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Anwalt für Reiserecht in Berlin Schöneberg auf Anwaltssuche finden

Rechtsanwalt Boris Narewski Berlin
Rechtsanwalt Boris Narewski
Rechtsanwalt
Emser Straße 9, 10719 Berlin
030 - 84 11 24 01
Kontaktformular

Boris Nareweski, Ihr Anwalt für Reiserecht in Berlin. Ihr letzter Urlaub lief nicht wie geplant oder sie haben andere Fragen zum Reiserecht? Ich bin Ihnen dabei sehr gerne behilflich! Sie erreichen mich direkt über das Kontaktformular auf meinem Profil in der rechten Spalte. Ich vereinbare dann einen für Sie passenden Termin um das Problem aus der Welt zu schaffen. Meine Kompetenzen als Anwalt für Reiserecht. Seit mir 2007 die Rechtsanwaltszulassung verliehen wurde, arbeite ich als selbstständiger Rechtsanwalt in meiner eigenen Kanzlei. Nur kurze Zeit nach meinem Tätigkeitsbeginn, habe ich mich schon auf das Reiserecht konzentriert und arbeite seitdem nahezu ausschließlich in diesem Gebiet. Dadurch kann ich mich im großen Umfang mit den aktuellen Änderungen in der Rechtsprechung auseinandersetzen, die sich im Bereich des Reiserecht immer wieder verändert und auch mit dem Europarecht, welches mit dem Reiserecht eng verknüpft ist. Zudem stehe ich in keinen Kooperationsvereinbarungen zu Versicherungskonzernen oder ähnlichem, um ...mehr
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Infos zu Anwälte Reiserecht in Berlin Schöneberg
Übergabe von Ausweispapieren an Grenzbeamten
Übergabe von Ausweispapieren an Grenzbeamten ©freepik-mko

Kurzinformation über das Reiserecht

junge Leute in einem Hosteljunge Leute in einem Hostel Die gesetzlichen Regelungen für Pauschalreisen findet man im BGB und dort im Reiserecht. Dadurch wurde es möglich, viele Einzelverträge in einem zu bündeln. Kein mühsames Abstimmen der Anreise und der Hotelbuchung, keine extra Organisieren für Kinderbetreuung oder Wellness. Abgeschlossen wird also nur ein einzelner Reisevertrag gem. § 651 a BGB anstelle von separaten Beförderungs- und Beherbergungsverträgen. Ist man mit einem Bereich seines Urlaubes nicht zufrieden, so ist immer der Reiseveranstalter der richtige Ansprechpartner. Die Flugverspätung von mehr als drei Stunden ist ein veritabler Streitgrund. Übernimmt man hingegen die Planung und Buchung in Eigenregie, so hat man für jeden Vertrag einen gesonderten Ansprechpartner. Für diese Reisen, die das Reiserecht nicht abdeckt, gelten andere Gesetze und Regelwerke.

Rechte beim Reiserücktritt kurzer Überblick

kranke Familie auf einem Sofakranke Familie auf einem Sofa Natürlich kann man von einer Reise zurücktreten. Jedoch fallen dabei in der Regel Stornogebühren an. Gegebenenfalls springt eine vor Reise abgeschlossene Reisekostenrücktrittsversicherung ein. Voraussetzung ist jedoch für gewöhnlich eine Krankheit des Reisenden, die ihm das Reisen unmöglich macht. Auch eine aktuelle Covid-19 Erkrankung ist ein Reiserücktrittsgrund. Ein ärztliches Attest muss der Erkrankte jedoch meist als Bestätigung seiner Reiseunfähigkeit vorlegen können. Nicht versicherbar ist ein Reiserücktritt, weil man sich in Quarantäne begeben muss wegen eines Risikokontaktes. Zu beachten ist auch, dass manche Versicherungen Pandemiefälle explizit ausschließen.

Reiserecht und Corona

junge Frau mit Atemmaske hält ihren gelben Kofferjunge Frau mit Atemmaske hält ihren gelben Koffer Ein Reisevertrag kann auch vom Veranstalter selbst gekündigt werden, z.B. aus Gründen „der höheren Gewalt„ gem. § 651 h BGB. Dies ist der Fall wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände eine Reise erheblich erschweren oder gar unmöglich machen. Als gewichtigster Punkt gilt vor allem eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Für den Kunden fallen in diesem Fall keinerlei Stornogebühren an. Einige Rechtsprechungen wurden hierzu bereits gefällt. Die sich stets verändernde Krisensituation ausgelöst durch Covid-19 können sowohl in der Sach- als auch Rechtslage schnell Änderungen zum hier behandelten Thema ergeben. Holen Sie sich deshalb hier gerne unverbindlich Rat bei einen Anwalt für Reiserecht in Ihrer Nähe.

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