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Anwalt für Reiserecht in Berlin Charlottenburg

Rechtsanwalt Boris Narewski Berlin
Rechtsanwalt Boris Narewski
Rechtsanwalt
Emser Straße 9, 10719 Berlin
030 - 84 11 24 01
Kontaktformular

Boris Nareweski, Ihr Anwalt für Reiserecht in Berlin. Ihr letzter Urlaub lief nicht wie geplant oder sie haben andere Fragen zum Reiserecht? Ich bin Ihnen dabei sehr gerne behilflich! Sie erreichen mich direkt über das Kontaktformular auf meinem Profil in der rechten Spalte. Ich vereinbare dann einen für Sie passenden Termin um das Problem aus der Welt zu schaffen. Meine Kompetenzen als Anwalt für Reiserecht. Seit mir 2007 die Rechtsanwaltszulassung verliehen wurde, arbeite ich als selbstständiger Rechtsanwalt in meiner eigenen Kanzlei. Nur kurze Zeit nach meinem Tätigkeitsbeginn, habe ich mich schon auf das Reiserecht konzentriert und arbeite seitdem nahezu ausschließlich in diesem Gebiet. Dadurch kann ich mich im großen Umfang mit den aktuellen Änderungen in der Rechtsprechung auseinandersetzen, die sich im Bereich des Reiserecht immer wieder verändert und auch mit dem Europarecht, welches mit dem Reiserecht eng verknüpft ist. Zudem stehe ich in keinen Kooperationsvereinbarungen zu Versicherungskonzernen oder ähnlichem, um ...mehr
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Infos zu Anwälte Reiserecht in Berlin Charlottenburg
ein glückliches Paar vor einem Propellerflugzeug
ein glückliches Paar vor einem Propellerflugzeug ©freepik-mko

Kurzinformation über das Reiserecht

junge Familie winkt aus dem Swimmingpooljunge Familie winkt aus dem Swimmingpool Pauschalreisen sind im Gesetz durch das Reiserecht geregelt. Durch das Pauschalreiseangebot wurde eine Grundlage geschaffen um das Reisen zu vereinfachen und mehrere Verträge in einem zusammenzufassen. So werden die Anreise per Flugzeug oder Bahn, das Hotel inklusive Halb- oder Vollpension, zusätzlich Kinderbetreuung, Wellness-Anwendungen oder Freizeitaktivitäten in einem Paket gebucht. Keine vielen Einzeverträge mit Hotel und Fluggesellschaft sind dadurch abzuschließen, sondern nurmehr ein Reisevertrag gem. § 651 a BGB. Ansprechpartner bei Unzufriedenheit ist immer der Reiseveranstalter, nicht das Hotel oder die Fluggesellschaft. Bei einer Flugverspätung können möglicherweise Entschädigungsansprüche entstehen. Als Individualreisender hat man hingegen viele Vertragspartner, etwa für Dienstverträge, Beherbergungs- und Beförderungsverträge und viele mehr. Für diese Reisen, die das Reiserecht nicht abdeckt, gelten andere Gesetze und Regelwerke.

Rechte beim Reiserücktritt kurzer Überblick

kranker Tourist mit Schutzmaske hustetkranker Tourist mit Schutzmaske hustet Eine Reise nicht anzutreten ist nicht die Schwierigkeit. Die Stornokosten muss man jedoch in Kauf nehmen. Hat man eine Reisekostenrücktrittsversicherung abgeschlossen, so übernimmt diese manchmal die Gebühren. Jedoch springt sie nur unter bestimmten Voraussetzungen ein, etwa wenn der Reisende selbst, oder ein ihm naher Angehöriger erkrankt ist und diese Krankheit das Reisen nicht ermöglicht. Auch eine aktuelle Covid-19 Erkrankung ist ein Reiserücktrittsgrund. Dies muss in der Regel auch mit ärztlichem Attest belegt werden. Befindet man sich in Quarantäne wegen eines Kontaktes mit einer infizierten Person, so ist dies für die Versicherung kein Reisekostenrücktrittsgrund. Reisende sollten bei Versicherungsabschluss darauf achten ob der Pandemiefall mit in den Vertrag aufgenommen ist.

Urlaub in Coronazeiten

Geschäftsreisende mit Laptop und Maske im FlugzeugGeschäftsreisende mit Laptop und Maske im Flugzeug Das BGB nennt unter § 651 h auch Umstände, die den Reiseveranstalter selbst an der Erfüllung des Vertrags hindern können und einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigen. Dies ist der Fall wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände eine Reise erheblich erschweren oder gar unmöglich machen. Ausschlaggebend ist meist eine Reisewarnung, des Auswärtigen Amtes für den Reiseort. Der Reiseveranstalter muss unter diesen Gegebenheiten eine Reise kostenfrei stornieren. Auch die Rechtsprechung hat hierzu bereits Urteile gefällt. Wir möchten darauf hinweisen, dass sich durch eine sich schnell ändernde Rechtslage zu und wegen Covid-19 jederzeit Änderungen der Rechtslage ergeben können. Bei Fragen das Reiserecht betreffend, oder bei speziellen Fragen, holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Reiserecht.