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Kategorie: Anwalt Reiserecht , 14.06.2024 (Lesedauer ca. 5 Minuten, 49515 mal gelesen)

Allein Reisen unter 18: Was Eltern beachten müssen!

Jugendliche mit Glas und Strohhalm im Urlaub Jugendliche mit Glas und Strohhalm im Urlaub © freepik - mko

Jugendliche träumen oft davon, allein auf Reisen zu gehen und neue Abenteuer zu erleben. Doch was müssen Eltern beachten, wenn ihr Kind unter 18 Jahren allein reisen möchte? Ab wann dürfen minderjährige Jugendliche alleine reisen? Welche Dokumente gehören unbedingt ins Reisegepäck? In welchen Fällen brauchen Jugendliche eine notariell beglaubigte Reisevollmacht? Und wann dürfen Minderjährige alleine fliegen?

Ab welchem Alter dürfen Jugendliche alleine reisen?


Es ist gesetzlich kein Mindestalter für den Urlaub ohne Eltern festgelegt. Allein die Eltern bestimmen, ob ihr Kind mit 13, 15, oder 17 Jahren in der Lage ist alleine zu verreisen.

Dürfen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren alleine fliegen?


Ob Fluggesellschaften alleinreisende Kinder und Jugendliche befördern, hängt von deren jeweiligen Beförderungsbedingungen ab. Viele Airlines nehmen Kinder und Jugendliche ohne Eltern erst ab einem bestimmten Alter im Flugzeug mit. Bei einigen wird ein kostenpflichtiger Betreuungsservice angeboten.

Aufgepasst: Bei einigen Fluggesellschaften ist das Buchen der Flugreise für das alleinreisende Kind unproblematisch möglich, der Online-Check-Inn wird später aber aufgrund des Alters verweigert. Folge ist, die Flugreise kann nicht angetreten werden.
Hier ein Überblick einiger Airlines hinsichtlich ihrer Beförderungsbestimmungen von alleinreisenden Kindern:

Air France: Mindestalter für Beförderung ist 4 Jahre –Betreuungsservice Pflicht 4-17 Jahre
British Airways: Mindestalter für Beförderung ist 14 Jahre – kein Betreuungsservice
Condor: Mindestalter für Beförderung ist 12 Jahre – Betreuungsservice ab 5 Jahre
Emirates: Mindestalter für Beförderung ist 5 Jahre – Betreuungsservice Pflicht 5-11 Jahre
Eurowings: Mindestalter für Beförderung ist 12 Jahre – Betreuungsservice ab 5 Jahre für Kinder in Begleitung von Geschwistern, die älter als 16 Jahre sind
EasyJet: Mindestalter für Beförderung ist 16 Jahre – kein Betreuungsservice
KLM: Mindestalter für alleinige Beförderung ist 15 Jahre – aber Betreuungsservice 5-17 Jahre
Lufthansa: Mindestalter für Beförderung ist 12 Jahre – Betreuungsservice-Pflicht 5 -11 Jahre
Qatar: Mindestalter für Beförderung ohne Betreuung ist 16 Jahre, Betreuungsservice 5- 15 Jahre
Ryanair: Mindestalter für Beförderung ist 16 Jahre – kein Betreuungsservice
Sundair: Mindestalter für Beförderung ist 5 Jahre – kostenpflichtiger Betreuungsservice 5-11 Jahre

Dürfen Hotels jugendliche Gäste unter 16 Jahren ablehnen?


Mit dieser Frage beschäftigte sich der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 401/1) im Fall einer Entschädigungsklage wegen Altersdiskriminierung von Eltern im Namen ihres minderjährigen Kindes gegen ein sog. „Adults Only-Hotel, in dem nur Hotelgäste ab einem Alter von 16 Jahren absteigen dürfen. Die Klage blieb in allen Instanzen erfolglos.

Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass ein Hotel ein Mindestalter für seine Gäste festlegen darf. Schließlich gebe es einen sachlichen Grund für die unterschiedliche Behandlung von minderjährigen Gästen. Das Hotel hat sein Geschäftsmodell auf ältere Gäste festgelegt, was es aufgrund seiner unternehmerischen Handlungsfreiheit auch zulässig ist. Zudem gebe es für Familien und Minderjährige genug Ausweichmöglichkeiten um Urlaub im Hotel zu machen, so das Gericht.

Welche Dokumente sollten Jugendliche unbedingt im Reisegepäck haben?


Stellen Sie sicher, dass der Jugendliche einen gültigen Reisepass oder Personalausweis besitzt. Je nach Reiseziel können auch ein Visum und spezielle Einreiseformulare erforderlich sein. Manche Länder, wie etwa die USA, verlangen neben der Einreisegenehmigung zudem eine Kopie der Geburtsurkunde des Jugendlichen sowie eine Kopie des Personalausweises seiner Eltern. Bei einem längeren Sprachurlaub reicht die Einreisegenehmigung nicht aus, hier ist grundsätzlich ein Visum erforderlich.

Jugendliche, die alleine ins Ausland reisen, sollten auch ihre Krankenversicherungskarte sowie eine Reisevollmacht ihrer Eltern im Gepäck haben. Zudem ist es sinnvoll, eine Kopie aller wichtigen Dokumente (Reisepass, Versicherungskarte, Einverständniserklärung) an einem sicheren Ort aufzubewahren.

Zudem empfiehlt es sich eine Liste mit Notfallkontakten zu erstellen, die der Jugendliche bei sich tragen sollte. Dazu gehören neben den Kontaktdaten der Eltern auch die Adresse der Botschaft oder des Konsulats am Reiseziel, sowie eine Notfallnummer der Reiseversicherung.

Was muss in einer Reisevollmacht für Jugendliche stehen?


In der Reisevollmacht sollten die Eltern die Reise ihres Kindes ausdrücklich erlauben. Neben dem Reiseziel, der Reiseroute – jeweils mit vollständiger Aufenthaltsadresse – und der Reisedauer sollte in der Vollmacht auch die Adresse der sorgeberechtigten Eltern sowie deren Erreichbarkeit stehen.

In einigen Ländern, wie etwa Frankreich und Italien reicht es aus, wenn der Reisevollmacht eine Kopie der Personalausweise der Eltern beigelegt wird. Andere Länder, wie die USA, Kanada, Südafrika und Rumänien verlangen eine notarielle Beglaubigung der Reisevollmacht. Es empfiehlt sich die Einverständniserklärung der Eltern in der jeweiligen Landessprache oder auf Englisch zu verfassen und ebenfalls vom Notar beglaubigen zu lassen. Für die Einreise nach Brasilien ist es zwingend notwendig die elterliche Reisevollmacht von einem brasilianischen Notar oder der brasilianischen Landesvertretung beglaubigen zu lassen.

Was gilt es bei den Finanzen auf bei einer Jugendreise zu beachten?


Ausreichend finanzielle Mittel sind auf einer Reise wichtig. Eine Kombination aus Bargeld und einer Kreditkarte oder einem Prepaid-Kartenkonto ist sinnvoll. Eltern sollten besprechen, wie viel Geld für die Reise notwendig ist und wie es sicher verwahrt werden kann.

Brauchen Jugendliche eine Reiseversicherung?


Eine umfassende Reiseversicherung ist unerlässlich. Sie sollte medizinische Versorgung, Rücktransport und eventuell auch Reiseabbruch abdecken. Einige Versicherungen bieten spezielle Tarife für Jugendliche an.

Wie bleiben Eltern im Kontakt mit dem allein reisenden Kind?


Moderne Technologie ermöglicht es, jederzeit in Kontakt zum allein reisenden Kind zu bleiben. Eltern sollten mit dem Kind regelmäßige Check-ins per Telefon oder Messenger-Diensten vereinbaren. Es kann auch hilfreich sein, eine Prepaid-SIM-Karte oder ein international nutzbares Handy dem Kind mitzugeben.

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland hat eine hilfreiche Smartphone-App herausgebracht, mit deren Hilfe Jugendliche Tipps zur Unterkunft, Transport, Notfall, Gesundheit oder zur Rechtslage erhalten. Auf „App ins EU-Ausland“ erfahren Jugendliche welche Vorschriften etwa hinsichtlich des Konsums von Alkohol und Tabak im Reiseland bestehen oder was sie bei Gepäckverlust unternehmen müssen. Die App funktioniert offline und ist im iOS und Android Store kostenlos erhältlich.

Kann ein Minderjähriger ohne Zustimmung der Eltern eine Reise buchen?


Nein. Jugendliche unter 18 Jahren sind nicht voll geschäftsfähig. Das bedeutet, sie benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern, wenn sie einen Reisevertrag rechtswirksam abschließen möchten.

Worauf sollten Eltern bei Anbietern von Jugendreisen achten?


Beim Urlaub ohne Eltern ist die Wahl eines seriöser Reiseanbieters wichtig. Bei der Auswahl der Anbieter von Jugendreisen sollten Eltern darauf achten, die Reise von qualifizierten Betreuern begleitet wird, die auch die Aufsichtspflicht für die Jugendlichen wahrnehmen. Das Reiseziel sollte jugendtauglich und alle angebotenen Aktivitäten altersgerecht sein. Das Thema Sicherheit sollte für den Jugendreise-Anbieter eine hohe Priorität haben.

Was ist der Unterschied von „betreuten“ und „begleiteten“ Jugendreisen?


Unter Jugendreise versteht man eine betreute Reise von Jugendlichen in der Regel ab 14 Jahren. Am Urlaubsort übernehmen Betreuer des Reiseveranstalters die Betreuung und Verantwortung für die Jugendlichen. Aber Aufgepasst: Einige Jugendreise-Anbieter unterscheiden zwischen „betreuten“ und „begleiteten“ Jugendreisen. Im ersten Fall übernehmen die Betreuer die Verantwortung für die Jugendlichen, im zweiten Fall stehen sie vor Ort nur als Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen zur Verfügung.

Wann hat der Jugendreise-Veranstalter seine Aufsichtspflicht verletzt?


Der Umfang der Aufsichtspflicht bei Jugendreisen richtet sich nach dem Alter der Jugendlichen, der Eigenart der Reise, der Vorhersehbarkeit eines schädigenden Verhaltens, wie etwa der Konsum von Alkohol und Drogen, sowie der Zumutbarkeit für den Anbieter.
Ein Jugendreise-Anbieter hat seine Aufsichtspflicht verletzt, wenn er bei einer Jugendreise für die Übernachtungen keinen Betreuer abstellt, der regelmäßige Kontrollen durchführt. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az. 6 U 78/95) und stellt klar, dass für eine ordnungsgemäße Pflichterfüllung ein Betreuer in der Unterkunft mitübernachten hätte müssen. Nur so seien Alkoholexzesse und ähnliches zu vermeiden.

Die Betreuer eines Zeltlagers verletzen ihre Aufsichtspflicht, wenn sie lediglich zu Beginn des Zeltlagers die 10 bis 13jährigen Kinder daraufhin weisen, keine Straftaten zu begehen und dass sie das Zeltlager nur nach Abmeldung und in Dreier-Gruppen verlassen dürfen, entschied das Landgericht (LG) Landau/Pfalz (Az.1 S 105/00). Bei Kindern in diesem Alter sei es notwendig, die Regeln des Zeltlagers regelmäßig aufzufrischen, damit Verbote nicht vergessen werden.






erstmals veröffentlicht am 17.07.2017, letzte Aktualisierung am 14.06.2024

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