Rechtsanwälte und Kanzleien für Baurecht in Berlin Zehlendorf finden
SIMON und Partner Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrechht
Kurfürstendamm 212, 10719 Berlin
Walter Bergmann, Ihr Rechtsanwalt für Baurecht, Architektenrecht/Ingenieurrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Berlin. Sie haben ein rechtliches Anliegen im Baurecht, im Architektenrecht/Ingenieurrecht oder im Miet- und Wohnungseigentumsrecht? Als erfahrener Rechtsanwalt stehe ich Ihnen in diesen Rechtsgebieten mit Engagement und Fachwissen zur Seite. Sie erreichen mich in der Kanzlei Simon und Partner über das Kontaktformular auf meinem Profil oder per Telefon. Sollte ich gerade nicht erreichbar sein, hinterlassen Sie mir auf jeden Fall eine Nachricht – ich melde mich schnellstmöglich zurück! Meine Kompetenzen als Rechtsanwalt und Fachanwalt. Mein Studium der Rechtswissenschaften habe ich in Heidelberg und Berlin absolviert, das Referendariat am Kammergericht in Berlin. Im Jahr 1989 wurde ich zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Zum Schwerpunkt meiner anwaltlichen Arbeit habe ich Rechtsthemen rund um das Bauen und Wohnen gewählt, hier betreue ich heute meine Mandanten: im Baurecht und im Architektenrecht/Ingenieurrecht, im Mietrecht mit allen seinen Facetten sowie im Wohnungseigentumsrecht. Getreu meiner ...mehr
Baurecht
Schlüsselübergabe Vertrag Das Baurecht ist vor allem im BauGB zu finden. Jedoch auch das BGB ist zu beachten und noch einige andere Gesetze und Verordnungen. Grundsätzlich ist das Baurecht in zwei Bereiche einzuteilen, dem öffentlichen und dem privaten Baurecht. Das öffentliche Baurecht befasst sich mit allen Fragen des Bauplanungs- und des Bauordnungsrechts, hauptsächlich mit den Belangen, die am Anfang der Bauplanung stehen. Das Regelwerk für öffentliches Baurecht nennt sich Baugesetzbuch kurz BauGB. Der Gemeinde obliegt lt. Baurechtsgesetz die Bauleitplanung und die Pflicht einen Flächennutzungsplan anzufertigen. Der Flächennutzungsplan ist wichtig, da er künftige bauliche Planungen darlegt, wie etwa den Bau eines neuen Einkaufszentrums oder eines Wohngebietes. Auch die Verpflichtung der Gemeinde ein Neubaugebiet zu erschließen ist gesetzlich geregelt. Allerdings werden die Grundstückseigentümer an den anfallenden Kosten beteiligt. Das Baugesetzbuch hat auch Sondervorschriften um schützenswerte Gebäude bis hin zu ganzen Stadtvierteln zu erhalten. Vor dem Bau muss der Bauplan bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht und von ihr genehmigt werden. Wenn die Gemeinde die Baugenehmigung verweigert ist man oft ratlos. Ein Anwalt oder Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht unterstützt seinen Mandanten gern bei allen Fragen und Schwierigkeiten, die baurechtlich anfallen können.
Der Bau des Eigenheims ist genehmigt, wie geht es weiter?
Schlüssel hängen an einem Schlüsselboard Wenn mit der Bauaufsicht erst einmal geregelt ist, was auf dem Grundstück gebaut werden darf, geht es um das private Baurecht. Das private Baurecht regelt alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Parteien. Der Architektenvertrag ist unbedingt genau zu lesen und zu prüfen, um möglicherweise nachteilige Abmachungen auszuschließen. Für alle Gewerke gilt jedoch generell, auf die Leistungsbeschreibung in Verträgen genau zu achten. Oder eine mangelhafte Durchführung der vereinbarten Arbeit führt zu Problemen, die den Bauherrn schnell in Not geraten lassen können. Ganz schlimm wird es, wenn eine Baufirma die Leistung verweigert oder aus eigener Notlage nicht liefern kann. Schwierigkeiten am Bau führen eigentlich immer zu Verzögerungen der Fertigstellung des Bauvorhabens. Fachlichen Rat aus rechtlicher Sicht gibt in diesen Fällen ein Anwalt für Baurecht in Berlin Zehlendorf.
Das Wichtigste über die Bauabnahme
Architekt und Bauherr lesen in einem Bauplan Am Ende der Bauarbeiten steht dann die Bauabnahme durch den Bauherrn an. Dies ist juristisch gesehen ein sehr bedeutender Schritt. Die erbrachten Leistungen werden anerkannt und die Beweislast für Mängel liegt von nun an beim Bauherrn. Die Gewährleistungsfrist der Baufirma von 5 Jahren für versteckte Mängel beginnt. Außerdem tritt der Gefahrenübergang ein, das bedeutet der Eigentümer trägt ab jetzt die Verantwortung bei Schäden, etwa durch Sturm.
Typische Baumängel und das Abnahmeprotokoll
Bauinspektor nimmt Baumängel auf Um einen Baumangel handelt es sich wenn die Arbeit nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erfolgte oder das Ergebnis nicht funktionstüchtig ist. Bei festgestellten Mängeln ist die Bauabnahme nicht zu unterzeichnen! Ein Abnahmeprotokoll ist aus diesem Grund sehr wichtig. Dieses bietet die Möglichkeit alle Mängel oder noch nicht erbrachte Leistungen detailliert festzuhalten. Ein Abnahmeprotokoll ist formlos und auch handschriftlich gültig.
Folgende Punkte sind wichtig:
- Die Teilnehmer der Begehung
- Datum und Ort der Bauabnahme
- Name des Bauherrn
- Adresse der Baustelle
- Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
- Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
- Beginn und Fertigstellung der Leistung
- die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
- Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
- eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
- die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn
Bausachverständiger unterstützt den Bauherren
Beratung durch Sachverständige Ein Bausachverständiger kann dem Bauherrn bei der Abnahme eine wichtige Stütze sein. Auch wenn unklar ist, ob es sich um einen Mängel handelt sollte dieser aufgenommen werden. Ein Sachverständiger kann dann zu einem späteren Zeitpunkt seine fachmännische Einschätzung abgeben. Frühere Abnahmen werden notwendig für alle Arbeiten, die bei der Endabnahme nicht mehr sichtbar sind, wie Kabel oder Rohre. Aus diesem Grund ist es ratsam diese Gewerke bereits früher zu kontrollieren. Als Bauabnahme gelten auch folgende Handlungen: Der Bauherr versäumt zum Termin der Bauabnahme zu erscheinen und reagiert auch auf deren Ankündigung nicht. Der Bauherr bezieht das Haus. Auch eine vorschnell überwiesene Schlussrate ist die Anerkennung der erbrachten Leistungen.
Einige typische Baumängel und ihre Beseitigung
Bagger in einer Baugrube Einige Mängel sind häufiger zu finden als andere. So z.B. Risse im Mauerwerk oder im Putz z.B. durch fehlerhafte Verarbeitung. Die Fenster können falsch montiert worden sein, denn es gibt eine Außen- und eine Innenseite der Fenster. Der Keller ist undicht durch Planungs- oder Materialfehler, oder das Dach ist für Feuchtigkeit anfällig wegen eines mangelhaft ausgeführten Dämmaufbaus. Oder ein zu schnelles Trocknen des Estrichs führt zu Rissen. Undichte Lüftungsanlagen bringen Feuchtigkeit ins Gemäuer. Viele dieser Fehler lassen sich vermeiden, wenn der Bauherr die Baustelle oft besucht und vor Ort ist.
Wie geht man nun als Bauherr vor wenn man einen Baumängel entdeckt?
Demontage fehlerhafter Deckenpanele Auf keinen Fall sollte man selbst versuchen den Fehler zu beheben! Stattdessen sollte der Mängel mit einem Foto als Beweismaterial festgehalten werden. Anschließend muss dann eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung erfolgen. Der Handwerker muss damit rechnen, dass der Bauherr einen Teil der Rechnung erst nach Mängelbeseitigung begleichen wird. Verstreicht die Frist ungenützt, so ist eine Nachfrist festzusetzen. Als letzte Alternative bleibt dem Bauherrn, bei weiterer Leistungsverweigerung des Handwerkers, die Kürzung der Rechnung oder sogar der Rücktritt vom Vertrag und die Beauftragung eines anderen Handwerkers um den Mängel zu beheben. Da am Bau viele Gewerke beteiligt sind, bis hin zu Subunternehmen ist es häufig schwer den Verantwortlichen für Baumängel auszumachen und es ist ratsam sich frühzeitig Hilfe durch einen Anwalt für Baurecht zu holen. Nützen Sie mit anwaltsuche.de die kostenfreie Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt für Baurecht in Berlin Zehlendorf

