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Rechtsanwalt Peter Blaumoser Gilching
Rechtsanwalt Peter Blaumoser
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Waldstraße 1a, 82205 Gilching
08105 - 373 00
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Peter Blaumoser, Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Arbeitsrecht in Gilching. Herzlich willkommen! In allen rechtlichen Fragen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie im Arbeitsrecht stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt zu mir auf und wir besprechen Ihre Optionen. So arbeite ich für Sie. Um Ihnen die bestmögliche Beratung bieten zu können, arbeite ich eng mit Ihnen zusammen. Nur so kann ich mir ein umfassendes Bild Ihrer Lage machen und ganz genau auf Ihre Wünsche und Vorstellungen eingehen. Am besten führen wir daher ein persönliches Erstberatungsgespräch in meiner Kanzlei. Ich halte Sie während unserer Zusammenarbeit und selbstverständlich auch während eines laufenden Verfahrens stets auf dem aktuellen Stand. Außerdem dürfen Sie vorab die notwendige Kostentransparenz erwarten, damit zu keiner Zeit unvorhergesehene Kosten auf Sie zukommen. Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, so prüfe ich auch gern eine Kostenübernahme für Sie. Meine Spezialisierung auf Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Arbeitsrecht. Eine ...mehr
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Infos zu Anwälte Baurecht in Gilching
Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

privates und öffentliches Baurecht

Handschlag BauvertragHandschlag Bauvertrag Das Baurecht ist vor allem im BauGB zu finden. So gibt es neben dem BGB (dem Bürgerlichen Gesetzbuch) auch noch die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke BauNVO, die BaustellV, die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen, das BauFordSiG, das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen oder auch das BauStiftG, das Gesetz zur Errichtung einer Bundesstiftung Baukultur. Das Baurecht wird in zwei Bereiche aufgeteilt, dem öffentlichen und dem privaten Baurecht. Das öffentliche Baurecht klärt ob, wo und unter welchen Bedingungen gebaut werden kann. Die gesetzlichen Regelungen des öffentlichen Baurechts sind überwiegend im Baugesetzbuch zu finden. Der Gemeinde obliegt lt. Baurechtsgesetz die Bauleitplanung und die Pflicht einen Flächennutzungsplan anzufertigen. Im Flächennutzungsplan wird dargestellt, wo die Gemeinde z.B. Grünflächen, Wohn- oder Industriegebiete ausweisen will. Auch die Erschließung, also der Straßenbau, des Neubaugebietes obliegt der Gemeinde. Die dadurch entstehenden Kosten sind allerdings auch vom jeweiligen Grundstückseigentümer mit zu finanzieren. Es gibt auch Sondervorschriften im Baugesetzbuch durch die alte, schützenswerte Gebäude saniert und erhalten bleiben sollen. Auf die Einhaltung der allgemeinen Bauvorschriften achtet die Bauaufsichtsbehörde, der vor Baubeginn der Bauplan vorgelegt werden muss. Manchmal verweigert die Gemeinde auch die Erteilung der Baugenehmigung. Ein Anwalt oder Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht hilft Ihnen bei der Baurechtsschaffung und Baurechtsdurchsetzung.

Wie geht es weiter wenn die behördliche Bauaufsicht den Bauplan genehmigt hat?

ein Mann hält einen Schlüssel in Nahaufnahmeein Mann hält einen Schlüssel in Nahaufnahme Nach der Genehmigung des Bauplans geht es nun um das private Baurecht, die Bauverträge. Das private Baurecht regelt alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Parteien. Hier ist zum Beispiel der Architektenvertrag und auch die mit dem Architekten vereinbarte Architektenhaftung gemeint. Häufig führt eine unklare oder missverständliche Leistungsbeschreibung in Verträgen und Vertragsklauseln zu Ärger und Streit. Oder eine mangelhafte Durchführung der vereinbarten Arbeit führt zu Problemen, die den Bauherrn schnell in Not geraten lassen können. Manchmal muss eine Baufirma während des Baus auch Insolvenz beantragen und liefert überhaupt nicht mehr. Schwierigkeiten am Bau führen eigentlich immer zu Verzögerungen der Fertigstellung des Bauvorhabens. Fachlichen Rat aus rechtlicher Sicht gibt in diesen Fällen ein Anwalt für Baurecht in Gilching.

Auf was bei der Bauabnahme geachtet werden muss

öffentliche Bauabnahme mit zwei Bauingenieurenöffentliche Bauabnahme mit zwei Bauingenieuren Ist die Baustelle beendet, wird eine gemeinsame Begehung vereinbart an deren Ende der Bauherr die Bauabnahme unterschreibt, wenn er keine Mängel feststellt. Aus juristischer Sicht ist diese Bauabnahme ein entscheidender Schritt. Die Unterschrift des Bauherrn bedingt nämlich die Umkehr der Beweislast, von nun an muss der Bauherr im Schadensfall beweisen, dass der Schaden ursächlich von der Baufirma verursacht wurde. Für versteckte Mängel beginnt mit der Unterschrift die Gewährleistungsfrist von 5 Jahren. Außerdem tritt der Gefahrenübergang ein, das bedeutet der Eigentümer trägt ab jetzt die Verantwortung bei Schäden, etwa durch Sturm.

Baumängel und Abnahmeprotokoll

Bauinspektor nimmt Baumängel aufBauinspektor nimmt Baumängel auf Ist das Ergebnis einer ausgeführten Arbeit nicht funktionsfähig, nicht richtig oder garnicht erbracht, spricht man von einem Baumangel. Bei festgestellten Mängeln ist die Bauabnahme nicht zu unterzeichnen! Auf ein Abnahmeprotokoll darf aus diesem Grund nicht verzichtet werden. Mängel und noch nicht erbrachte Leistungen werden hier festgehalten. Es gibt keine Vorschriften wie ein Abnahmeprotokoll auszusehen hat.

Jedoch sollten folgende Punkte enthalten sein:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Sicherheit gibt ein Bausachverständiger

zwei Bausachverständige beraten sichzwei Bausachverständige beraten sich Auf der sicheren Seite ist man mit der Unterstützung durch einen Bausachverständigen. Ist dies nicht möglich, so nimmt man sicherheitshalber auch Dinge auf, bei denen man sich nicht sicher ist ob sie mangelhaft sind. Bei Unklarheiten nimmt man diese Punkte auf jeden Fall mit in die Mängelliste auf, um sie von einem Sachverständigen prüfen zu lassen. Nicht alle Arbeiten können am Ende der Bauarbeiten kontrolliert werden, da sie Unterputz liegen. Der richtige Zeitpunkt für diese separaten Abnahmen sollte deshalb immer möglichst zeitnah zu deren Fertigstellung erfolgen. Als abgenommen gilt ein Neubau übrigens auch wenn: Der Bauherr ignoriert die Ankündigung der Bauabnahme und erscheint auch nicht am Abnahmetermin. Der bereits vor Abnahme erfolgte Einzug ins Haus oder in die Eigentumswohnung. Die Schlussrate wurde bereits vor Abnahme überwiesen.

Baupfusch - die häufigsten Mängel und ihre Beseitigung

Bagger in einer BaugrubeBagger in einer Baugrube Viele Baumängel treten immer wieder auf. Leicht festzustellen sind u.a. entstandene Risse im Mauerwerk oder im Putz. Bei Fenstern ist die äußere Seite die Sonnenschutzseite, sie wird manchmal nach innen eingebaut. Der Keller ist undicht, weil Fehler bei der Verarbeitung der Materialien gemacht wurden. Im Estrich entstehen Risse durch falsch gesetzte Dehnungsfugen. Lüftungsanlagen können undicht sein und Feuchtigkeit in die Wände bringen. Können Fragen geklärt werden, weil der Bauherr in ständigem Kontakt mit den Bauarbeitern ist, führt dies zur Fehlerminimierung.

Was ist zu tun, wenn trotzdem ein Mängel auf der Baustelle entstanden ist?

Arbeiten an HolzständernArbeiten an Holzständern Lassen Sie sich nicht verleiten, den Fehler selbst zu reparieren! Stattdessen sollte der Mängel als Beweismaterial fotografiert werden. Die Mängelrüge beim zuständigen Handwerker hat schriftlich per Einschreiben mit Rückschein und Fristsetzung zu erfolgen. Der Bauherr ist berechtigt einen Teil der Rechnung zurückzubehalten bis die Mängel zufriedenstellend beseitigt wurden. Nützt der Handwerker die erste Frist nicht, so ist ihm eine Nachfrist zu setzen. Nützt der Handwerker auch diese zweite Fristsetzung nicht zur Behebung des Mängels, so kann der Bauherr vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und einen anderen Handwerker mit der Erledigung beauftragen. Ein von Ihnen beauftragter Anwalt Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht nützt auch alternative Verfahren der Konfliktlösung, wie z.B. das Schiedsgericht, das Schiedsgutachten oder die Mediation. Kontaktieren Sie jetzt unverbindlich einen Anwalt für Baurecht in Gilching oder in der Nähe.

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