Rechtsanwalt für Steuerrecht in Stuttgart Bad Cannstatt
Anwälte für Steuerrecht, die im Umkreis von Stuttgart Bad Cannstatt Mandate annehmen

Sebastian Bürger
Kronprinzstraße 30, 70173 Stuttgartin 4.0 km Entfernung

Achim Dannecker
Lautenschlagerstraße 21, 70173 Stuttgartin 4.0 km Entfernung

Markus Füllsack
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Kronprinzstraße 30, 70173 Stuttgart
in 4.0 km Entfernung

Axel Mühl
Fachanwalt für Steuerrecht|204Lautenschlagerstraße 24, 70173 Stuttgart
in 4.0 km Entfernung

Alexander Werder
Lautenschlagerstraße 21, 70173 Stuttgartin 4.0 km Entfernung

Ulrich Büttner
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Werastraße 17, 70182 Stuttgart
in 4.2 km Entfernung

Cindy Vogt
Fachanwalt für SteuerrechtKronenstraße 30, 70174 Stuttgart
in 4.7 km Entfernung

Melanie Bär
Augustenstraße 1, 70178 Stuttgartin 5.8 km Entfernung

Florian Jandl
Fachanwalt für Steuerrecht|204Augustenstraße 1, 70178 Stuttgart
in 5.8 km Entfernung

Frank Michael Thurner
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Jahnstraße 12, 70597 Stuttgart
in 8.0 km Entfernung

Andrea Isabel Schweizer
Fachanwalt für SteuerrechtLuise-Pichler-Straße 5, 70499 Stuttgart
in 8.9 km Entfernung

Sabine Bucher
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Barbarossastraße 65, 73732 Esslingen am Neckar
in 9.7 km Entfernung

Volker Gaßmann
Eichwiesenring 11, 70567 Stuttgartin 10.5 km Entfernung

Rüdiger Fiedler
Flughafenstraße 61, 70629 Stuttgartin 13.0 km Entfernung

Hagen Reiser
Flughafenstraße 61, 70629 Stuttgartin 13.0 km Entfernung

Antje Schlechtriem
Friedrichstraße 4, 73770 Denkendorfin 13.8 km Entfernung

Jan-Philip Gehlhaar
Bergstraße 29, 74321 Bietigheim-Bissingenin 17.2 km Entfernung

Klaus-Dieter Beuttler
Sindelfinger Straße 10, 71032 Böblingenin 18.7 km Entfernung
Steuerrecht und Steuerhinterziehung – Hilfe vom Anwalt
Anwältin für Steuerrecht in Stuttgart Bad Cannstatt Die meisten Privatmenschen geben ihre jährlich fällige Steuererklärung gern in die versierten Hände eines Steuerberaters. An Arbeit bleibt dem Mandanten somit nur noch seine Signatur auf der fertigen Erklärung. Die Erleichterung diese Arbeit in fachmännische Hände zu legen ist meist groß, denn egal ob absichtlich oder unabsichtlich betrogen, Steuern zu hinterziehen wird mitunter heftig bestraft. Zuständig für alle Arten von Steuervergehen ist das Steuerstrafrecht.
Steuerrecht – Zuwiderhandeln bringt Verdruss
Steueranwältin liest Steuerbescheid Beispiel: Sie erben - und finden Monate später im Nachlass noch ein Sparbüchlein, das bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer nicht berücksichtigt wurde, so ist dies unverzüglich anzuzeigen um die Erbschaftssteuer neu berechnen zu lassen. Ansonsten machen Sie sich strafbar. Ob Heirat oder Scheidung, die Geburt eines Kindes oder eben eine Erbschaft, all dies hat Einfluss auf die zu entrichtenden Steuern. Ein Firmeninhaber hat jedoch noch mit viel komplexeren steuerlichen Themen zu kämpfen, die steuerliches Fachwissen erfordern. Den Fiskus zu hintergehen wird mit Strafen belegt. Aus diesem Grund ist eine Beratung bei einem Experten für Steuerrecht immer empfehlenswert. Wir helfen Ihnen einen Anwalt für Steuerrecht in Ihrer Nähe zu finden.
Mögliche Schritte gegen einen Steuerbescheid
Steueranwalt mit Lupe auf Münzen Ist man pflichtveranlagt, so muss man eine Steuererklärung ausfüllen und an das Finanzamt schicken, nach Prüfung schickt dieses dann den Steuerbescheid zu. In diesem Steuerbescheid steht die tatsächlich fällige Steuerlast und man wird zur Nachzahlung aufgefordert oder über eine Rückzahlung von zu viel entrichteter Steuer informiert. Ist man mit dem Steuerbescheid nicht zufrieden, weil man ihn für falsch berechnet hält, kann man Einspruch erheben. Ohne Fachwissen ist es kaum möglich, Steuerprobleme richtig anzugehen. Im Zweifelsfall holen Sie sich Rat von einem Anwalt für Steuerrecht.
Steuerhinterziehung
Buchhalterin berechnet Steuerdaten Wurden dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben vorgelegt, so ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung gegeben. Denn durch diese selbst bereichernde Handlung wurde die Steuerlast verringert. Lediglich als grobe Richtwerte können folgende Angaben gelten: Ein Steuerbetrug von maximal 50.000 Euro zieht meist nur eine Geldstrafe nach sich. Ab 50.000 Euro bis 100.000 Euro kann entweder einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe verhängt werden, diese in der Regel auf Bewährung. Auch eine Steuerverkürzung bis zu einer Million wird dann schon mit Geldstrafe und Freiheitsstrafe geahndet, meist ist diese noch auf Bewährung. Mit Freiheitsentzug ohne Bewährung ist in allen Fällen des Steuerbetruges über einer Million Euro zu rechnen.
Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
reumütige Steuersünderin Hat man sich der Steuerhinterziehung strafbar gemacht und das schlechte Gewissen plagt einen, so gibt es die Option sich selbst anzuzeigen und dadurch eine Chance auf Straffreiheit zu erlangen. Dazu muss diese Selbstanzeige jedoch zwingend erfolgen bevor eine Tatendeckung, also das Finanzamt bereits Hinweise oder Anhaltspunkte hatte, eingetreten ist. Bei dieser Selbstanzeige wird nicht auf die Form geachtet, sehr wohl aber auf Vollständigkeit. Zuständig ist immer das örtlich und sachlich zuständige Finanzamt. So müssen beispielsweise alle unrichtigen Angaben bei allen nicht verjährten Steuerstraftaten der letzten zehn Jahre berichtigt oder ergänzt werden. Eine fehlerhafte Selbstanzeige führt nicht zur Straffreiheit, sondern zur Einleitung eines Strafverfahrens! Um eine schwere Steuerhinterziehung handelt es sich bei Summen von über 25.000 Euro an hinterzogenen Steuern. Voraussetzung für eine Strafbefreiung durch eine Selbstanzeige ist weiterhin, dass die Steuervorteile nebst Zinsen innerhalb einer festgesetzten Frist nachgezahlt werden. Eine Selbstanzeige kann sich schnell zum Nachteil wenden, wenn sie inhaltlich nicht korrekt ist, deshalb sollte man sich in diesem Fall unbedingt Rat bei einem Rechtsanwalt für Steuerrecht holen. Werden Sie mit uns schnell fündig auf Ihrer Suche nach einem kompetenten Ansprechpartner in Stuttgart Bad Cannstatt.
Was versteht man unter Schwarzarbeit?
Richter Hammer über Geldscheinen Schwarzgeld Schwarzarbeit wird die Ausübung einer Tätigkeit genannt, bei der gegen geltendes Recht verstoßen wird wie etwa der Verstoß gegen das Steuerrecht und das Sozialversicherungsrecht. Wer Schwarzarbeit betreibt, verstößt nicht nur gegen das SchwarzArbG sondern meist auch gleichzeitig gegen das Sozialversicherungsgesetz und das Steuerrecht.
Betriebsprüfung
Figur Kompass Orientierung bei Betriebsprüfung Auch wenn es unwahrscheinlich ist, aber das Gesetz ermöglicht es auch Privatpersonen einer Außenprüfung zu unterziehen. Der Einzelfallgerechtigkeit ist es geschuldet, dass unser Steuersystem oft unübersichtlich ist und es viele komplizierte Sachverhalte gibt. Oft finden Steuerprüfer deshalb fehlerhaftes Steuerverhalten bei angesetzten Betriebsprüfungen. Das Ergebnis einer Betriebsprüfung kann durchaus auch zu Steuerrückerstattungen führen. Das ist aber in der Praxis kaum der Fall. Nach der Prüfung fordert das Finanzamt meist Steuernachzahlungen. Kann der Steuerprüfer dem geprüften Betrieb eine bewusste Steuerstraftat nachweisen, so hat dies auch strafrechtliche Konsequenzen.
Von zuhause aus arbeiten – das häusliche Arbeitszimmer
Münzstapel vor heimischem Arbeitsplatz § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG legt fest, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Aber es gibt Sonderregelungen. Eine Sonderregelung ist, dass der Arbeitnehmer, wenn er nur diesen einen Raum hat um seiner Arbeit nachzugehen, er ihn als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung angeben darf. Dieses Urteil hat der Bundesfinanzhof gefällt. Dieser Raum muss durch seine Lage, Funktion und aufgrund seiner Ausstattung, in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden sein und vorwiegend der Erledigung von z.B. verwaltungstechnischer oder organisatorischer Arbeit dienen. Bereits eine geringfügige private Nutzung von nur 10 Prozent führt bereits dazu, dass der Steuervorteil nicht gewährt wird. Durch ein Grundsatzurteil hat der Bundesfinanzhof die Voraussetzungen für den Steuerabzug festgelegt (BFH, Az. GrS 1/14), demnach dürfen Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abgezogen werden, wenn das Heimbüro den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Arbeit bildet. Es kann auch ein eingerichteter und in die häusliche Sphäre eingebundener Keller als Arbeitsplatz anerkannt werden.