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Kategorie: Anwalt Familienrecht ,
03.03.2025 (Lesedauer ca. 2 Minuten, 1631 mal gelesen)
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Endlich 18: Was sich für junge Volljährige ändert

Endlich 18: Was sich für junge Volljährige ändert © freepik - mko

Der 18. Geburtstag ist ein wichtiger Meilenstein im Leben eines jungen Menschen. Ab diesem Tag endet seine Minderjährigkeit und das bringt viele neue Rechte und Pflichten mit sich - darunter die volle Geschäftsfähigkeit, das Wahlrecht, die Strafmündigkeit und die eigene Verantwortung für persönliche Entscheidungen.

Volljährig und damit voll geschäftsfähig - Was bedeutet das?


Mit dem 18. Geburtstag wird man voll geschäftsfähig. Das bedeutet, man kann jetzt ohne Zustimmung der Eltern Verträge abschließen, etwa Mietverträge, Arbeitsverträge oder Kaufverträge. Volljährige dürfen bei ihrer Bank ein eigenes Girokonto beantragen – auch mit Dispokredit! Ab 18 kann man selbstständig Entscheidungen in finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten treffen. Vor dem 18. Geburtstag konnten junge Erwachsene nur mit Zustimmung der Eltern Verträge abschließen oder wurden durch ein gerichtliches Verfahren für bestimmte Angelegenheiten für voll geschäftsfähig erklärt.

Volljährig und strafmündig – Mit welchen Konsequenzen?


Ab dem 18. Geburtstag ist man voll strafmündig, was bedeutet, dass man für strafbare Handlungen nach dem Strafgesetzbuch voll verantwortlich gemacht werden kann. Bis zum 18. Lebensjahr galt man als beschränkt strafmündig – das heißt, Straftaten wurden nach dem Jugendstrafrecht beurteilt, was oft zu milderen Strafen führt. Ab 18 Jahren wird das Erwachsenenstrafrecht mit härteren Sanktionen angewendet.

Volljährig und wahlberechtigt


Mit 18 Jahren erhält man das aktive und passive Wahlrecht. Das bedeutet, dass man nun an Wahlen, wie Bundestagswahlen oder Kommunalwahlen, teilnehmen darf und sich auch selbst zur Wahl stellen darf. Auch die Zustimmung bei Volksabstimmungen wird ab diesem Alter notwendig.

Volljährig ohne Jugendschutzgesetz


Volljährige Personen dürfen uneingeschränkt Alkohol erwerben und zu konsumieren. Ebenso ist der Tabakkonsum in jeder Form erlaubt. Das Jugendschutzgesetz gilt für Volljährige nicht mehr. Dies bedeutet, dass ab 18 Jahren Clubs und Konzerte uneingeschränkt lange besucht werden dürfen.
Bei PC- Spielen oder Filmen gibt es keine Altersbeschränkung mehr.

Volljährig – Was ändert sich beim Führerschein und als Autohalter?


Mit dem Eintritt der Volljährigkeit und im Besitz eines Führerscheins darf man alleine Auto fahren. Mit 17 Jahren ist nur das begleitete Fahren möglich, das heißt eine mindestens 30 Jahre alte Begleitperson, die mindestens seit fünf Jahren ihre Fahrerlaubnis besitzt, muss bei allen Autofahrten dabei sein.

Ab dem 18. Lebensjahr ist man allein verantwortlich für die Autoversicherung, wenn man ein Auto besitzt. Auch die Haftung bei Unfällen oder Schäden, die durch das Auto entstehen, liegt nun allein bei der volljährigen Person.

Volljährig und ehemündig


Mit der Volljährigkeit besitzt man auch die Ehemündigkeit. Das heißt, ab 18 Jahren darf ohne die Zustimmung der Eltern geheiratet werden.

Volljährig – was ändert sich im Arbeitsleben?


Ab dem 18. Geburtstag kann man eigenständig in jedem Beruf arbeiten und die Arbeitszeitgesetze gelten ohne Einschränkungen. Während Jugendliche unter 18 Jahren durch das Jugendarbeitsschutzgesetz geschützt sind, findet mit der Volljährigkeit das Jugendarbeitsschutzgesetz keine Anwendung mehr. Das bedeutet, dass eine Arbeitszeit von mehr als 40 Wochenstunden möglich ist.
Ab 18 kann man in jeder Branche arbeiten, auch in gefährlicheren Berufen.

erstmals veröffentlicht am 13.11.2017, letzte Aktualisierung am 03.03.2025

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