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Ihren Anwalt für Steuerrecht in Grünberg finden

Rechtsanwälte aus Grünberg & Umgebung mit Fachgebiet Steuerrecht. Wählen Sie hier schnell und einfach den Anwalt für Ihren Rechtsfall.

1 Anwälte im 40 km Umkreis von Grünberg
Rechtsanwalt Jörg Eckert Marburg
Rechtsanwalt Jörg Eckert
Koch Eckert Partnerschaft mbB
Rechtsanwalt · Steuerberater
Zu den Sandbeeten 13, 35043 Marburg
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Steuerrecht
Steuerrecht ©freepik - mko

Steuerrecht - das ist was für Spezialisten

Anwältin für Steuerrecht in GrünbergAnwältin für Steuerrecht in Grünberg Um die jährliche Steuererklärung zu erstellen, fehlt den meisten Mitbürgern das Wissen und oft auch die Motivation. Steuerberater mit dieser ungeliebten Aufgabe zu betrauen liegt da nahe. Ist der Steuerberater fertig, so benötigt er lediglich noch eine Unterschrift des Mandanten. Denn wer seiner Steuerpflicht nicht nachkommt, kann mit Strafen belegt werden, deren Höhe bisweilen Erstaunen auslöst. Das Rechtsgebiet, welches sich mit Steuervergehen befasst ist das Steuerstrafrecht und als solches ein Teil des Steuerrechts.

Steuerrecht – Unkenntnis kann zu strafbaren Handlungen führen

Steueranwältin berät zu ErbschaftssteuerSteueranwältin berät zu Erbschaftssteuer Auch ein erst nach bereits errechneter und beglichener Erbschaftssteuer aufgefundenes Vermögen aus eben dieser Erbschaft ist sofort zu melden, damit die Erbschaftssteuer neu berechnet werden kann. Verschweigen ist strafbar. Ob Heirat oder Scheidung, die Geburt eines Kindes oder eben eine Erbschaft, all dies hat Einfluss auf die zu entrichtenden Steuern. Eine Betriebsprüfung im Betrieb oder ein unklarer Steuerbescheid macht schnell die fachkundige Hilfe eines Fachmannes nötig. Gegen das Steuerrecht zu verstoßen zieht Strafen nach sich. Ein frühzeitiger Gang zum Anwalt für Steuerrecht, ist bei Fragen das Steuerrecht betreffend, unbedingt anzuraten. Mit uns finden Sie einen Anwalt für Steuerrecht in Ihrer Region.

Rechtliche Schritte gegen einen Steuerbescheid

Anwalt prüft mit Lupe SteuerbescheidAnwalt prüft mit Lupe Steuerbescheid Ist man pflichtveranlagt, so muss man eine Steuererklärung ausfüllen und an das Finanzamt schicken, nach Prüfung schickt dieses dann den Steuerbescheid zu. Der Inhalt des Steuerbescheides gibt Auskunft über die tatsächlich zu entrichtende Steuer. Ist zu viel entrichtet worden bekommt man eine Rückerstattung, war es zu wenig wird man zur Nachzahlung aufgefordert. Die Rechtsmittel, die man gegen einen fraglichen Steuerbescheid hat, sind als erster Schritt der Einspruch und als zweiter Schritt die Klage. Um das Steuerrecht in seiner Gänze zu verstehen, bedarf es Fachwissen. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt, wenn der Fiskus Ihre Rechte missachtet.

Steuerhinterziehung

TaschenrechnerTaschenrechner Als Steuerhinterziehung wird eine aktive Handlung oder eine bewusste Passivität vorausgesetzt. Dadurch wurde der eigene Gewinn erhöht und die Steuerforderungen verringert. Die folgende Staffelung von Geld- und Freiheitsstrafen unterliegt keinem Regelwert, sie sind vielmehr als Richtwert zu sehen. Bis zu einer Steuerhinterziehung von 50.000 EUR droht eine Geldstrafe. Werden Steuern zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro hinterzogen so kann bereits eine Geldstrafe oder auch Freiheitsentzug, meist noch auf Bewährung, drohen. Bei einer Hinterziehung bis einer Million Euro gibt es sowohl Geld- als auch Freiheitsstrafe, auch hier kann sie noch auf Bewährung erteilt werden. Die Disziplinierung bei Hinterziehung ab einer Million Euro erfolgt mit Freiheitsentzug ohne Bewährung.

Die Chance einer Selbstanzeige

Geschäftsfrau sitzt über SteuerunterlagenGeschäftsfrau sitzt über Steuerunterlagen Mit einer Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung bei der Finanzbehörde kann dem Täter unter gewissen Voraussetzungen sogar Straffreiheit gewährt werden. Hierfür muss die Anzeige jedoch vor Bekanntwerden einer Prüfungsanordnung erfolgt sein. Die Selbstanzeige beim zuständigen Finanzamt muss keiner Form genügen, allerdings muss sie unbedingt vollständig sein. Die Vollständigkeit der Angaben ist hier entscheidend. Unterlaufen bei der Selbstanzeige Fehler, so wird man trotz Selbstanzeige der Steuerhinterziehung angeklagt. Um eine schwere Steuerhinterziehung handelt es sich bei Summen von über 25.000 Euro an hinterzogenen Steuern. Eine fristgerechte Rückerstattung des Steuervorteiles ist inklusive 6 % Zinsen selbstverständlich Pflicht. Eine Selbstanzeige kann sich schnell zum Nachteil wenden, wenn sie inhaltlich nicht korrekt ist, deshalb sollte man sich in diesem Fall unbedingt Rat bei einem Rechtsanwalt für Steuerrecht holen. Wir machen Ihnen die Suche nach einem vertrauensvollen Ansprechpartner in Grünberg einfach.

Die Schwarzarbeit

Richter Hammer über Geldscheinen SchwarzgeldRichter Hammer über Geldscheinen Schwarzgeld Schwarzarbeit bedeutet nicht nur die Ausübung einer Tätigkeit ohne Steuer oder Sozialabgaben zu leisten, auch das fehlende Anmelden eines Gewerbes fällt unter Schwarzarbeit. Interessant zu wissen ist, dass Schwarzarbeit in aller Regel auch eine Art der Steuerhinterziehung ist.

Die Betriebsprüfung

Buchhalterin bei BetriebsprüfungBuchhalterin bei Betriebsprüfung Auch wenn es unwahrscheinlich ist, aber das Gesetz ermöglicht es auch Privatpersonen einer Außenprüfung zu unterziehen. Der Einzelfallgerechtigkeit ist es geschuldet, dass unser Steuersystem oft unübersichtlich ist und es viele komplizierte Sachverhalte gibt. Oft finden Steuerprüfer deshalb fehlerhaftes Steuerverhalten bei angesetzten Betriebsprüfungen. Das Ergebnis einer Betriebsprüfung kann durchaus auch zu Steuerrückerstattungen führen. Allerdings ist dies eher die Ausnahme. Meist müssen geprüfte Unternehmen Steuern nachzahlen. Im schlimmsten Fall wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, weil der Prüfer Steuerhinterziehung o.ä. vermutet.

Das Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden

Münzstapel vor heimischem ArbeitsplatzMünzstapel vor heimischem Arbeitsplatz Absetzbar in der Einkommenssteuer ist das häusliche Arbeitszimmer in aller Regel nicht. Aber es gibt Sonderfälle. Die Einkommenssteuererklärung bietet aber die Möglichkeit der Werbungskosten für ein Arbeitszimmer im häuslichen Raum wenn dieses das einzige dem Arbeitnehmer zur Verfügung stehende Arbeitszimmer ist. So entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen VI 11/12). Als Bedingung muss sich der Raum in den Privaträumen des Steuerzahlers befinden, von diesen jedoch klar abgegrenzt sein und gedanklicher, schriftstellerischer, organisatorischer oder verwaltungstechnischer Arbeit dienen. Für gemischt genutzte Räumlichkeiten können die finanziellen Investitionen nicht steuerlich geltend gemacht werden. Die Kosten können nur in Abzug gebracht werden, wenn das Arbeitszimmer das Zentrum der gesamten beruflichen Betätigung bildet. Es kann auch ein eingerichteter und in die häusliche Sphäre eingebundener Keller als Arbeitsplatz anerkannt werden.

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