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Ihren Anwalt für Reiserecht in Berlin Wilmersdorf finden

Rechtsanwalt Boris Narewski Berlin
Rechtsanwalt Boris Narewski
Rechtsanwalt
Emser Straße 9, 10719 Berlin
030 - 84 11 24 01
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Boris Nareweski, Ihr Anwalt für Reiserecht in Berlin. Ihr letzter Urlaub lief nicht wie geplant oder sie haben andere Fragen zum Reiserecht? Ich bin Ihnen dabei sehr gerne behilflich! Sie erreichen mich direkt über das Kontaktformular auf meinem Profil in der rechten Spalte. Ich vereinbare dann einen für Sie passenden Termin um das Problem aus der Welt zu schaffen. Meine Kompetenzen als Anwalt für Reiserecht. Seit mir 2007 die Rechtsanwaltszulassung verliehen wurde, arbeite ich als selbstständiger Rechtsanwalt in meiner eigenen Kanzlei. Nur kurze Zeit nach meinem Tätigkeitsbeginn, habe ich mich schon auf das Reiserecht konzentriert und arbeite seitdem nahezu ausschließlich in diesem Gebiet. Dadurch kann ich mich im großen Umfang mit den aktuellen Änderungen in der Rechtsprechung auseinandersetzen, die sich im Bereich des Reiserecht immer wieder verändert und auch mit dem Europarecht, welches mit dem Reiserecht eng verknüpft ist. Zudem stehe ich in keinen Kooperationsvereinbarungen zu Versicherungskonzernen oder ähnlichem, um ...mehr
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ein Flugzeug fliegt am weiß-blauen Himmel
ein Flugzeug fliegt am weiß-blauen Himmel ©freepik-mko

Reiserecht

Freunde genießen den Urlaub und springen ins WasserFreunde genießen den Urlaub und springen ins Wasser Das Reiserecht für Pauschalreisen und seine gesetzlichen Bestimmungen findet man im BGB. Pauschalreisen beinhalten viele einzelne Verträge. Kein mühsames Abstimmen der Anreise und der Hotelbuchung, keine extra Organisieren für Kinderbetreuung oder Wellness. Man schließt also nicht einen Beförderungsvertrag und einen Beherbergungsvertrag gesondert, sondern nur einen Reisevertrag für beides gem. § 651 a BGB „Vertragstypische Pflichten beim Pauschalreisevertrag„. Der Reiseveranstalter ist hier die Anlaufstelle wenn man mit irgendetwas nicht zufrieden war. Die Flugverspätung von mehr als drei Stunden ist ein veritabler Streitgrund. Organisiert man seine Reise selbst, so schließt man stattdessen viele einzelne Verträge wie etwa Dienstverträge, Beherberbungs- oder Beförderungsverträge und hat dementsprechend viele Vertragspartner. Für diese Reisen, die das Reiserecht nicht abdeckt, gelten andere Gesetze und Regelwerke.

Rechtslage bei Reiserücktritt – Zusammenfassung

kranke Frau liegt im Krankenhausbettkranke Frau liegt im Krankenhausbett Natürlich kann man von einer Reise zurücktreten. Jedoch fallen dabei in der Regel Stornogebühren an. Gegebenenfalls springt eine vor Reise abgeschlossene Reisekostenrücktrittsversicherung ein. Jedoch springt sie nur unter bestimmten Voraussetzungen ein, etwa wenn der Reisende selbst, oder ein ihm naher Angehöriger erkrankt ist und diese Krankheit das Reisen nicht ermöglicht. Hierzu zählt auch eine Covid-19 Erkrankung. Eine schriftliche ärztliche Bestätigung wird in den meisten Fällen zusätzlich gefordert. Der Kontakt mit einer infizierten Person und die daraufhin verhängte Quarantäne sind jedoch für die Versicherung kein anerkannter Rücktrittsgrund. Zu beachten ist auch, dass manche Versicherungen Pandemiefälle explizit ausschließen.

Corona und die Urlaubsreise

Reisende mit KN95 Maske an einem BahnhofReisende mit KN95 Maske an einem Bahnhof Auch ein Reiseveranstalter hat unter gewissen Voraussetzungen lt. § 651 h BGB die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten. Die Voraussetzung für die Anwendung dieses Paragraphen sind unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die eine Reise an den Bestimmungsort unmöglich machen oder erheblich beschweren. Vor allem aber ist eine offizielle Reisewarnung durch das Auswärtige Amt entscheidend. Der Reiseveranstalter muss unter diesen Gegebenheiten eine Reise kostenfrei stornieren. Auch die Rechtsprechung hat hierzu bereits Urteile gefällt. Die Rechtslage kann sich durch neuere Bestimmungen zu Covid-19 und der sich stets verändernden Krisenlage jederzeit ändern. Nehmen Sie die Hilfe eines Anwaltes für Reiserecht in Anspruch, wenn Sie Fragen zu den durch Covid-19 bedingten möglichen aktuellen Änderungen haben.

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