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Kategorie: Anwalt Reiserecht , 19.08.2021 (Lesedauer ca. 2 Minuten, 1112 mal gelesen)

Reisekrankenversicherung: Krank im Ausland - Wer übernimmt die Kosten?

kranke Frau liegt im Krankenhausbett kranke Frau liegt im Krankenhausbett © freepik-mko

Im Ausland zu erkranken ist nicht nur ärgerlich für den Urlauber, es kann auch schnell richtig teuer werden, wenn ärztliche Behandlungen oder stationäre Krankenhausaufenthalte notwendig sind. Helfen kann hier möglicherweise eine Reisekrankenversicherung. Wer benötigt eine Auslandskrankenversicherung? Worauf muss man bei der Auswahl achten? Wie teuer ist eine Reisekrankenversicherung? Und welche Unterlagen gehören ins Reisegepäck?

Wer benötigt eine Reisekrankenversicherung?


Deutsche Urlauber sind mit ihrer gesetzlichen Krankenversicherung nur in den Schengen-Staaten (also: Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn, Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) versichert. Fallen hier aber höhere Arzthonorare als in Deutschland an, übernehmen die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen diese nicht. In dem Fall erstatten sie nur einen Teil der Krankenkosten.

Ärztliche Behandlungen in anderen Ländern muss der Reisende komplett selbst zahlen. Eine Reisekrankenversicherung ist also immer dann ratsam, wenn ein Urlaub außerhalb der Schengen-Staaten geplant ist und sie kann auch sinnvoll bei einem Urlaub in Europa sein.

Worauf muss man bei der Auswahl einer Auslandskrankenversicherung achten?


Die Wahl der richtigen Reisekrankenversicherung hängt von der Dauer der Reise ab. Sind mehrere Reisen in einem Jahr geplant, ist der Abschluss einer Jahresversicherung ratsam. Ansonsten kann auch nur für eine Reise eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden. In jedem Fall sollten Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung nach dem Zusatzpaket „Reisekrankenversicherung“ fragen.

Was kostet sie?


Eine Auslandskrankenversicherung gibt es für Familien ab 20 Euro im Jahr, Singles zahlen ab 10 Euro. Die Kosten der Reisekrankenversicherung richten sich in der Regel nach der Dauer des Auslandsaufenthalts.

Welche Unterlagen gehören ins Reisegepäck?


Reisende sollten unbedingt ihre Versichertenkarte im Urlaub dabeihaben. Daneben ist eine Kopie des Versicherungsscheins der Auslandskrankenversicherung mit zu nehmen. Wichtig ist, dass auf dem Versicherungsschein die Versicherungsnummer, der Tarif und der Zeitraum des Vertrages erkennbar ist.

Im Krankheitsfall: Notrufzentrale der Reisekrankenversicherung verständigen!


Wer auf einer Urlaubsreise im Ausland erkrankt, sollte unbedingt umgehend die Notrufzentrale seiner Reisekrankenversicherung über den Versicherungsfall informieren. Ist der Reisende selbst dazu nicht mehr in der Lage, sollten Angehörige dies übernehmen. Hier kann erfragt werden, welche Kosten für Medikamente, Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte die Reisekrankenversicherung übernimmt – damit man am Ende nicht auf den Kosten sitzen bleibt.

Diese Erfahrung musste ein Urlauber machen, der auf einer Reise in Kamerun an einem heftigen Magen-Darm-Infekt erkrankte. Der Mann wurde vor Ort im Krankenhaus stationär behandelt. Weil es ihm gesundheitlich so schlecht ging, versäumte er es die Notrufzentrale seiner Reisekrankenversicherung zu verständigen. Es fielen Krankheitskosten in Höhe von rund 3.300 Euro an. Die Reisekrankenversicherung weigerte sich diese zu übernehmen.
Zu Recht, entschied das Amtsgericht München (Aktenzeichen 273 C 32/13). Weil der es versäumt hatte die Notrufzentrale seiner Reisekrankenversicherung anzurufen, kann er nicht beweisen, dass die Voraussetzungen eines Versicherungsfalls gegeben sind. Wenn er selbst zu krank dafür war, hätte er Verwandte oder Reisebegleiter darum bitten können. Aus der Krankenhausrechnung gehe keine Diagnose hervor und sei auch nicht erkennbar, ob Behandlung und Medikamente medizinisch notwendig waren, so das Amtsgericht München.


erstmals veröffentlicht am 12.08.2016, letzte Aktualisierung am 19.08.2021

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