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Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Reiserecht in München Schwanthalerhöhe

Rechtsanwalt Christof Kiehm München
Rechtsanwalt Christof Kiehm
Anwaltskanzlei Kiehm
Rechtsanwalt
Theatinerstraße 29, 80333 München
089 - 3233620
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Christof Kiehm, Ihr Anwalt für Reiserecht in München. Wenn Sie juristischen Rat im Reiserecht benötigen, würde ich Ihnen gern meine Hilfe anbieten. Nehmen Sie am besten gleich unverbindlich Kontakt zu mir auf. Ich freue mich auf Sie! Meine Kompetenzen. Nach meinem Jurastudium habe ich mich dazu entschlossen, mich auf das Reiserecht zu spezialisieren. Daher habe ich meine eigene Kanzlei in München eröffnet, in welcher ich Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite stehen. Meine Arbeitsweise. Bevor Sie zu mir kommen, sollten Sie vorab Kontakt zu mir aufnehmen. Dann können wir gemeinsam einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch vereinbaren. In diesem haben wir Gelegenheit, Ihren Fall ausführlich zu besprechen. Im Anschluss kann ich mir dann ein genaues Bild Ihrer Lage machen und eine erste Einschätzung vornehmen. Wir konzentrieren uns dabei auf eine schnelle, kostengünstige Durchsetzung Ihrer Interessen und besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen. Selbstverständlich kläre ich Sie auch vorab über ...mehr
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Infos zu Anwälte Reiserecht in München Schwanthalerhöhe
Reisender am Flughafen nutzt sein Smartphone
Reisender am Flughafen nutzt sein Smartphone ©freepik-mko

Reisen und das Gesetz

junge Familie winkt aus dem Swimmingpooljunge Familie winkt aus dem Swimmingpool Das BGB beinhaltet das Reiserecht für Pauschalreisen. Dem Kunden wird die Reiseplanung durch einen abgeschlossenen Pauschalreisevertrag mit dem Veranstalter anstelle von vielen Einzelverträgen deutlich vereinfacht. Anreise, Hotel, die Verpflegung vor Ort und auch Freizeitaktivitäten können dadurch in einem gebucht werden. Man schließt also nicht einen Beförderungsvertrag und einen Beherbergungsvertrag gesondert, sondern nur einen Reisevertrag für beides gem. § 651 a BGB „Vertragstypische Pflichten beim Pauschalreisevertrag„. Ist man mit einem Bereich seines Urlaubes nicht zufrieden, so ist immer der Reiseveranstalter der richtige Ansprechpartner. Eine Flugverspätung oder eine starke Vorverlegung des Fluges kann zu einem Streit führen. Anders bei der selbst geplanten Reise und vielen einzelnen Vertragspartnern. Ist keine Pauschalreise gebucht, so ist sie nicht über das Reiserecht geregelt sondern in anderen Rechtsgebieten.

Reiserücktritt kurz zusammengefasst

kranke Familie auf einem Sofakranke Familie auf einem Sofa Natürlich kann man von einer Reise zurücktreten. Die Stornokosten muss man jedoch in Kauf nehmen. In manchen Fällen hilft eine abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung. Bedingung für ein Inkrafttreten der Versicherung ist in erster Linie eine Krankheit des Reisenden oder eines nahen Angehörigen, wenn sie einen Reiseantritt unmöglich macht oder auch eine andere ernste Lebenssituation. Auch ein Infekt durch das Sars-Cov-2 kann ein Reiserücktrittsgrund sein. Ein ärztliches Attest muss der Erkrankte jedoch meist als Bestätigung seiner Reiseunfähigkeit vorlegen können. Kann man eine Reise nicht antreten, weil man sich wegen eines Risikokontaktes in Quarantäne befindet, so ist dies nicht versicherbar. Vor Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist unbedingt darauf zu achten, dass die Versicherung den Pandemiefall nicht ausgeschlossen hat.

Reisen und Corona

junge Touristin auf dem Rollfeld mit einer Schutzmaskejunge Touristin auf dem Rollfeld mit einer Schutzmaske Ein Reisevertrag kann auch vom Veranstalter selbst gekündigt werden, z.B. aus Gründen „der höheren Gewalt„ gem. § 651 h BGB. Die Voraussetzung für die Anwendung dieses Paragraphen sind unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die eine Reise an den Bestimmungsort unmöglich machen oder erheblich beschweren. Als gewichtigster Punkt gilt vor allem eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Für den Kunden bleibt in diesem Fall der Reiserücktritt stornofrei. Auch die Rechtsprechung hat hierzu bereits Urteile gefällt. Die Rechtslage kann sich durch neuere Bestimmungen zu Covid-19 und der sich stets verändernden Krisenlage jederzeit ändern. Nehmen Sie die Hilfe eines Anwaltes für Reiserecht in Anspruch, wenn Sie Fragen zu den durch Covid-19 bedingten möglichen aktuellen Änderungen haben.

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