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Schreiber Rechtsanwälte
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Sozialrecht · Fachanwalt für Medizinrecht
Archivstraße 21, 01097 Dresden
Hans-Christian Schreiber, Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht und Sozialrecht. Ich freue mich, dass Sie mich hier auf meiner Profilseite besuchen. Ich betreue insbesondere Mandate auf den Gebieten des Sozialrechts und des Medizinrechts. In beiden Rechtsgebieten führe ich den Titel eines Fachanwalts. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf!. Sie erreichen mich über das Kontaktformular auf meinem Profil oder telefonisch in unserer Kanzlei. Sollte ich im Gespräch oder bei Gericht sein, können Sie in der Kanzlei gerne eine Nachricht hinterlassen. Ich melde mich umgehend zurück. Zu Beginn sollten wir uns zu einem ersten Gespräch treffen, bei dem es um Ihr rechtliches Anliegen und alle Umstände geht, von denen ich Kenntnis haben muss. Hierfür nehmen wir uns ausreichend Zeit. Wenn ich einen ersten Einblick gewonnen habe, können wir über die Optionen sprechen, die sich bieten, und die weitere Vorgehensweise abstimmen. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, kläre ich gerne mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme ...mehr
Sozialrecht kurzgefasst
Das Sozialrecht ist in drei Sparten unterteilbar. Das Sozialrecht trifft Vorsorge für seine Bürger indem es sie durch gesetzliche Versicherungen, in die regelmäßig eingezahlt werden muss, wie z.B. Krankenversicherung, Unfallversicherung oder Rentenversicherung absichert. Auch durch soziale Hilfe wie z.B. der Hilfe und Eingliederung von Menschen mit Behinderung oder dem Arbeitslosengeld II, im Volksmund auch Hartz 4 genannt, erfüllt der Staat ein Fürsorgeprinzip. All diese Dinge sind im Sozialrecht geregelt. Anwälte für Sozialrecht setzen für ihre Mandanten Leistungen durch, die ihnen von rechts wegen zustehen. Ein Anwalt für Sozialrecht ist durch uns auch in Ihrer Nähe schnell zu finden. Da es ein so wichtiges Thema der Sozialhilfe ist, möchten wir Ihnen dieses Gebiet näher erläutern. Aus dem Bundessozialhilfegesetz wurde vor einigen Jahren das Sozialhilferecht. Man findet es im Sozialgesetzbuch (SGB) als zwölftes Buch. Sozialhilfe ist vom Gesetzgeber als die letzte Auffangmöglichkeit gedacht und wird deshalb nachrangig behandelt, ist also erst nach allen anderen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten anwendbar.
Für wen ist das Sozialhilferecht gedacht?
Das Sozialhilferecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechtes und soll die soziale Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten. Auch im Falle einer Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder Obdachlosigkeit ist das Sozialhilferecht zuständig. Das Ziel der Sozialhilfe ist es, Betroffenen ein möglichst unbeeinträchtigtes Leben innerhalb der Gesellschaft zu ermöglichen. Hierfür gibt es sieben Kapitel in denen auf die jeweiligen Lebenssituationen möglichst differenziert eingegangen werden soll.
Wann hat man ein Anrecht auf Sozialhilfe?
Der soziokulturelle Mindestbedarf eines Menschen wird erst dann von der Sozialhilfe gewährt, wenn auf keinerlei andere Hilfs- und Einkommensmöglichkeiten zurückgegriffen werden kann. Einkünfte in Geld werden nach den Regelungen des § 82 Sozialgesetzbuches XII angerechnet. Nicht zum Einkommen zählen u.a. die Leistungen nach dem SGB XII selbst, die Grundrente nach Bundesversorgungsgesetz BVG, Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz. Hierunter fällt auch der eventuelle Bezug von Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Zusätzlich gibt es einiges, das vom Einkommen abzuziehen ist und somit nicht die Höhe der Sozialhilfeleistung beeinflusst, wie Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung etwa oder auch Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Erwerbsfähig ist ein Bürger zwischen 15 und 64 Jahren, wenn er täglich wenigstens drei Stunden arbeiten könnte. Ist dies gegeben, so ist keine Unterstützung durch Sozialhilfe möglich. Für diese Personengruppe besteht bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Das Sozialhilfegesetz ist auch nicht auf Asylbewerber oder Ausländer ohne feste Aufenthaltsgenehmigung anwendbar. Diese Personengruppen werden vom Asylbewerberleistungsgesetz aufgefangen. Eine weitere Voraussetzung für Sozialhilfe ist, dass es keine Angehörigen ersten Grades, also Ehepartner, Kinder oder Eltern, gibt, die den Antragsteller finanziell unterstützen könnten.
Wo stellt man Antrag auf Sozialhilfe?
Sozialhilfe muss im örtlichen Rathaus oder dem Bürgeramt beantragt werden. Nicht nur der Nachweis (z.B. ärztliches Gutachten) des Mehrbedarfes ist zur Antragstellung für Sozialhilfe mitzubringen, sondern auch Unterlagen der Einkommens- und Vermögensnachweise und Mietbelege.
Die sieben Kapitel über die Leistungen des SGB XII
Durch die Unterteilung in sieben Kapitel ist es möglich auf die sehr individuellen Lebenslagen der Betroffenen bestmöglich einzugehen. Hier handelt es sich um die Kapitel Drei bis Neun.
Wenn man einen Anwalt braucht.
Bei Ärger mit den Behörden könnte man gut den Rat eines Anwaltes benötigen. Dies wird durch das Beratungshilfegesetz ermöglicht. Mit einem Beratungsschein, der beim Amtsgericht zu bekommen ist, kann man anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von nur 15 Euro erhalten. Ein Anwalt für Sozialrecht hilft mit seinem Fachwissen das Recht seines Klienten wenn nötig auch vor Gericht durchzusetzen.