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Kategorie: Anwalt Reiserecht ,
02.05.2025 (Lesedauer ca. 4 Minuten, 1340 mal gelesen)
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Krank im Ausland: Wann zahlt die Reisekrankenversicherung?

kranke Frau liegt im Krankenhausbett kranke Frau liegt im Krankenhausbett © freepik-mko

Ob im Urlaub, auf Geschäftsreise oder während eines längeren Auslandsaufenthalts – plötzlich krank zu werden, kann nicht nur unangenehm, sondern auch teuer sein. Gerade im Ausland, wo das Gesundheitssystem oftmals deutlich anders funktioniert als zu Hause können die medizinischen Kosten schnell aus dem Ruder laufen. Doch wann tritt die Reisekrankenversicherung ein und was ist eigentlich alles abgedeckt?

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Wann benötige ich eine Reisekrankenversicherung?


Deutsche Urlauber sind mit ihrer gesetzlichen Krankenversicherung nur in den Schengen-Staaten (also: Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn, Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) versichert. Fallen hier aber höhere Arzthonorare als in Deutschland an, übernehmen die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen diese nicht. In dem Fall erstatten sie nur einen Teil der Krankenkosten.
Ärztliche Behandlungen in anderen Ländern muss der Reisende komplett selbst zahlen. Eine Reisekrankenversicherung ist also immer dann ratsam, wenn ein Urlaub außerhalb der Schengen-Staaten geplant ist und sie kann auch sinnvoll bei einem Urlaub in Europa sein.

Was deckt eine Reisekrankenversicherung ab?


Eine Reisekrankenversicherung dient dazu, die Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland zu übernehmen. Das können Kosten für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente oder auch Rettungstransporte sein.
Zu den Leistungen einer Reisekrankenversicherung gehören die Kostenübernahme von ambulanten Behandlungen, also Arztbesuche, stationäre Behandlungen, wie Krankenhausaufenthalte, Medikamentenkosten, Rettungs- und Transportkosten und Notfallzahnbehandlungen.
Wichtig: Die Reisekrankenversicherung tritt nur dann ein, wenn die Behandlung aufgrund eines plötzlich aufgetretenen Krankheitsfalls oder eines Unfalls erforderlich wird. Behandlungen, die man vorab hätte planen können, etwa eine Zahnbehandlung, die schon vor Reiseantritt anstand, sind in der Regel nicht abgedeckt. Auch die Behandlung chronischer Erkrankungen, wenn sie während der Reise zu einem Problem wird, fällt normalerweise nicht unter den Versicherungsschutz.

Wann greift eine Reisekrankenversicherung nicht?


Routineuntersuchungen oder präventive Maßnahmen wie Impfungen werden in der Regel nicht von der Reisekrankenversicherung übernommen. Auch geplante Operationen, die bereits vor der Reise bekannt waren, sind nicht abgedeckt. Bei einer Behandlung in einer teuren Privatklinik oder einem Luxushotel, werden die Kosten häufig nur dann übernommen werden, wenn sie medizinisch notwendig sind und keine kostengünstigere Behandlung zur Verfügung stand.
Ein Rücktransport aus medizinischen Gründen ins Heimatland wird von der Reisekrankenversicherung nur dann übernommen, wenn er ärztlich notwendig ist. Das bedeutet, dass der Transport entweder aufgrund der Schwere der Erkrankung oder der Behandlung im Ausland erforderlich wird.
Die Reisekrankenversicherung übernimmt auch keine Kosten bei selbstverschuldeten Erkrankungen, etwa durch übermäßigen Alkoholkonsum oder Drogenmissbrauch.
Einige Reisekrankenversicherungen schließen bestimmte gefährliche Sportarten wie Bungee-Jumping, Paragliding oder auch Extremsportarten aus.
Bei bereits bestehenden Erkrankungen oder gesundheitlichen Problemen, die vor der Reise bekannt waren, wird ebenfalls oft keine Kostenübernahme garantiert. Hier ist es wichtig, im Vorfeld mit der Reisekrankenversicherung zu klären, inwieweit die Vorerkrankungen abgedeckt sind.

Was kostet eine Reisekrankenversicherung?


Eine Auslandskrankenversicherung gibt es für Familien ab 20 Euro im Jahr, Singles zahlen ab 10 Euro. Die Kosten der Reisekrankenversicherung richten sich unter anderem nach der Dauer des Auslandsaufenthalts.

Worauf muss man bei der Auswahl einer Auslandskrankenversicherung achten?


Die Wahl der richtigen Reisekrankenversicherung hängt von der Dauer der Reise ab. Sind mehrere Reisen in einem Jahr geplant, ist der Abschluss einer Jahresversicherung ratsam. Ansonsten kann auch nur für eine Reise eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden. In jedem Fall sollten Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung nach dem Zusatzpaket „Reisekrankenversicherung“ fragen.

Welche Unterlagen gehören ins Reisegepäck?


Reisende sollten unbedingt ihre Versichertenkarte im Urlaub dabeihaben. Daneben ist eine Kopie des Versicherungsscheins der Auslandskrankenversicherung mit zu nehmen. Wichtig ist, dass auf dem Versicherungsschein die Versicherungsnummer, der Tarif und der Zeitraum des Vertrages erkennbar ist.

Im Krankheitsfall: Notrufzentrale der Reisekrankenversicherung verständigen!


Wer auf einer Urlaubsreise im Ausland erkrankt, sollte unbedingt umgehend die Notrufzentrale seiner Reisekrankenversicherung über den Versicherungsfall informieren. Ist der Reisende selbst dazu nicht mehr in der Lage, sollten Angehörige dies übernehmen. Hier kann erfragt werden, welche Kosten für Medikamente, Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte die Reisekrankenversicherung übernimmt – damit man am Ende nicht auf den Kosten sitzen bleibt.
Diese Erfahrung musste ein Urlauber machen, der auf einer Reise in Kamerun an einem heftigen Magen-Darm-Infekt erkrankte. Der Mann wurde vor Ort im Krankenhaus stationär behandelt. Weil es ihm gesundheitlich so schlecht ging, versäumte er es die Notrufzentrale seiner Reisekrankenversicherung zu verständigen. Es fielen Krankheitskosten in Höhe von rund 3.300 Euro an. Die Reisekrankenversicherung weigerte sich diese zu übernehmen.
Zu Recht, entschied das Amtsgericht (AG) München (Az. 273 C 32/13). Weil der es versäumt hatte die Notrufzentrale seiner Reisekrankenversicherung anzurufen, kann er nicht beweisen, dass die Voraussetzungen eines Versicherungsfalls gegeben sind. Wenn er selbst zu krank dafür war, hätte er Verwandte oder Reisebegleiter darum bitten können. Aus der Krankenhausrechnung gehe keine Diagnose hervor und sei auch nicht erkennbar, ob Behandlung und Medikamente medizinisch notwendig waren, so das Münchener Amtsgericht.

Was tun, wenn die Reisekrankenversicherung nicht zahlt?


Falls die Reisekrankenversicherung die Kosten bei einem Krankheitsfall im Ausland nicht übernehmen will, ist es ratsam sich wie folgt zu verhalten:
Zunächst sollte man die Versicherungsunterlagen auf eventuelle Ausschlussklauseln oder Einschränkungen beim Krankheitsfall prüfen. Häufig liegt der Ablehnungsgrund in einer Formulierung, die man auf den ersten Blick vielleicht übersehen hat, etwa bei Vorerkrankungen, bestimmten Sportarten oder nicht-medizinisch notwendigen Rücktransporten.
Es ist für das weitere Vorgehen wichtig, dass eine begründete schriftliche Stellungnahme der Reisekrankenversicherung vorliegt, warum sie die Kostenübernahme ablehnt. Falls dies nicht geschehen ist, sollte man diese Stellungnahme einfordern.
Im nächsten Schritt sollte ein Widerspruch gegen die Entscheidung gegenüber der Reisekrankenversicherung am besten schriftlich eingelegt werden. Es empfiehlt sich im Widerspruch sachlich darzulegen, warum man der Ansicht ist, dass die Reisekrankenversicherung die Kosten für den Krankheitsfall im Ausland übernehmen muss.
Bleibt die Reisekrankenversicherung hartnäckig bei ihrer Ablehnung der Kostenübernahme, ist es sinnvoll einen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht einzuschalten. Falls eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, übernimmt diese ggfs. die Kosten für den Anwalt und ein mögliches Gerichtsverfahren.

erstmals veröffentlicht am 12.08.2016, letzte Aktualisierung am 02.05.2025

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