Rechtsanwalt für Baurecht in München Freimann
Markus Rieder, Rechtsanwalt, Kanzlei für Bau | Immobilien | Erbrecht
Rechtsanwalt · Fachanwalt für · Bau- und Architektenrecht
Hohenzollernstraße 112, 80796 München
Markus Rieder, Ihr Fachanwalt für Bau-und Architektenrecht in München. Sie haben eine Rechtsfrage im Bau- und/oder Architektenrecht? Als Fachanwalt kann ich Sie mit meinen Spezialkenntnissen bestmöglich betreuen und vertreten. Wenn Sie möchten, können Sie ganz bequem über das Kontaktformular auf meinem Profil in der rechten Spalte einen Termin vereinbaren. Ich freue mich auf Ihre Nachricht! Meine Kompetenzen als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Seit 1998 bin ich als Rechtsanwalt tätig und arbeite fast ausschließlich im Bereich Bau- und Architektenrecht. Ich habe erfolgreich die Lehrgänge zum Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse absolviert, die für das Führen der Bezeichnung »Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht« erforderlich sind. Durch meine langjährige Erfahrung ist es mir möglich, Sie umfassend zu beraten. Sie finden in mir einen kompetenten Ansprechpartner. Durch meine Spezialisierung und beständige Weiterbildung bin ich immer auf dem aktuellsten Wissenstand und erreiche effiziente und erfolgreiche Ergebnisse. Ausführlichere Informationen zu meiner Tätigkeit finden Sie auch auf ...mehr
Näheres zum Baurecht
Unterschrift Bauvertrag Das Baurecht ist vor allem im BauGB zu finden. Weitere relevante Gesetze sind etwa das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), die BauNVO, BaustellV, das BauFordSiG oder auch das BauStiftG. Das Baurecht wird in zwei Bereiche aufgeteilt, dem öffentlichen und dem privaten Baurecht. Das öffentliche Baurecht befasst sich sowohl mit den Einschränkungen der Baufreiheit als auch mit dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht. Allgemeine Regelungen zum öffentlichen Baurecht findet man im Baugesetzbuch. Die Bauleitplanung und die Erstellung eines Flächennutzungsplanes durch die Gemeinde ist ein wichtiger Punkt des Baurechts. Im Flächennutzungsplan wird dargestellt, wo die Gemeinde z.B. Grünflächen, Wohn- oder Industriegebiete ausweisen will. Auch die Erschließung, also der Straßenbau, des Neubaugebietes obliegt der Gemeinde. Die dadurch entstehenden Kosten sind allerdings auch vom jeweiligen Grundstückseigentümer mit zu finanzieren. Ausserdem geht es im Baugesetzbuch auch um die Erhaltung schützenswerter Gebäude in Altstädten oder auch um Landschaftsschutz. Die Bauaufsichtsbehörde genehmigt Baupläne und kontrolliert die Einhaltung allgemeiner Bauvorschriften. Die Gemeinde verweigert die Baugenehmigung? Bereits in dieser frühen Phase sollten Sie unbedingt auf die Hilfe eines Rechtsanwalts für Baurecht zurückgreifen.
Was muss beim Bau des Eigenheims beachtet werden?
Schlüssel hängen an einem Schlüsselboard Die Behörde hat den Bau genehmigt, nun geht es vorwiegend um privates Baurecht. Das private Baurecht umfasst die Verträge die der Bauherr mit den unterschiedlichen Gewerken schließt. Einer genauen Überprüfung sollte der Bauherr besonders der Architektenvertrag unterziehen, denn diverse Details können ihn viele tausende Euro kosten. Für alle Gewerke gilt jedoch generell, auf die Leistungsbeschreibung in Verträgen genau zu achten. Auch die Durchführung der handwerklichen Arbeiten kann unzufriedenstellend erfolgen, oder bei Lieferverzug, die ganze Baustelle lahm legen. Häufig kommt es auch vor, dass die ausführende Baufirma die Leistungen überhaupt nicht erbringt oder erbringen kann, da sie nicht mehr liquide ist. Treten Probleme am Bau auf, führt dies fast unweigerlich zu einer Bauverzögerung und weiteren kostspieligen Konsequenzen. Fachlichen Rat aus rechtlicher Sicht gibt in diesen Fällen ein Anwalt für Baurecht in München Freimann.
Das Wichtigste über die Bauabnahme
Gespräch während einer Bauabnahme Mit der Bauabnahme wird am Ende der Bauzeit festgestellt, dass die Arbeit wie vertraglich vereinbart geliefert und ausgeführt wurde. Juristisch ist dies ein wichtiger Schritt. Die Unterschrift des Bauherrn bedingt nämlich die Umkehr der Beweislast, von nun an muss der Bauherr im Schadensfall beweisen, dass der Schaden ursächlich von der Baufirma verursacht wurde. Für versteckte Mängel beginnt mit der Unterschrift die Gewährleistungsfrist von 5 Jahren. Außerdem tritt der Gefahrenübergang ein, das bedeutet der Eigentümer trägt ab jetzt die Verantwortung bei Schäden, etwa durch Sturm.
Baumängel und Abnahmeprotokoll
Prüferin deutet auf Mängel an der Baustelle Ein Baumangel liegt dann vor, wenn eine Arbeit garnicht, nicht richtig oder nicht vollständig erfolgte. Unterzeichnen Sie keine Bauabnahme, wenn Mängel festgestellt wurden. Auf ein Abnahmeprotokoll darf aus diesem Grund nicht verzichtet werden. Die Bestandsaufnahme erfolgt durch möglichst genaue Beschreibung der gefundenen Mängel und beweiskräftiger Fotos. Das Abnahmeprotokoll muss keiner Form entsprechen.
Folgende Dinge sollten in einem Abnahmeprotokoll stehen:
- Die Teilnehmer der Begehung
- Datum und Ort der Bauabnahme
- Name des Bauherrn
- Adresse der Baustelle
- Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
- Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
- Beginn und Fertigstellung der Leistung
- die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
- Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
- eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
- die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn
Sachverständigenrat während der Bauphase
zwei Bausachverständige beraten sich Es empfiehlt sich auch einen Bausachverständigen hinzuzuziehen. Wenn nicht klar ist ob etwas mangelhaft ausgeführt wurde, so ist dies unbedingt auch in der Liste aufzuführen. So kann der Sachverständige auch noch zu einem späteren Zeitpunkt diese Punkte einschätzen. Frühere Abnahmen werden notwendig für alle Arbeiten, die bei der Endabnahme nicht mehr sichtbar sind, wie Kabel oder Rohre. Die Abnahme für derlei Arbeiten sollte deshalb stets sofort nach ihrer Fertigstellung geschehen. Das Haus gilt in folgenden Fällen auch ohne Bauabnahme als abgenommen: Das Nichterscheinen des Bauherrn zum Abnahmetermin ohne Angabe von Gründen. Wenn das Haus vom Bauherrn bereits vor der Abnahme bezogen wurde. Das Überweisen der Schlussrate, oder auch Trinkgeld für die Handwerker wird als Anerkennung der Leistung gewertet.
Häufige Mängel am Bau und deren Beseitigung
großer Baukran Manche Mängel sind am Bau immer wieder zu beobachten. Fehlerhafte Verarbeitung der Baumaterialien in Putz oder Mauerwerk die zu Rissen führt beispielsweise. Beim Einbau der Fenster können Fehler auftreten, z.B. können sie mit der Außenseite nach innen eingebaut worden sein. Der Keller ist undicht durch Planungs- oder Materialfehler, oder das Dach ist für Feuchtigkeit anfällig wegen eines mangelhaft ausgeführten Dämmaufbaus. Im Estrich entstehen Risse durch falsch gesetzte Dehnungsfugen. Eine unsachgemäße Installation der Lüftungsanlagen kann zu Feuchtigkeit im Mauerwerk führen. Die häufige Anwesenheit des Bauherrn auf der Baustelle hilft um Baufehler zu vermeiden.
Auf einiges sollte der Bauherr achten, wenn er auf einen Baumängel stößt.
Bauarbeiter mit Bohrmaschine repariert Der Bauherr darf den Fehler unter keinen Umständen selbst beheben. Fotos sind wichtig um den Mängel zu dokumentieren. Dann muss eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung per Einschreiben mit Rückschein an den zuständigen Handwerker oder das Bauunternehmen erfolgen. Der Handwerker muss damit rechnen, dass der Bauherr einen Teil der Rechnung erst nach Mängelbeseitigung begleichen wird. Verstreicht die Frist ungenützt, so ist eine Nachfrist festzusetzen. Verstreicht diese Frist wieder ungenutzt, darf der Bauherr vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und einen anderen Handwerker mit der Mängelbeseitigung beauftragen. Vermeiden Sie, dass Ihnen Fehler, fehlerhafte oder nicht erbrachte Leistungen in der Bauausführung schlaflose Nächte bereiten und holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Baurecht. Die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt für Baurecht in München Freimann über anwaltssuche.de ist unverbindlich und kostenfrei.

