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Anwalt für Reiserecht in München Freimann auf Anwaltssuche finden

Rechtsanwalt Christof Kiehm München
Rechtsanwalt Christof Kiehm
Anwaltskanzlei Kiehm
Rechtsanwalt
Theatinerstraße 29, 80333 München
089 - 3233620
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Christof Kiehm, Ihr Anwalt für Reiserecht in München. Wenn Sie juristischen Rat im Reiserecht benötigen, würde ich Ihnen gern meine Hilfe anbieten. Nehmen Sie am besten gleich unverbindlich Kontakt zu mir auf. Ich freue mich auf Sie! Meine Kompetenzen. Nach meinem Jurastudium habe ich mich dazu entschlossen, mich auf das Reiserecht zu spezialisieren. Daher habe ich meine eigene Kanzlei in München eröffnet, in welcher ich Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite stehen. Meine Arbeitsweise. Bevor Sie zu mir kommen, sollten Sie vorab Kontakt zu mir aufnehmen. Dann können wir gemeinsam einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch vereinbaren. In diesem haben wir Gelegenheit, Ihren Fall ausführlich zu besprechen. Im Anschluss kann ich mir dann ein genaues Bild Ihrer Lage machen und eine erste Einschätzung vornehmen. Wir konzentrieren uns dabei auf eine schnelle, kostengünstige Durchsetzung Ihrer Interessen und besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen. Selbstverständlich kläre ich Sie auch vorab über ...mehr
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Reisende mit Sonnenhut winkt einem Flugzeug zu
Reisende mit Sonnenhut winkt einem Flugzeug zu ©freepik-mko

Das Reiserecht

Freunde genießen den Urlaub und springen ins WasserFreunde genießen den Urlaub und springen ins Wasser Das Reiserecht ist verankert im BGB und anwendbar bei Pauschalreisen. Pauschalreisen beinhalten viele einzelne Verträge. Kein mühsames Abstimmen der Anreise und der Hotelbuchung, keine extra Organisieren für Kinderbetreuung oder Wellness. Abgeschlossen wird also nur ein einzelner Reisevertrag gem. § 651 a BGB anstelle von separaten Beförderungs- und Beherbergungsverträgen. Der Reiseveranstalter ist hier die Anlaufstelle wenn man mit irgendetwas nicht zufrieden war. Ein möglicher Grund kann eine Flugverspätung sein. Als Individualreisender hat man hingegen viele Vertragspartner, etwa für Dienstverträge, Beherbergungs- und Beförderungsverträge und viele mehr. Diese individuellen Reisen fallen nicht unter das Reiserecht.

Rechtslage bei Reiserücktritt – Zusammenfassung

kranke Frau liegt im Krankenhausbettkranke Frau liegt im Krankenhausbett Eine Reise nicht anzutreten ist nicht die Schwierigkeit. Jedoch fallen dabei in der Regel Stornogebühren an. In manchen Fällen hilft eine abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung. Allerdings muss der Reisende selbst oder ein naher Angehöriger erkrankt sein, oder eine andere ernste Lebenssituation gegeben sein um diese Versicherung nutzen zu können. Auch ein Infekt durch das Sars-Cov-2 kann ein Reiserücktrittsgrund sein. Dies muss in der Regel auch mit ärztlichem Attest belegt werden. Kann man eine Reise nicht antreten, weil man sich wegen eines Risikokontaktes in Quarantäne befindet, so ist dies nicht versicherbar. Vor Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist unbedingt darauf zu achten, dass die Versicherung den Pandemiefall nicht ausgeschlossen hat.

Urlaub in Coronazeiten

Geschäftsreisende mit Laptop und Maske im FlugzeugGeschäftsreisende mit Laptop und Maske im Flugzeug Ein Reisevertrag kann auch vom Veranstalter selbst gekündigt werden, z.B. aus Gründen „der höheren Gewalt„ gem. § 651 h BGB. Das Gesetz spricht von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen, die die Durchführung einer Reise unmöglich machen. Vor allem aber ist eine offizielle Reisewarnung durch das Auswärtige Amt entscheidend. Der Reisende hat in diesem Fall keine Stornogebühren zu bezahlen. Auch deutsche Gerichte haben in 2020 schon Urteile gefällt. Wir möchten darauf hinweisen, dass sich durch eine sich schnell ändernde Rechtslage zu und wegen Covid-19 jederzeit Änderungen der Rechtslage ergeben können. Nehmen Sie die Hilfe eines Anwaltes für Reiserecht in Anspruch, wenn Sie Fragen zu den durch Covid-19 bedingten möglichen aktuellen Änderungen haben.

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