor Ort. Solche Reisen sind besonders für Jugendliche interessant, die zwar alleine verreisen möchten, aber dennoch eine gewisse Aufsicht und Unterstützung benötigen.

Kann ein Minderjähriger ohne Zustimmung der Eltern eine Reise buchen?


Grundsätzlich kann ein Minderjähriger eine kostenpflichtige Reise nicht ohne Zustimmung seiner Eltern wirksam buchen. Wer zwischen sieben und 17 Jahre alt ist, ist nur beschränkt geschäftsfähig. Da mit einer Reisebuchung Zahlungspflichten und häufig auch mögliche Storno- oder Umbuchungskosten verbunden sind, ist der Vertrag für den Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft. Er benötigt daher die Einwilligung seiner gesetzlichen Vertreter. Bucht der Minderjährige trotzdem allein, ist der Reisevertrag zunächst schwebend unwirksam. Er wird erst wirksam, wenn die Eltern ihn nachträglich genehmigen. Verweigern sie die Genehmigung, kommt kein wirksamer Vertrag zustande. Kinder unter sieben Jahren sind geschäftsunfähig; eine von ihnen selbst vorgenommene Buchung ist grundsätzlich nichtig.

Dürfen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren alleine fliegen?


Fluggesellschaften haben oft eigene Regelungen bezüglich des Mindestalters für alleinreisende Jugendliche. Für die meisten internationalen Flüge liegt die Altersgrenze bei 12 bis 16 Jahren, wobei jüngere Kinder in der Regel nur mit einem speziellen Betreuungsservice fliegen dürfen.
Aufgepasst: Bei einigen Fluggesellschaften ist das Buchen der Flugreise für das alleinreisende Kind unproblematisch möglich, der Online-Check-Inn wird später aber aufgrund des Alters verweigert. Folge ist, die Flugreise kann nicht angetreten werden.
Hier ein Überblick einiger Airlines hinsichtlich ihrer Beförderungsbestimmungen von alleinreisenden Kindern:
• Air France: Mindestalter für Beförderung ist 4 Jahre –Betreuungsservice Pflicht 4-17 Jahre
• British Airways: Mindestalter für Beförderung ist 14 Jahre – kein Betreuungsservice
• Condor: Mindestalter für Beförderung ist 12 Jahre – Betreuungsservice ab 5 Jahre
• Emirates: Mindestalter für Beförderung ist 5 Jahre – Betreuungsservice Pflicht 5-11 Jahre
• Eurowings: Mindestalter für Beförderung ist 12 Jahre – Betreuungsservice ab 5 Jahre für Kinder in Begleitung von Geschwistern, die älter als 16 Jahre sind
• EasyJet: Mindestalter für Beförderung ist 16 Jahre – kein Betreuungsservice
• KLM: Mindestalter für alleinige Beförderung ist 15 Jahre – aber Betreuungsservice 5-17 Jahre
• Lufthansa: Mindestalter für Beförderung ist 12 Jahre – Betreuungsservice-Pflicht 5 -11 Jahre
• Qatar: Mindestalter für Beförderung ohne Betreuung ist 16 Jahre, Betreuungsservice 5- 15 Jahre
• Ryanair: Mindestalter für Beförderung ist 16 Jahre – kein Betreuungsservice
• Sundair: Mindestalter für Beförderung ist 5 Jahre – kostenpflichtiger Betreuungsservice 5-11 Jahre

Dürfen Hotels jugendliche Gäste unter 16 Jahren ablehnen?


Mit dieser Frage beschäftigte sich der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 401/1) im Fall einer Entschädigungsklage wegen Altersdiskriminierung von Eltern im Namen ihres minderjährigen Kindes gegen ein sog. „Adults Only-Hotel, in dem nur Hotelgäste ab einem Alter von 16 Jahren absteigen dürfen. Die Klage blieb in allen Instanzen erfolglos.
Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass ein Hotel ein Mindestalter für seine Gäste festlegen darf. Schließlich gebe es einen sachlichen Grund für die unterschiedliche Behandlung von minderjährigen Gästen. Das Hotel hat sein Geschäftsmodell auf ältere Gäste festgelegt, was es aufgrund seiner unternehmerischen Handlungsfreiheit auch zulässig ist. Zudem gebe es für Familien und Minderjährige genug Ausweichmöglichkeiten um Urlaub im Hotel zu machen, so das Gericht.

Welche Dokumente sollten Jugendliche unbedingt im Reisegepäck haben?


Vor der Abreise sollten Eltern prüfen, welche Dokumente für das jeweilige Reiseziel benötigt werden. Der Jugendliche sollte insbesondere folgende Unterlagen mitführen:
• einen gültigen Reisepass oder Personalausweis,
• gegebenenfalls ein Visum oder eine elektronische Einreisegenehmigung,
• erforderliche Einreise- und Gesundheitsformulare,
• eine schriftliche Reisevollmacht beziehungsweise Einverständniserklärung der Eltern,
• die Krankenversicherungskarte,
• gegebenenfalls einen Nachweis über eine Auslandsreisekrankenversicherung,
• Kopien der Geburtsurkunde und der Ausweisdokumente der Eltern, sofern das Einreiseland dies verlangt.
Bei längeren Aufenthalten, etwa im Rahmen eines Sprachurlaubs, genügt eine einfache Einreisegenehmigung häufig nicht. In diesen Fällen kann ein spezielles Visum erforderlich sein. Die konkreten Einreisebestimmungen sollten daher rechtzeitig geprüft werden.
Zusätzlich empfiehlt es sich, Kopien aller wichtigen Dokumente anzufertigen. Dazu gehören insbesondere:
• Reisepass oder Personalausweis,
• Versicherungskarte,
• Visum oder Einreisegenehmigung,
• Reisevollmacht der Eltern,
• Buchungs- und Reiseunterlagen.
Die Kopien sollten getrennt von den Originaldokumenten aufbewahrt werden. Sinnvoll ist außerdem eine digital gespeicherte Version, auf die der Jugendliche oder die Eltern im Notfall zugreifen können.
Darüber hinaus sollte der Jugendliche eine Liste mit wichtigen Notfallkontakten bei sich tragen. Darauf gehören:
• Namen und Telefonnummern der Eltern oder Sorgeberechtigten,
• Kontaktdaten weiterer Vertrauenspersonen,
• Anschrift und Telefonnummer der Unterkunft,
• Kontaktdaten der deutschen Botschaft oder des zuständigen Konsulats,
• Notrufnummern des Reiselandes,
• Notfallnummer der Reise- oder Auslandskrankenversicherung.

Was muss in einer Reisevollmacht für Jugendliche stehen?


In der Reisevollmacht sollten die Eltern die Reise ihres Kindes ausdrücklich erlauben. Neben dem Reiseziel, der Reiseroute – jeweils mit vollständiger Aufenthaltsadresse – und der Reisedauer sollte in der Vollmacht auch die Adresse der sorgeberechtigten Eltern sowie deren Erreichbarkeit stehen.
In einigen Ländern, wie etwa Frankreich und Italien reicht es aus, wenn der Reisevollmacht eine Kopie der Personalausweise der Eltern beigelegt wird. Andere Länder, wie die USA, Kanada, Südafrika und Rumänien verlangen eine notarielle Beglaubigung der Reisevollmacht. Es empfiehlt sich die Einverständniserklärung der Eltern in der jeweiligen Landessprache oder auf Englisch zu verfassen und ebenfalls vom Notar beglaubigen zu lassen. Für die Einreise nach Brasilien ist es zwingend notwendig die elterliche Reisevollmacht von einem brasilianischen Notar oder der brasilianischen Landesvertretung beglaubigen zu lassen.

Brauchen Jugendliche eine Reiseversicherung?


Eine Reiseversicherung ist besonders wichtig, wenn junge Menschen ins Ausland reisen. Sie bietet Schutz vor unvorhergesehenen Ereignissen, wie Krankheit, Unfällen oder Verlust von Gepäck. Eine solche Versicherung deckt auch die medizinischen Kosten ab, falls der Jugendliche während der Reise krank wird oder sich verletzt. Eine umfassende Reiseversicherung ist also unerlässlich. Sie sollte medizinische Versorgung, Rücktransport und eventuell auch Reiseabbruch abdecken. Einige Versicherungen bieten spezielle Tarife für Jugendliche an.

Was muss man bei organisierten Jugendreisen beachten?


Viele Jugendliche entscheiden sich für eine organisierte Reise, bei der sie in Gruppen unter Aufsicht von Betreuern unterwegs sind. Solche Reisen bieten eine perfekte Mischung aus Selbstständigkeit und Betreuung. In der Regel sind diese Gruppenreisen ab 12 Jahren möglich, und sie bieten vor allem jungen Reisenden Sicherheit und Orientierung.
Die Reisen werden oft von speziellen Veranstaltern organisiert, die Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen haben. Hier kümmert sich das Team um die Reisevorbereitungen, die Unterkunft und das Rahmenprogramm. Dies ist besonders für Jugendliche sinnvoll, die erste Erfahrungen mit dem Alleinreisen sammeln möchten, aber nicht auf die ständige Betreuung verzichten wollen.

Worauf sollten Eltern bei Anbietern von Jugendreisen achten?


Die Auswahl eines vertrauenswürdigen und erfahrenen Reiseveranstalters ist der erste und wichtigste Schritt. Der Veranstalter sollte auf Jugendreisen spezialisiert sein und über entsprechende Erfahrung im Umgang mit jungen Reisenden verfügen. Achten Sie auf Bewertungen und Empfehlungen von anderen Eltern oder ehemaligen Teilnehmern. Ein seriöser Anbieter ist transparent bezüglich der Reisebedingungen, Sicherheitsvorkehrungen und Betreuung. Bei der Auswahl der Anbieter von Jugendreisen sollten Eltern darauf achten, die Reise von qualifizierten Betreuern begleitet wird, die auch die Aufsichtspflicht für die Jugendlichen wahrnehmen. Das Reiseziel sollte jugendtauglich und alle angebotenen Aktivitäten altersgerecht sein. Das Thema Sicherheit sollte für den Jugendreise-Anbieter eine hohe Priorität haben.

Was ist der Unterschied von „betreuten“ und „begleiteten“ Jugendreisen?


Unter Jugendreise versteht man eine betreute Reise von Jugendlichen in der Regel ab 14 Jahren. Am Urlaubsort übernehmen Betreuer des Reiseveranstalters die Betreuung und Verantwortung für die Jugendlichen. Aber Aufgepasst: Einige Jugendreise-Anbieter unterscheiden zwischen „betreuten“ und „begleiteten“ Jugendreisen. Im ersten Fall übernehmen die Betreuer die Verantwortung für die Jugendlichen, im zweiten Fall stehen sie vor Ort nur als Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen zur Verfügung.

Was ist bei der Vorbereitung der Jugendreise zu beachten?


Vor der Abreise ist es ratsam, eine detaillierte Reisevorbesprechung abzuhalten, bei der alle offenen Fragen geklärt werden. Das betrifft sowohl praktische Dinge wie den Ablauf der Reise, Verhaltensregeln und Notfallpläne als auch Fragen zur Ausrüstung und persönlichen Vorbereitungen. Jugendliche sollten genau wissen, was sie erwartet, welche Aktivitäten geplant sind und wie sie sich richtig verhalten können. Für Eltern bedeutet das, dass sie alle Details der Reise kennen sollten, um ihr Kind bestmöglich auf die Reise vorzubereiten. Gleichzeitig sollten sie den Betreuern und Veranstaltern vertrauen und im Notfall wissen, wie sie schnell Kontakt aufnehmen können.

Wie sollten die Finanzen auf einer Jugendreise geregelt sein?


Ein wichtiger Aspekt ist die Frage des Taschengelds. Es sollte im Voraus geklärt werden, wie viel Geld die Jugendlichen während der Reise zur Verfügung haben und wie dieses verwaltet wird. Einige Reiseveranstalter bieten an, das Taschengeld für die Jugendlichen zu verwalten, was hilft, unerwünschte Ausgaben oder Verlust zu vermeiden. Eine Kombination aus Bargeld und einer Kreditkarte oder einem Prepaid-Kartenkonto ist sinnvoll. Eltern sollten besprechen, wie viel Geld für die Reise notwendig ist und wie es sicher verwahrt werden kann.

Wann hat der Jugendreise-Veranstalter seine Aufsichtspflicht verletzt?


Der Umfang der Aufsichtspflicht bei Jugendreisen richtet sich nach dem Alter der Jugendlichen, der Eigenart der Reise, der Vorhersehbarkeit eines schädigenden Verhaltens, wie etwa der Konsum von Alkohol und Drogen, sowie der Zumutbarkeit für den Anbieter.
Ein Jugendreise-Anbieter hat seine Aufsichtspflicht verletzt, wenn er bei einer Jugendreise für die Übernachtungen keinen Betreuer abstellt, der regelmäßige Kontrollen durchführt. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az. 6 U 78/95) und stellt klar, dass für eine ordnungsgemäße Pflichterfüllung ein Betreuer in der Unterkunft mitübernachten hätte müssen. Nur so seien Alkoholexzesse und ähnliches zu vermeiden.
Die Betreuer eines Zeltlagers verletzen ihre Aufsichtspflicht, wenn sie lediglich zu Beginn des Zeltlagers die 10 bis 13jährigen Kinder daraufhin weisen, keine Straftaten zu begehen und dass sie das Zeltlager nur nach Abmeldung und in Dreier-Gruppen verlassen dürfen, entschied das Landgericht (LG) Landau/Pfalz (Az.1 S 105/00). Bei Kindern in diesem Alter sei es notwendig, die Regeln des Zeltlagers regelmäßig aufzufrischen, damit Verbote nicht vergessen werden.

Wie bleiben Eltern im Kontakt mit dem allein reisenden Kind?


Moderne Technologie ermöglicht es, jederzeit in Kontakt zum allein reisenden Kind zu bleiben. Eltern sollten mit dem Kind regelmäßige Check-ins per Telefon oder Messenger-Diensten vereinbaren. Es kann auch hilfreich sein, eine Prepaid-SIM-Karte oder ein international nutzbares Handy dem Kind mitzugeben.
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland hat eine hilfreiche Smartphone-App herausgebracht, mit deren Hilfe Jugendliche Tipps zur Unterkunft, Transport, Notfall, Gesundheit oder zur Rechtslage erhalten. Auf „App ins EU-Ausland“ erfahren Jugendliche welche Vorschriften etwa hinsichtlich des Konsums von Alkohol und Tabak im Reiseland bestehen oder was sie bei Gepäckverlust unternehmen müssen. Die App funktioniert offline und ist im iOS und Android Store kostenlos erhältlich.

erstmals veröffentlicht am 17.07.2017, letzte Aktualisierung am 10.08.2026
Erstellt von: Kerstin Rügge, Rechtsanwältin (Redaktion anwaltssuche.de)

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