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Rechtsanwalt Michael Nienhaus Heilbad Heiligenstadt
Rechtsanwalt Michael Nienhaus
Anwaltskanzlei Michael Nienhaus
Rechtsanwalt
Christoph-Heinemann-Straße 19, 37308 Heilbad Heiligenstadt
03606/657120
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Michael Nienhaus, Ihr Anwalt für privates Baurecht in Heilbad Heiligenstadt. Herzlich willkommen! Wenn Sie Fragen im privaten Baurecht haben, dann stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. Ich berate Sie aber auch gern auf den Gebieten des Verkehrsrechts, Verkehrsstrafrechts, Mietrechts und des allgemeinen Baurechts. Das sind meine Kompetenzen. Nach meinem Studium der Rechtswissenschaften nahm ich den Dienst als Rechtsreferendar auf und absolvierte erfolgreich mein zweites Staatsexamen. Im Anschluss erhielt ich im Jahr 1999 die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. So arbeite ich für Sie. Ich stelle meine Arbeitskraft und mein Wissen in den Dienst meiner Mandanten. Ihre Wünsche und Vorstellungen stehen dabei für mich immer Mittelpunkt. Gemeinsam erarbeiten wir die optimale Lösung für Ihren Fall und setzen diese außergerichtlich oder vor Gericht durch. Dabei informiere ich Sie natürlich über die Erfolgsaussichten und das Prozessrisiko sowie die voraussichtlich anfallenden Kosten. Für Rückfragen oder ähnliches stehe ich gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, mir Ihre ...mehr
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Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

Baurecht öffentlich und privat

Übergabe eines Schlüssel nach BaufertigstellungÜbergabe eines Schlüssel nach Baufertigstellung Im Baugesetzbuch findet man die meisten relevanten Gesetzestexte rund ums Bauen. So gibt es neben dem BGB (dem Bürgerlichen Gesetzbuch) auch noch die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke BauNVO, die BaustellV, die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen, das BauFordSiG, das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen oder auch das BauStiftG, das Gesetz zur Errichtung einer Bundesstiftung Baukultur. Das Baurecht wird in zwei Bereiche aufgeteilt, dem öffentlichen und dem privaten Baurecht. Das öffentliche Baurecht befasst sich sowohl mit den Einschränkungen der Baufreiheit als auch mit dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht. Das Baugesetzbuch beinhält die allgemeinen gesetzlichen Regelungen des öffentlichen Baurechts. Im Baurecht ist auch die Bauleitplanung der Gemeinde geregelt und ihre Pflicht einen Flächennutzungsplan zu erstellen. Geplante Industriegebiete oder Einkaufszentren sind z.B. in diesem Flächennutzungsplan zu finden. Die Gemeinde ist auch gesetzlich verpflichtet ein Neubaugebiet sachgerecht zu erschließen. Die dadurch entstehenden Kosten sind allerdings auch vom jeweiligen Grundstückseigentümer mit zu finanzieren. Neben der Sanierung von alten Stadtvierteln regelt das Baugesetzbuch durch Sondervorschriften auch den Schutz der Landschaft an den Außengrenzen der Gemeinde. Jeder Bau muss von der Bauaufsichtsbehörde vorher genehmigt werden und nach Fertigstellung abgenommen werden. Was tun wenn die Gemeinde keine Baugenehmigung erteilt, da sie selbst die baurechtlichen Bestimmungen nicht richtig kennt oder sie übergeht? Um sich langwierige und aussichtslose Streitereien zu ersparen ist es ratsam sich den kompetenten Rat eines Anwalts für Baurecht einzuholen.

Was muss beim Bau des Eigenheims beachtet werden?

ein Schlüssel und Haus aus Pappeein Schlüssel und Haus aus Pappe Der Bauplan wurde genehmigt und es geht im Weiteren hauptsächlich um privates Baurecht. Privates Baurecht befasst sich mit den Verträgen, die zwischen Bauherrn und den unterschiedlichen Baufirmen, dem Architekten usw. geschlossen wurden. Die Gestaltung des Architektenvertrages lässt einen großen Spielraum und Bauherren sollten die Details kennen. Für alle Gewerke gilt jedoch generell, auf die Leistungsbeschreibung in Verträgen genau zu achten. Während der Bauphase gibt es auch Gewerke die nicht leisten oder nur eine mangelhafte Arbeit ausführen. Mitunter wird ein Bauherr auch mit der Insolvenz einer Baufirma konfrontiert. Schwierigkeiten am Bau führen eigentlich immer zu Verzögerungen der Fertigstellung des Bauvorhabens. Ein Anwalt für Baurecht in Heilbad Heiligenstadt kennt sich mit möglichen Problemen aus und kann schnell und professionell helfen.

Die Bauabnahme - worauf ist zu achten?

Baugutachter und Ingenieur machen eine BauabnahmeBaugutachter und Ingenieur machen eine Bauabnahme Die Bauabnahme beschließt, durch eine gemeinsame Begehung, ein Bauprojekt. Juristisch ist dies ein wichtiger Schritt. Die Unterschrift des Bauherrn unter die Bauabnahme, bedeutet ein Anerkennen der erbrachten Leistungen und damit geht auch einher, dass ab nun der Bauherr bei Mängeln beweisen muss, dass sie von der Baufirma verursacht wurden und nicht erst später entstanden. Die Gewährleistungsfrist der Baufirmen beginnt. Auch bei weiteren neu auftretenden Schäden durch z.B. Sturm, ist nun der Eigentümer selbst in der Verantwortung.

Die Baumängel und das Abnahmeprotokoll

Prüferin und Polier besprechen BaumängelPrüferin und Polier besprechen Baumängel Von Baumängeln spricht man, wenn vertraglich vereinbarte Arbeit nicht oder nur fehlerhaft ausgeführt wurde. Unterzeichnen Sie keine Bauabnahme, wenn Mängel festgestellt wurden. Deshalb ist ein Abnahmeprotokoll unumgänglich. In diesem Protokoll werden alle Mängel niedergeschrieben und am besten auch fotografisch festgehalten. Ein Abnahmeprotokoll ist formlos und auch handschriftlich gültig.

Folgende Dinge sollten in einem Abnahmeprotokoll stehen:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Bausachverständige

Bausachverständige erstellen ein GutachtenBausachverständige erstellen ein Gutachten Auf der sicheren Seite ist man mit der Unterstützung durch einen Bausachverständigen. Zur Sicherheit sollten auch Dinge aufgenommen werden, bei denen nicht klar ist, ob es sich tatsächlich um einen Mängel handelt. Dadurch hält man sich die Möglichkeit auf Mängelrüge offen, wenn ein Sachverständiger diesen Punkt ebenfalls als Mängel feststellt. Nicht alle Arbeiten können am Ende der Bauarbeiten kontrolliert werden, da sie Unterputz liegen. Deshalb sollte es für diese Gewerke unbedingt direkt nach Beendigung ihrer Arbeit eine gesonderte Abnahme geben. Als abgenommen gilt ein Neubau übrigens auch wenn: Der Bauherr antwortet weder auf die Ankündigung der Bauabnahme, noch erscheint er zum angekündigten Termin. Das Haus wird vor der Abnahme bereits bezogen. Auch eine vorschnell überwiesene Schlussrate ist die Anerkennung der erbrachten Leistungen.

Häufige Mängel am Bau und deren Beseitigung

Bagger in einer BaugrubeBagger in einer Baugrube Manche Mängel sind am Bau immer wieder zu beobachten. So z.B. Risse im Mauerwerk oder im Putz z.B. durch fehlerhafte Verarbeitung. Der Einbau der Fenster ist nicht sorgfältig genug ausgeführt und wird zu Wasserschäden führen. Das Dach kann fehlerhaft abgedichtet worden sein und Feuchtigkeit dringt ein oder es isoliert nicht richtig. Sind die Dehnungsfugen im Estrich nicht fachgerecht ausgeführt, führt auch dies zu Rissen. Lüftungsanlagen können undicht sein und Feuchtigkeit in die Wände bringen. Viele Fehler können vermieden werden, wenn der Bauherr auf der Baustelle oft anzutreffen ist.

Auf einiges sollte der Bauherr achten, wenn er auf einen Baumängel stößt.

Demontage fehlerhafter DeckenpaneleDemontage fehlerhafter Deckenpanele Ein grober Fehler wäre es, wenn der Bauherr den Mängel selbst zu reparieren versuchte. Stattdessen sollte der Mängel mit einem Foto als Beweismaterial festgehalten werden. Als nächstes muss eine Mängelrüge an den Handwerker in schriftlicher Form mit Fristsetzung und per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Der Handwerker muss damit rechnen, dass der Bauherr einen Teil der Rechnung erst nach Mängelbeseitigung begleichen wird. Nützt der Handwerker die erste Frist nicht, so ist ihm eine Nachfrist zu setzen. Als letzte Alternative bleibt dem Bauherrn, bei weiterer Leistungsverweigerung des Handwerkers, die Kürzung der Rechnung oder sogar der Rücktritt vom Vertrag und die Beauftragung eines anderen Handwerkers um den Mängel zu beheben. Ein von Ihnen beauftragter Anwalt Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht nützt auch alternative Verfahren der Konfliktlösung, wie z.B. das Schiedsgericht, das Schiedsgutachten oder die Mediation. Nützen Sie mit anwaltsuche.de die kostenfreie Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt für Baurecht in Heilbad Heiligenstadt

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