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Finden Sie einen Anwalt für Baurecht in Stolberg (Rheinland) für Ihre Rechtsfragen

Rechtsanwalt Dr. Werner Pfeil Stolberg
Rechtsanwalt Dr. Werner Pfeil
providas
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht · Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rathausstraße 16a, 52222 Stolberg
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Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie für Bau- und Architektenrecht in Stolberg, Dr. Werner Pfeil. Ich begrüße Sie herzlich auf meinem Profil. Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie für Bau- und Architektenrecht helfe ich Ihnen gerne kompetent und effizient weiter. Meine Kompetenzen und mein Werdegang. Ich habe an der Universität Trier Rechtswissenschaften studiert. Mein zweites Staatsexamen absolvierte ich am Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken. Von 1994 bis 1995 war ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter für Deutsches und Europäisches Privatrecht an der Universität Münster tätig und außerdem Mitarbeiter der Europäischen Rechtsakademie in Trier. Im Jahr 1996 wurde ich als Rechtsanwalt zugelassen und habe während meiner anwaltlichen Tätigkeit an diversen Veröffentlichungen gearbeitet. Lesen Sie bei Interesse hierzu gerne mehr auf der Website meiner Kanzlei. Ferner erlangte ich nach meiner Dissertation über »Historische Vorbilder und Entwicklungen des Rechtsbegriffs ›Vier Grundfreiheiten‹ in der Europäischen Gemeinschaft« den Doktortitel. Zudem wurden mir nach dem erfolgreichen Abschluss der ...mehr
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Infos zu Anwälte Baurecht in Stolberg (Rheinland)
Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

privates und öffentliches Baurecht

Übergabe eines Schlüssel nach BaufertigstellungÜbergabe eines Schlüssel nach Baufertigstellung Das Baurecht ist vor allem im BauGB zu finden. Weitere relevante Gesetze sind etwa das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), die BauNVO, BaustellV, das BauFordSiG oder auch das BauStiftG. Das Baurecht wird in privates und öffentliches Baurecht unterteilt. Das öffentliche Baurecht befasst sich mit allen Fragen des Bauplanungs- und des Bauordnungsrechts, hauptsächlich mit den Belangen, die am Anfang der Bauplanung stehen. Das Baugesetzbuch beinhält die allgemeinen gesetzlichen Regelungen des öffentlichen Baurechts. Der Gemeinde obliegt lt. Baurechtsgesetz die Bauleitplanung und die Pflicht einen Flächennutzungsplan anzufertigen. Dieser Flächennutzungsplan enthält künftige bauliche Planungen der Gemeinde. Auch die Verpflichtung der Gemeinde ein Neubaugebiet zu erschließen ist gesetzlich geregelt. Die Kosten für diese Erschließung teilt sich die Gemeinde mit den jeweiligen Eigentümern der Grundstücke. Neben der Sanierung von alten Stadtvierteln regelt das Baugesetzbuch durch Sondervorschriften auch den Schutz der Landschaft an den Außengrenzen der Gemeinde. Über die Baugenehmigung entscheidet die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Sie ist auch für die Abnahme des Gebäudes nach Fertigstellung zuständig. Wie kann man sich wehren, wenn die Gemeinde die Baugenehmigung verweigert? Holen Sie sich schnellstmöglich den versierten Rat eines Anwaltes für Baurecht.

Was muss beim Bau des Eigenheims beachtet werden?

ein Mann hält einen Schlüssel in Nahaufnahmeein Mann hält einen Schlüssel in Nahaufnahme Die Behörde hat den Bau genehmigt, nun geht es vorwiegend um privates Baurecht. Privates Baurecht befasst sich mit den Verträgen, die zwischen Bauherrn und den unterschiedlichen Baufirmen, dem Architekten usw. geschlossen wurden. Einer genauen Überprüfung sollte der Bauherr besonders der Architektenvertrag unterziehen, denn diverse Details können ihn viele tausende Euro kosten. Häufig führt eine unklare oder missverständliche Leistungsbeschreibung in Verträgen und Vertragsklauseln zu Ärger und Streit. Manchmal liefern Gewerke auch falsche Produkte wie Fenster oder Türen und der Bauherr kommt in Bedrängnis. Häufig kommt es auch vor, dass die ausführende Baufirma die Leistungen überhaupt nicht erbringt oder erbringen kann, da sie nicht mehr liquide ist. Gibt es Schwierigkeiten während der Bauphase, so ergibt sich daraus meist eine spätere Fertigstellung sowie ungeplante Kosten und Vertragsstrafen. Gezielte Unterstützung kann hier von einem Anwalt oder Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Stolberg (Rheinland) kommen.

Was ist bei der Bauabnahme zu beachten?

Baugutachter und Ingenieur machen eine BauabnahmeBaugutachter und Ingenieur machen eine Bauabnahme Mit der Bauabnahme wird am Ende der Bauzeit festgestellt, dass die Arbeit wie vertraglich vereinbart geliefert und ausgeführt wurde. Diese Bauabnahme hat weitreichende juristische Folgen. Damit wird die erbrachte Leistung anerkannt, für später festgestellte Mängel muss nun der Bauherr den Beweis führen, dass das Bauunternehmen die Schuld für diesen Mangel trägt. Die Gewährleistungsfrist der Baufirma von 5 Jahren für versteckte Mängel beginnt. Auch bei weiteren neu auftretenden Schäden durch z.B. Sturm, ist nun der Eigentümer selbst in der Verantwortung.

Was tun bei Baumängeln - warum braucht man ein Abnahmeprotokoll

Prüferin deutet auf Mängel an der BaustellePrüferin deutet auf Mängel an der Baustelle Um einen Baumangel handelt es sich, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung oder Beschaffenheit der Anlage oder des Gebäudes nicht vollständig erbracht wurde, oder die zu erwartende Qualität, das Erscheinungsbild oder die Funktionalität nicht erreicht ist. Unterzeichnen Sie keine Bauabnahme, wenn Mängel festgestellt wurden. Aus diesem Grund ist es ratsam ein Abnahmeprotokoll zu erstellen und auszufüllen. Die Bestandsaufnahme erfolgt durch möglichst genaue Beschreibung der gefundenen Mängel und beweiskräftiger Fotos. Das Abnahmeprotokoll kann formlos erstellt werden.

Folgende Dinge sollten in einem Abnahmeprotokoll stehen:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Bausachverständiger unterstützt den Bauherren

zwei Bausachverständige beraten sichzwei Bausachverständige beraten sich Ein hinzugezogener Bausachverständiger erhöht die Sicherheit keine Mängel zu übersehen. Ist dies nicht möglich, so nimmt man sicherheitshalber auch Dinge auf, bei denen man sich nicht sicher ist ob sie mangelhaft sind. Dadurch hält man sich die Möglichkeit auf Mängelrüge offen, wenn ein Sachverständiger diesen Punkt ebenfalls als Mängel feststellt. Alle Arbeiten, die später Unterputz liegen oder aus anderen Gründen nicht mehr sichtbar sind, sollten gesondert kontrolliert und abgenommen werden. Am besten werden sie also direkt nach ihrer Fertigstellung abgenommen. Als Abnahme gelten auch folgende Handlungen: Der Bauherr ignoriert die Ankündigung der Bauabnahme und erscheint auch nicht am Abnahmetermin. Wenn das Haus vom Bauherrn bereits vor der Abnahme bezogen wurde. Er überweist die Schlussrate oder zahlt den Handwerkern Trinkgeld!

Häufige Baumängel und wie sie beseitigt werden können

Bauarbeiter bei der Herstellung von OrtbetonBauarbeiter bei der Herstellung von Ortbeton Viele Baumängel treten immer wieder auf. Bei modernen Baustoffen muss die Verarbeitung genau eingehalten werden sonst führt dies schnell zu Rissen im Mauerwerk oder Putz. Beim Einbau der Fenster können Fehler auftreten, z.B. können sie mit der Außenseite nach innen eingebaut worden sein. Der Keller ist undicht, weil Fehler bei der Verarbeitung der Materialien gemacht wurden. Sind die Dehnungsfugen im Estrich nicht fachgerecht ausgeführt, führt auch dies zu Rissen. Wird die Lüftungsanlage nicht ordentlich eingebaut, so kann dies zu Feuchtigkeit in den Wänden führen. Manch einer dieser Mängel kann durch viel Präsenz eines aufmerksamen Bauherrn auf der Baustelle vermieden werden.

Wie geht man nun als Bauherr vor wenn man einen Baumängel entdeckt?

Austausch fehlerhafter WandverkleidungAustausch fehlerhafter Wandverkleidung Lassen Sie sich nicht verleiten, den Fehler selbst zu reparieren! Halten Sie den Mängel durch ein Foto fest, oder holen Sie sich einen neutralen Zeugen hinzu. Als nächstes muss eine Mängelrüge an den Handwerker in schriftlicher Form mit Fristsetzung und per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Der Handwerker muss damit rechnen, dass der Bauherr einen Teil der Rechnung erst nach Mängelbeseitigung begleichen wird. Der Handwerker hat Anspruch auf eine Nachfrist, wenn er den Schaden nicht innerhalb der gesetzten Frist beheben konnte. Bleibt der Handwerker oder das Bauunternehmen die Leistung immer noch schuldig, so kann nun ein Teil der Vergütung einbehalten werden und ein anderer Handwerker an seiner statt mit der Fertigstellung beauftragt werden. Ein Anwalt oder Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist ein zuverlässiger und versierter Partner um Rechte einzufordern, wenn nötig auch vor Gericht. Nehmen Sie die Hilfe eines Anwaltes für Baurecht in Stolberg (Rheinland) in Anspruch.

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