Den Rechtsanwalt für Baurecht in Gilching bei Anwaltssuche finden
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Waldstraße 1a, 82205 Gilching
Peter Blaumoser, Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Arbeitsrecht in Gilching. Herzlich willkommen! In allen rechtlichen Fragen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie im Arbeitsrecht stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt zu mir auf und wir besprechen Ihre Optionen. So arbeite ich für Sie. Um Ihnen die bestmögliche Beratung bieten zu können, arbeite ich eng mit Ihnen zusammen. Nur so kann ich mir ein umfassendes Bild Ihrer Lage machen und ganz genau auf Ihre Wünsche und Vorstellungen eingehen. Am besten führen wir daher ein persönliches Erstberatungsgespräch in meiner Kanzlei. Ich halte Sie während unserer Zusammenarbeit und selbstverständlich auch während eines laufenden Verfahrens stets auf dem aktuellen Stand. Außerdem dürfen Sie vorab die notwendige Kostentransparenz erwarten, damit zu keiner Zeit unvorhergesehene Kosten auf Sie zukommen. Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, so prüfe ich auch gern eine Kostenübernahme für Sie. Meine Spezialisierung auf Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Arbeitsrecht. Eine ...mehr
Das Baurecht
Handschlag Bauvertrag Das BauGB regelt die meisten Dinge wenn es ums Bauen geht. Aber es gibt noch einige weitere Gesetze die beim Bauen zu berücksichtigen sind, so z.B. das BGB und auch Verordnungen über die Sicherheit am Bau (BaustellV, BauFordSiG). Das Baurecht wird in zwei Bereiche aufgeteilt, dem öffentlichen und dem privaten Baurecht. Das öffentliche Baurecht befasst sich sowohl mit den Einschränkungen der Baufreiheit als auch mit dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht. Allgemeine Regelungen zum öffentlichen Baurecht findet man im Baugesetzbuch. Im Baurecht ist auch die Bauleitplanung der Gemeinde geregelt und ihre Pflicht einen Flächennutzungsplan zu erstellen. Im Flächennutzungsplan wird dargestellt, wo die Gemeinde z.B. Grünflächen, Wohn- oder Industriegebiete ausweisen will. Die Erschließung eines Neubaugebietes durch die Gemeinde ist auch eine gesetzliche Regelung. Die Kosten für diese Erschließung teilt sich die Gemeinde mit den jeweiligen Eigentümern der Grundstücke. Ausserdem geht es im Baugesetzbuch auch um die Erhaltung schützenswerter Gebäude in Altstädten oder auch um Landschaftsschutz. Auf die Einhaltung der allgemeinen Bauvorschriften achtet die Bauaufsichtsbehörde, der vor Baubeginn der Bauplan vorgelegt werden muss. Manchmal verweigert die Gemeinde auch die Erteilung der Baugenehmigung. Ein Anwalt oder Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht unterstützt seinen Mandanten gern bei allen Fragen und Schwierigkeiten, die baurechtlich anfallen können.
Nach der Baugenehmigung
ein Schlüssel und Haus aus Pappe Wenn die Gemeinde den Bauplan abgesegnet hat geht es im privaten Baurecht weiter. Das private Baurecht regelt alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Parteien. Besonderes Augenmerk sollten Bauherrn auf den mit dem Architekten zu schließenden Vertrag haben, da diese oft sehr detailreich und unübersichtlich sind. Wird auf die Leistungsbeschreibung bei Vertragsunterschrift nicht genug Augenmerk gelegt, so kann dies zu Missverständnissen und Ärger führen. Auch die Durchführung der handwerklichen Arbeiten kann unzufriedenstellend erfolgen, oder bei Lieferverzug, die ganze Baustelle lahm legen. Immer wieder kommt es auch vor, dass eine Baufirma Insolvenz beantragen muss und überhaupt keine Arbeit oder Material mehr liefern kann. Gibt es Schwierigkeiten während der Bauphase, so ergibt sich daraus meist eine spätere Fertigstellung sowie ungeplante Kosten und Vertragsstrafen. Gezielte Unterstützung kann hier von einem Anwalt oder Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Gilching kommen.
Was ist wichtig bei der Bauabnahme?
Baugutachter und Ingenieur machen eine Bauabnahme Die Bauabnahme steht am Ende der Bauarbeiten und der Bauherr bestätigt dem Vertragspartner, bei erfolgreicher Abnahme, die Erfüllung des Vertrages. Diese Bauabnahme hat weitreichende juristische Folgen. Die Unterschrift des Bauherrn unter die Bauabnahme, bedeutet ein Anerkennen der erbrachten Leistungen und damit geht auch einher, dass ab nun der Bauherr bei Mängeln beweisen muss, dass sie von der Baufirma verursacht wurden und nicht erst später entstanden. Die Gewährleistungsfrist von fünf Jahren beginnt ab dem Moment der Unterschrift. Auch bei weiteren neu auftretenden Schäden durch z.B. Sturm, ist nun der Eigentümer selbst in der Verantwortung.
Was tun bei Baumängeln - warum braucht man ein Abnahmeprotokoll
Prüferin und Polier besprechen Baumängel Von Baumängeln spricht man, wenn vertraglich vereinbarte Arbeit nicht oder nur fehlerhaft ausgeführt wurde. Auf keinen Fall darf eine Bauabnahme unterzeichnet werden, wenn man mit dem Bauergebnis nicht zufrieden ist. Darum ist ein Abnahmeprotokoll unerlässlich. Die Bestandsaufnahme erfolgt durch möglichst genaue Beschreibung der gefundenen Mängel und beweiskräftiger Fotos. Es gibt keine Vorschriften wie ein Abnahmeprotokoll auszusehen hat.
Folgende Dinge sollten in einem Abnahmeprotokoll stehen:
- Die Teilnehmer der Begehung
- Datum und Ort der Bauabnahme
- Name des Bauherrn
- Adresse der Baustelle
- Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
- Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
- Beginn und Fertigstellung der Leistung
- die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
- Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
- eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
- die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn
Bausachverständige
Gruppe von Bausachverständigen Durch einen anwesenden Bausachverständigen kann die Sicherheit, alle vorhandenen Mängel zuverlässig zu erkennen, erhöht werden. Ist dies nicht möglich, so nimmt man sicherheitshalber auch Dinge auf, bei denen man sich nicht sicher ist ob sie mangelhaft sind. Ein Sachverständiger kann dann zu einem späteren Zeitpunkt seine fachmännische Einschätzung abgeben. Nicht alle Arbeiten können am Ende der Bauarbeiten kontrolliert werden, da sie Unterputz liegen. Aus diesem Grund ist es ratsam diese Gewerke bereits früher zu kontrollieren. Als Abnahme gelten auch folgende Handlungen: Das Nichterscheinen des Bauherrn zum Abnahmetermin ohne Angabe von Gründen. Der bereits vor Abnahme erfolgte Einzug ins Haus oder in die Eigentumswohnung. Das Überweisen der Schlussrate, oder auch Trinkgeld für die Handwerker wird als Anerkennung der Leistung gewertet.
Baupfusch - die häufigsten Mängel und ihre Beseitigung
Bauarbeiter bei der Herstellung von Ortbeton Einige Mängel sind häufiger zu finden als andere. Offensichtlich und schnell zu finden sind Risse im Mauerwerk durch z.B. fehlerhafte Verarbeitung der Rohstoffe. Für Bauherrn oft nicht sofort erkennbar sind falsch eingebaute Fenster die später jedoch zu Wasserschäden führen können. Auch der Keller kann durch unsachgemäßes Verarbeiten der Baumaterialien undicht sein, Gleiches gilt für das Dach. Risse im Estrich entstehen vor allem durch Dehnungsfugen, die nicht nach den Regeln der Kunst ausgeführt wurden. Undichte Lüftungsanlagen bringen Feuchtigkeit ins Gemäuer. Viele Fehler können vermieden werden, wenn der Bauherr auf der Baustelle oft anzutreffen ist.
Auf einiges sollte der Bauherr achten, wenn er auf einen Baumängel stößt.
Austausch eines Heizkörpers durch Fachpersonal Der Versuch den Mängel selbst zu beheben ist unbedingt zu unterlassen. Fotos sind wichtig um den Mängel zu dokumentieren. Die Mängelrüge beim zuständigen Handwerker hat schriftlich per Einschreiben mit Rückschein und Fristsetzung zu erfolgen. Die Bezahlung der Arbeitsleistung darf in angemessener Höhe ausgesetzt werden. Lässt das Bauunternehmen die Frist ungenutzt verstreichen, so muss ihm eine Nachfrist gesetzt werden. Kommt der Handwerker auch weiterhin seiner Pflicht zur Mängelbehebung nicht nach, kann der Bauherr die Vergütung mindern, oder unter Umständen auch ganz vom Vertrag zurücktreten. Ein Anwalt oder Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist ein zuverlässiger und versierter Partner um Rechte einzufordern, wenn nötig auch vor Gericht. Kontaktieren Sie jetzt unverbindlich einen Anwalt für Baurecht in Gilching oder in der Nähe.

