Finden Sie einen Anwalt für Sozialhilferecht in Hoyerswerda für Ihre Rechtsfragen
Schreiber Rechtsanwälte
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Sozialrecht · Fachanwalt für Medizinrecht
Schulstraße 15, 02977 Hoyerswerda
Hans-Christian Schreiber, Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht und Sozialrecht. Ich freue mich, dass Sie mich hier auf meiner Profilseite besuchen. Ich betreue insbesondere Mandate auf den Gebieten des Sozialrechts und des Medizinrechts. In beiden Rechtsgebieten führe ich den Titel eines Fachanwalts. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf!. Sie erreichen mich über das Kontaktformular auf meinem Profil oder telefonisch in unserer Kanzlei. Sollte ich im Gespräch oder bei Gericht sein, können Sie in der Kanzlei gerne eine Nachricht hinterlassen. Ich melde mich umgehend zurück. Zu Beginn sollten wir uns zu einem ersten Gespräch treffen, bei dem es um Ihr rechtliches Anliegen und alle Umstände geht, von denen ich Kenntnis haben muss. Hierfür nehmen wir uns ausreichend Zeit. Wenn ich einen ersten Einblick gewonnen habe, können wir über die Optionen sprechen, die sich bieten, und die weitere Vorgehensweise abstimmen. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, kläre ich gerne mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme ...mehr
Sozialrecht im Überblick
Das Sozialrecht ist in drei Sparten unterteilbar. Das Sozialrecht befasst sich unter anderem mit sozialer Vorsorge indem es seine Bürger dazu anhält regelmäßige Beiträge in gesetzliche Versicherungen wie die Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Künstlersozialversicherung und auch eine Landwirtschaftliche Sozialversicherung einzuzahlen um sie damit in Notfall auffangen zu können. Nicht nur Vorsorge trifft der Staat, sondern auch Fürsorge durch Arbeitslosengeld II, besser bekannt unter dem Namen Hartz IV, Sozialhilfe oder Opferentschädigung. Die entsprechenden Gesetze findet man im Sozialrecht. Im Kampf gegen Behörden und Ämter ist ein Anwalt für Sozialrecht der richtige Ansprechpartner um seine Rechte durchzusetzen. Mit unserer Hilfe finden Sie schnellstmöglich einen Anwalt für Sozialrecht in Ihrer Gegend. Auf die Sozialhilfe wird hier noch detaillierter eingegangen. Früher waren die Regelungen über Sozialhilfe im Bundessozialhilfegesetz zu finden, seit 2005 gibt es dafür ein eigenes zwölftes Buch des Sozialgesetzbuch (SGB). Das Sozialhilferecht hat die Funktion seine Bürger in Notsituationen aufzufangen.
Wem soll das Sozialhilferecht helfen?
Ein Recht auf Sozialhilfe hat jeder Bürger in einer bestehenden Notlage, wenn sein gewöhnlicher Aufenthaltsort Deutschland ist. Menschen mit körperlichen Behinderungen wie z.B. Blindheit oder auch Pflegebedürftigkeit können durch Sozialhilfeleistungen Unterstützung finden. Ob es um ein Leben auf gesellschaftlich akzeptablen Niveau geht oder um andere Belastungen, mit den Leistungen der Sozialhilfe soll dies erreicht werden. So hat der Gesetzgeber durch das SGB XII und darin schwerpunktmäßig in sieben Kapiteln einen Rahmen geschaffen um Belastungen zu verbessern.
In welchen Fällen wird Sozialhilfe gewährt?
Die Nachrangigkeit der Sozialhilfe bedeutet, dass sie erst beantragt werden kann, wenn alle anderen Möglichkeiten vorher ausgeschlossen wurden. Einkünfte in Geld werden nach den Regelungen des § 82 Sozialgesetzbuches XII angerechnet. Die finanzielle Unterstützung der Sozialhilfe selbst fällt nicht in die Berechnung des Einkommens. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden muss für die Berechnungen der mögliche Bezug von Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Nicht die Höhe der Sozialhilfeleistung beeinflussen auch die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, da sie vom Einkommen abzuziehen sind. Ist man erwerbsfähig, dies trifft auf alle 15 bis 64-jährigen zu die mindestens drei Stunden täglich arbeiten könnten, so hat man keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Diese Personen haben Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Asylbewerber wie auch Ausländer sind, ohne feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland, nicht sozialhilfefähig. Diese Personengruppen werden vom Asylbewerberleistungsgesetz aufgefangen. Als Voraussetzung für einen gerechtfertigten Anspruch auf Sozialhilfe gilt, dass es weder Verwandte ersten Grades noch Ehepartner gibt, die finanzielle Unterstützung leisten könnten.
Bei wem beantragt man Sozialhilfe?
Anträge für Sozialhilfe können im Rathaus oder Bürgerbüro gestellt werden. Die erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung sind: Einkommens- und Vermögensnachweise, Mietbelege sowie Nachweise die den Mehrbedarf begründen wie z.B. ärztliche Atteste.
In folgenden sieben Kapiteln des SGB XII findet man die notwendigen Informationen
Die Berechtigung für Sozialhilfe gibt es aus vielen Lebenssituationen heraus, um darauf möglichst gezielt eingehen zu können gibt es sieben Kapitel. Es handelt sich hierbei um die Kapitel Drei bis Neun.
Wenn der Gang zum Anwalt nötig wird.
Der Gesetzgeber hat es durch das Beratungshilfegesetz ermöglicht, Menschen, die sich eigentlich keinen Anwalt leisten können, trotzdem anwaltliche Unterstützung zu bekommen. Durch einen beim Amtsgericht beantragten Beratungsschein, ist lediglich eine Zuzahlung von 15 Euro notwendig um anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt für Sozialrecht hilft mit seinem Fachwissen das Recht seines Klienten wenn nötig auch vor Gericht durchzusetzen.