anwaltssuche
Suche

Rechtsanwalt für Reiserecht in Konstanz

Rechtsanwalt Michael Böhler Konstanz
Rechtsanwalt Michael Böhler
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht
Hussenstraße 19, 78462 Konstanz
07531 - 9450 300
Kontaktformular

Michael Böhler, Ihr Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht, Mietrecht, Vertragsrecht, Reiserecht und Strafrecht in Konstanz. Die Kanzlei Dotterweich & Böhler ist Ihre Anlaufstelle für alle zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten in und um Konstanz. Senden Sie uns einfach eine Nachricht mit Bitte um Rückruf über das Kontaktformular auf meinem Profil und wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden. Meine Kompetenzen. Ich bin seit 2005 in Konstanz als Rechtsanwalt zugelassen und setzte mich gemeinsam mit Rechtsanwalt Dotterweich für die Belange unserer Mandanten ein. Grundsätzlich möchten wir unserer Mandantschaft bei allen rechtlichen Problemen des Zivil- und Strafrechts zur Seite stehen. Überwiegend beschäftige ich mich dabei mit dem Arzthaftungsrecht, Mietrecht, Vertragsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und dem Reiserecht. Im Bereich Verkehrsrecht bin ich berechtigt, den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen. Gerne helfen wir Ihnen jedoch auch bei Fragen zu anderen Rechtsgebieten. Rechtsanwalt Reinhold Dotterweich zum Beispiel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht und steht Ihnen in diesen ...mehr
Zu meinem Profil
Infos zu Anwälte Reiserecht in Konstanz
Reisender am Flughafen nutzt sein Smartphone
Reisender am Flughafen nutzt sein Smartphone ©freepik-mko

Reiserecht

Mädchen auf einer SchwimmmatratzeMädchen auf einer Schwimmmatratze Das Reiserecht ist verankert im BGB und anwendbar bei Pauschalreisen. Durch das Pauschalreiseangebot wurde eine Grundlage geschaffen um das Reisen zu vereinfachen und mehrere Verträge in einem zusammenzufassen. So werden die Anreise per Flugzeug oder Bahn, das Hotel inklusive Halb- oder Vollpension, zusätzlich Kinderbetreuung, Wellness-Anwendungen oder Freizeitaktivitäten in einem Paket gebucht. Man schließt also nicht einen Beförderungsvertrag und einen Beherbergungsvertrag gesondert, sondern nur einen Reisevertrag für beides gem. § 651 a BGB „Vertragstypische Pflichten beim Pauschalreisevertrag„. Ansprechpartner bei Unzufriedenheit ist immer der Reiseveranstalter, nicht das Hotel oder die Fluggesellschaft. Bei einer Flugverspätung können möglicherweise Entschädigungsansprüche entstehen. Anders bei der selbst geplanten Reise und vielen einzelnen Vertragspartnern. Für diese Reisen, die das Reiserecht nicht abdeckt, gelten andere Gesetze und Regelwerke.

Kann ich von meinem Reisevertrag zurücktreten

hölzerne Löffel mit bunten Tablettenhölzerne Löffel mit bunten Tabletten Es ist kein Problem von einer Reise zurückzutreten. Die dabei anfallenden Stornokosten sind jedoch meist zu akzeptieren. Eine gültige Reiserücktrittsversicherung kann die Kosten unter Umständen minimieren. Sie tritt jedoch meist nur dann in Kraft, wenn eine ernste Lebenssituation oder Krankheit des Reisenden oder eines nahen Angehörigen den Reiseantritt verhindert. Hierzu zählt auch eine Covid-19 Erkrankung. Zur Bestätigung der Reiseunfähigkeit muss diese mit einem ärztlichen Attest bestätigt werden. Kann man eine Reise nicht antreten, weil man sich wegen eines Risikokontaktes in Quarantäne befindet, so ist dies nicht versicherbar. Reisende sollten bei Versicherungsabschluss darauf achten ob der Pandemiefall mit in den Vertrag aufgenommen ist.

Reiserecht und Corona

Touristin sitzt im Flugzeug mit SchutzmaskeTouristin sitzt im Flugzeug mit Schutzmaske Das BGB nennt unter § 651 h auch Umstände, die den Reiseveranstalter selbst an der Erfüllung des Vertrags hindern können und einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigen. Dies ist der Fall wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände eine Reise erheblich erschweren oder gar unmöglich machen. Gibt es eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das betreffende Reiseziel, so ist dies ebenfalls ein gewichtiger Punkt. Tritt der Reiseveranstalter von der Reise zurück, so hat er die Reise ohne Gebühren für seine Kunden zu stornieren. Hierzu gibt es bereits auch einige richterliche Urteile. Wir möchten darauf hinweisen, dass sich durch eine sich schnell ändernde Rechtslage zu und wegen Covid-19 jederzeit Änderungen der Rechtslage ergeben können. Um schnell und aktuell gut beraten zu werden, holen Sie sich unverbindlich Rat bei einem Anwalt für Reiserecht.